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EuGH-Urteil zur "Singles"-Besteuerung: Reemtsma spricht sich für ausreichend lange Übergangsfrist und stufenweise Steueranhebung aus

Hamburg (ots)

In der Auseinandersetzung zwischen der
Europäischen Kommission und der deutschen Bundesregierung um die
Besteuerung von vorportioniertem Feinschnitttabak ("Singles") hat
sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute für eine Änderung der
Besteuerung ausgesprochen. Demnach müssen "Singles" in Deutschland in
Zukunft als Cigaretten versteuert werden.
In Reaktion auf das heute veröffentlichte Urteil des EuGH sagt
Richard Gretler, Vorstandssprecher der Reemtsma Cigarettenfabriken
GmbH:
"Natürlich sind wir enttäuscht, wir respektieren aber das Urteil
des Gerichts. Nun liegt es an der Europäischen Kommission zusammen
mit der deutschen Bundesregierung eine Lösung für eine vernünftige
Umsetzung des Urteils zu finden. Eine Lösung, die den Interessen der
vielen in Deutschland Beschäftigten Rechnung trägt, die direkt oder
indirekt von der "Singles"-Produktion abhängig sind.
Wir sprechen uns dabei für eine ausreichend lange Übergangsfrist
und stufenweise Anhebung der Besteuerung aus, um die Auswirkungen auf
den Markt und die Beschäftigten zu minimieren. Bis zur Entscheidung
über die Form der Umsetzung setzen wir die "Singles"-Produktion in
unseren Werken unverändert fort.
Eines ist schon jetzt abzusehen: Die Anhebung der Besteuerung von
"Singles" wird sehr wahrscheinlich dem grenzübergreifenden Handel
zusätzlichen Vorschub leisten, wodurch dem deutschen Staat ein noch
größerer Steuerverlust entstehen wird. Auch dies sollte die
Europäische Kommission bei ihrer Entscheidung über die Form der
Umsetzung bedenken.
Allerdings werden viele preisbewusste Verbraucher auch auf andere
Formen von  Tabakspezialitäten ausweichen, z. B. auf traditionelle
Feinschnitt-Produkte. Ebenso werden Konsumenten zu preislich
günstigeren Cigaretten wechseln. Hierfür haben wir verschiedene
Produktantworten vorbereitet und sehen uns dank der Stärke unseres
breiten Portfolios für diesen erwarteten Umstieg der Verbraucher gut
aufgestellt."
Ende 2003 hatte die Europäische Kommission vor dem Europäischen
Gerichtshof Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Streitpunkt
war die Besteuerung der "Singles". Die Europäische Kommission
vertritt die Ansicht, dass "Singles" wie Cigaretten besteuert werden
sollten. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die bisherige
Besteuerung als Feinschnitt korrekt ist. Der Fall kam im Mai 2005 zur
Anhörung.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bezieht sich
lediglich auf die zukünftige Besteuerung der "Singles". Die
Besteuerung anderer Tabakkategorien bleibt davon unberührt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an:
Lars Großkurth
Kommunikation und Presse
Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH
Max-Born-Str. 4 - 22761 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 82 20 1465
Fax: +49 (0) 40 82 20 1113

Original content of: Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH, transmitted by news aktuell

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