Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH
EuGH-Urteil zur "Singles"-Besteuerung: Reemtsma spricht sich für ausreichend lange Übergangsfrist und stufenweise Steueranhebung aus
Hamburg (ots)
In der Auseinandersetzung zwischen der Europäischen Kommission und der deutschen Bundesregierung um die Besteuerung von vorportioniertem Feinschnitttabak ("Singles") hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute für eine Änderung der Besteuerung ausgesprochen. Demnach müssen "Singles" in Deutschland in Zukunft als Cigaretten versteuert werden.
In Reaktion auf das heute veröffentlichte Urteil des EuGH sagt Richard Gretler, Vorstandssprecher der Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH:
"Natürlich sind wir enttäuscht, wir respektieren aber das Urteil des Gerichts. Nun liegt es an der Europäischen Kommission zusammen mit der deutschen Bundesregierung eine Lösung für eine vernünftige Umsetzung des Urteils zu finden. Eine Lösung, die den Interessen der vielen in Deutschland Beschäftigten Rechnung trägt, die direkt oder indirekt von der "Singles"-Produktion abhängig sind.
Wir sprechen uns dabei für eine ausreichend lange Übergangsfrist und stufenweise Anhebung der Besteuerung aus, um die Auswirkungen auf den Markt und die Beschäftigten zu minimieren. Bis zur Entscheidung über die Form der Umsetzung setzen wir die "Singles"-Produktion in unseren Werken unverändert fort.
Eines ist schon jetzt abzusehen: Die Anhebung der Besteuerung von "Singles" wird sehr wahrscheinlich dem grenzübergreifenden Handel zusätzlichen Vorschub leisten, wodurch dem deutschen Staat ein noch größerer Steuerverlust entstehen wird. Auch dies sollte die Europäische Kommission bei ihrer Entscheidung über die Form der Umsetzung bedenken.
Allerdings werden viele preisbewusste Verbraucher auch auf andere Formen von Tabakspezialitäten ausweichen, z. B. auf traditionelle Feinschnitt-Produkte. Ebenso werden Konsumenten zu preislich günstigeren Cigaretten wechseln. Hierfür haben wir verschiedene Produktantworten vorbereitet und sehen uns dank der Stärke unseres breiten Portfolios für diesen erwarteten Umstieg der Verbraucher gut aufgestellt."
Ende 2003 hatte die Europäische Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Streitpunkt war die Besteuerung der "Singles". Die Europäische Kommission vertritt die Ansicht, dass "Singles" wie Cigaretten besteuert werden sollten. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die bisherige Besteuerung als Feinschnitt korrekt ist. Der Fall kam im Mai 2005 zur Anhörung.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bezieht sich lediglich auf die zukünftige Besteuerung der "Singles". Die Besteuerung anderer Tabakkategorien bleibt davon unberührt.
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