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EnBW Energie Baden-Württemberg AG

EnBW legt Beschwerde gegen Ministererlaubnis zum Zusammenschluss E.ON/Ruhrgas ein

Karlsruhe (ots)

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat sich
aufgrund der Entwicklung der letzten Tage entschlossen, Beschwerde
gegen die Ministererlaubnis einzulegen.
"Wir sehen keine andere Möglichkeit sicherzustellen, dass reale
wettbewerbliche Konsequenzen aus dem Vorgang gezogen werden",
erklärte der Vorsitzende des Vorstands, Gerhard Goll.
Ausschlaggebend für die Entscheidung der EnBW ist nicht eine
Meinungsänderung in der Beurteilung der industriepolitischen Logik
der Ministerentscheidung, ebensowenig die vorläufige Entscheidung des
Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf.
"Es sind Inhalt und mögliche Handhabung der Auflagen, die uns zu
diesem Schritt veranlassen."
Die Analyse der Auflagen habe ergeben, dass einige von ihnen
bereits heute völlig ins Leere laufen, was wohl alle Beteiligten, vor
allem auch die Bundesregierung, schon bei deren Formulierung gewusst
hätten. Jedenfalls wäre dies bei einer - unterlassenen - Anhörung
über die Auflagen offenkundig geworden.
Bei den Veräußerungsauflagen hat sich die Bundesregierung eine
Zustimmung vorbehalten. Völlig ungeklärt sei jedoch, in welchem
Verhältnis dieser Vorbehalt zu bestehenden Verträgen, z.B.
Vorverkaufsrechten, stehe und welche wettbewerblichen Konsequenzen
daraus entstünden.
Da das Zustimmungsverfahren nicht transparent sei, wären auch
Vorabsprachen Tür und Tor geöffnet, unabhängig davon, ob es sie jetzt
- heute - bereits gibt oder nicht.
Das Bemühen der EnBW, durch ein Gespräch bei Staatssekretär Tacke
zu erfahren, wie bei der Ausgestaltung der Auflagen verfahren werden
soll, war erfolglos. Herr Tacke hat es abgelehnt, vor Abschluss der
gerichtlichen Auseinandersetzung über die Umsetzung der Auflagen zu
reden.
"Wir mussten den Eindruck gewinnen, dass nicht nur die Auflagen
selbst unzureichend sind - was wir bereits nach Erlass der
Ministerentscheidung erklärt haben-, sondern dass auch beim Vollzug
der Auflagen Willkür Tür und Tor geöffnet ist."
"Das verschärft die Wettbewerbsunfreundlichkeit der so genannten
Ministererlaubnis in einer Weise, die unter keinem Gesichtspunkt mehr
akzeptiert werden kann", sagte Goll.
"Dieser Mangel kann natürlich durch Transparenz sowie durch
Klarheit im Verfahren, unter Beteiligung der Betroffenen behoben
werden.
Da hierzu aber augenblicklich offenbar die Bereitschaft fehlt,
musste die EnBW - auch aus Fristwahrungsgründen - zum Rechtsmittel
der Beschwerde greifen."
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Telefon: +49 (07 21) 63-1 43 20
Telefax: +49 (07 21) 63-1 26 72 
unternehmenskommunikation@enbw.com
www.enbw.com

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