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EnBW Energie Baden-Württemberg AG

EnBW legt bei Europäischer Kommission Beschwerde gegen deutsches Emissionshandelsgesetz ein

Karlsruhe (ots)

Zuteilungsplan für Emissionsrechte bevorzugt Wettbewerber, wirkt
   marktverzerrend und erreicht ökologische Zielmarken nicht
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat bei der Generaldirektion
Wettbewerb und der Generaldirektion Umwelt der Europäischen
Kommission eine förmliche Beschwerde gegen das deutsche "Gesetz über
den nationalen Zuteilungsplan für
Treibhausgasemissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005
bis 2007" und den "nationalen Allokationsplan der Bundesrepublik
Deutschland 2005 bis 2007" eingelegt. In der Beschwerde beantragt die
EnBW die Ablehnung des deutschen Gesetzes durch die Europäische
Kommission sowie die Einsetzung eines förmlichen Beihilfeverfahrens
gegen Deutschland. Die EnBW begründet ihre Beschwerde damit, dass das
deutsche Zuteilungsgesetz die gemeinschaftskonforme Umsetzung der
europäischen Richtlinie verfehle und nationale Wettbewerber der EnBW
unter direktem Verstoß gegen europäische Vorschriften bevorzuge.
Eine besondere Benachteiligung sieht die EnBW durch die in dem
deutschen Gesetz eingefügte Übertragungsregelung. Nach dieser Regel
kann ein Unternehmen, das ein emissionsintensives altes Kraftwerk
durch ein emissonsärmeres neues Kraftwerk ersetzt, vier Jahre lang
die der ersetzten Anlage jährlich zustehenden Zertifikate auf die
neue Anlage übertragen und die dadurch entstehenden
Überschusszertifikate gewinnbringend verkaufen: Bei einem
angenommenen Zertifikatspreis  von 10 EUR ergibt diese
Übertragungsregel beim Neubau eines Kraftwerkes, verglichen mit
anderen Wettbewerbern, einen kumulierten Vorteil von bis zu 220
Millionen Euro. Unabhängige Gutachter beziffern den sich aufgrund des
vorgesehenen Gesetzes für die EnBW entstehenden wettbewerblichen
Nachteil auf in etwa 1 Milliarde Euro für die Jahre 2005 bis 2020.
Auch durch einen anderen Punkt sieht sich die EnBW benachteiligt.
So muss das Unternehmen sein Kernkraftwerk Obrigheim entsprechend der
Vereinbarung zum Ausstieg aus der Kernenergie im Jahr 2005 stilllegen
und den dadurch entstehenden Produktionsausfall für die nächsten
Jahre mit Hilfe bestehender konventioneller Kraftwerke kompensieren.
Die dadurch anfallenden Mehremissionen entsprechen dem Gegenwert von
rund 2,2 Millionen Zertifikaten jährlich. Das deutsche
Zuteilungsgesetz sieht dagegen nur eine unzureichende Sonderzuteilung
für den Kernenergieausstieg vor, so dass sich für die EnBW eine
Unterdeckung von jährlich 1,7 Mio. Zertifikaten für die Jahre 2005
bis 2007, ab 2008 sogar eine Unterdeckung von 2,2 Mio. Zertifikaten
jährlich ergibt.
Neben wettbewerbsverzerrenden Effekten beklagt die EnBW auch, dass
die ursprünglich erhofften ökologischen Ziele durch das bestehende
Gesetz nur unzureichend erfüllt würden. "Die Übertragungsregelung
führt grundsätzlich nicht zu Emissionsreduktionen, sondern zu
Mitnahmeeffekten. Es ist grotesk, dass ein Unternehmen wie die EnBW,
das im Wettbewerbsvergleich besonders emissionseffizient war und
bleiben wird, Zertifikate zukaufen muss, und gleichzeitig weniger
emissionseffiziente Unternehmen Zertifikate verkaufen können. Obwohl
wir uns unter Umweltschutzgesichtspunkten in der Vergangenheit stets
vorbildlich verhalten haben und dies auch zukünftig tun wollen,
werden wir als besonders emissionseffizientes Unternehmen also
dennoch im Vergleich zu einzelnen Wettbewerbern deutlich
benachteiligt. Folge des deutschen Zuteilungsgesetzes wird sein, dass
der größte CO2- Verschmutzer zum großen Profiteur werden kann. Dies
ist absurd und kann aus ökologischen wie auch ökonomischen Gründen
nicht gewünscht sein", so Prof. Dr. Utz Claassen, Vorsitzender des
Vorstandes der EnBW.
EnBW geht davon aus, dass die Beschwerde bei der Generaldirektion
Wettbewerb in Brüssel Erfolg hat.  Damit wäre der deutsche
Gesetzgeber gezwungen, die Verteilung der Zertifikate neu zu ordnen
und wettbewerbsgerecht auszugestalten.

Pressekontakt:

EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Unternehmenskommunikation
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Tel: + 49 7 21/63-1 43 20
Fax: + 49 7 21/63-1 26 72
unternehmenskommunikation@enbw.com
www.enbw.com

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