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EnBW klagt vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen Bundesumweltministerium

Karlsruhe (ots)

Ministerium verzögert aus Betreibersicht Entscheidung über Antrag 
   auf Reststrommengenübertragung von GKN II auf GKN I
Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) hat heute beim 
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Klage gegen das 
Bundesumweltministerium (BMU) eingereicht. Grund für die Klage ist, 
dass das Bundesumweltministerium bis heute nicht über den Antrag auf 
Reststrommengenübertragung auf das Kernkraftwerk Neckarwestheim I 
(GKN), entschieden hat. Da ein sachlicher Grund für eine solche 
Verzögerung aus Sicht des Unternehmens nicht zu erkennen ist, soll 
jetzt das Gericht über den Antrag der EnKK entscheiden. Die Klage ist
die einzige Möglichkeit, einer weiteren Verzögerung des Verfahrens 
entgegenzuwirken. Insbesondere die in der Vergangenheit 
verschiedentlich seitens des BMU getätigten vorschnell wertenden, 
politischen Aussagen zur Thematik Reststrommengenübertragung waren 
wenig geeignet, das Vertrauen der EnBW in eine unvoreingenommene 
rechtliche Prüfung des Antrags durch das BMU aufrechtzuerhalten.
"Statt unseren Antrag zügig und sachgerecht zu entscheiden, 
flüchtet sich das BMU offenbar in gesetzlich nicht vorgesehene 
Erwägungen und will einen Sicherheitsvergleich zwischen GKN I und GKN
II vornehmen. Dem Atomgesetz ist ein solcher Sicherheitsvergleich 
jedoch fremd, es kennt keine sicherheitstechnische Unterscheidung 
rechtmäßig betriebener Kernkraftwerke. Im Interesse unseres 
Unternehmens und unserer Mitarbeiter, aber auch unserer Kunden und 
unserer Umwelt brauchen wir jetzt so schnell wie möglich 
Planungssicherheit im Sinne der aus unserer Sicht eindeutigen 
Rechtslage", so Dr. Hans-Josef Zimmer, Vorsitzender der 
Geschäftsführung der EnKK.
Am 21. Dezember 2006 hatte die EnKK beim BMU die Übertragung von 
46,9 TWh Reststrom vom Kernkraftwerk GKN II auf das Kernkraftwerk GKN
I beantragt. Mit der Übertragung dieser Reststrommenge würde sich die
Betriebszeit für GKN I rechnerisch um acht Jahre verlängern. Für GKN 
II würde sich durch die Abgabe der Reststrommenge die Betriebszeit um
ca. 5 Jahre verkürzen. Beide Kraftwerksblöcke könnten damit bis zum 
Jahr 2017 laufen.
Die EnKK hatte ihren Antrag auf Übertragung von Reststrommengen 
unter anderem damit begründet, dass die bisherige Konstellation einer
Doppelblockanlage am Standort Neckarwestheim längstmöglich erhalten 
bliebe und damit die maximale Nutzung der daraus resultierenden 
Synergien zugunsten von Sicherheit und Wirtschaftlichkeit über alle 
Betriebsphasen ermöglicht würde. Die Möglichkeiten auf dem 
Beschaffungsmarkt verbessern sich dadurch ebenfalls, wie auch die 
Wirtschaftlichkeit von Nachbetriebs-, Stilllegungs- und Rückbauphase.
Der Betrieb als Doppelblockanlage ist insbesondere auch 
sicherheitstechnisch von großem Vorteil. Der Einsatz des selben 
Personals in beiden Blöcken führt zu einer Summierung, Sicherung und 
Rückkopplung von Erfahrung und Know-how und optimiert damit 
Instandhaltung und Betriebsführung. Für die Region bedeutet dieser 
Schritt eine langfristige Sicherung von mehr als 400 Arbeitsplätzen 
am Standort Neckarwestheim und gleichzeitig den Erhalt eines 
wesentlichen Wirtschaftsfaktors. Baden-Württemberg bewahrt sich mit 
dieser Übertragung seine zuverlässige, CO2-arme und sichere 
Stromversorgung im Land und die Bundesrepublik eine international 
wettbewerbsfähige Energieversorgung.

Pressekontakt:

EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Unternehmenskommunikation
Durlacher Allee 93

76131 Karlsruhe
Tel: + 49 7 21/63-1 43 20
Fax: + 49 7 21/63-1 26 72
unternehmenskommunikation@enbw.com
www.enbw.com

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