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Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie

Monatliche Neuigkeiten zu den hessischen Wölfen

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Monatliche Neuigkeiten zu den hessischen Wölfen

Aktuelle Zahlen zum Wolf in Deutschland veröffentlicht

Wiesbaden, 03.11.2023 – Das Wolfszentrum Hessen im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) informiert über die nun vorliegenden Ergebnisse des hessischen Wolfsmonitorings sowie der Begutachtung von Nutztierschäden im September:

Das jährliche Treffen der Verantwortlichen für das Monitoring von Luchs und Wolf der Länder hat im September in Bonn stattgefunden. Hier wurden alle erforderlichen Informationen zu dem Wolfsvorkommen in Deutschland zusammengetragen. Die amtlich bestätigten deutschen Wolfszahlen wurden nun im Oktober 2023 durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) in Abstimmung mit den Ländern veröffentlicht: Insgesamt gab es im Monitoringjahr 2022/2023 in Deutschland 184 Wolfsrudel sowie 47 Wolfspaare und 22 sesshafte Einzelwölfe. Auf Hessen entfielen davon drei Rudel und vier einzelne sesshafte Tiere. Weiterführende Informationen zur Situation der Wölfe in Deutschland sind auf der Homepage der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf zusammengetragen und veröffentlicht.

Im Territorium Wildflecken wurde auf bayerischer Seite im Landkreis Rhön-Grabfeld am 22. Oktober eine Wölfin tot aufgefunden. Das Tier mit dem Kürzel GW3662f ist der dritte Nachkomme aus dem Rudel Wildflecken, der bei einem Verkehrsunfall zu Tode gekommen ist. Im Territorium Wildflecken wurde sowohl im Monitoringjahr 2022/2023 als auch im laufenden Monitoringjahr Reproduktion nachgewiesen.

Erstmalig in Hessen wurde am 26. Oktober 2023 durch die Obere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Kassel eine Ausnahmegenehmigung zur Wolfsentnahme in der hessischen Rhön erteilt. Die Ausnahmeregelung bezieht sich auf die zielgerichtete letale Entnahme der beiden Individuen GW3092f und GW3222m. Zuvor hatte die Regierung von Unterfranken im Bundesland Bayern bereits eine Entnahme der beiden Individuen genehmigt, welche grenzübergreifend in Hessen und Bayern genetisch nachgewiesen wurden. Weitere Informationen zu der genehmigten Entnahme sowie der Entnahmebescheid sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel veröffentlicht.

Im September haben in Hessen nachweislich zwei Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere stattgefunden. Die beiden Fälle ereigneten sich im Main-Kinzig-Kreis in den Gemeinden Flörsbachtal und Sinntal. Dabei sind insgesamt zwei Schafe zu Schaden gekommen. An beiden Schafen konnte die DNA der Wölfin GW3092f sichergestellt werden.

In beiden Fällen waren die Tiere gemäß der Richtlinie „Weidetierschutz“ nicht ausreichend geschützt.

Da in ganz Hessen jederzeit mit durchziehenden Wölfen zu rechnen ist, sind Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter dazu aufgerufen, unbedingt für einen sachgerechten Schutz ihrer Tiere zu sorgen. Dies reduziert das Risiko eines Übergriffs deutlich und vermeidet, dass Wölfe lernen, Nutztiere als leicht zugängliche Nahrungsquelle einzuordnen. Zu geeigneten Herdenschutzmaßnahmen berät der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Informationen zu Fördermöglichkeiten gibt es bei der Landwirtschaftsverwaltung des jeweiligen Landkreises. Seit April 2023 ist in ganz Hessen eine landesweite Förderung von Schaf-, Ziegen- und Damwildhaltungen möglich. Ausführliche Informationen zu der Richtlinie sind auf der Homepage der WI-Bank zusammengestellt.

Rissverdachtsfälle sollten weiterhin innerhalb von 24 Stunden über die Wolfshotline gemeldet werden. Die amtliche Wolfshotline (0641 2000 95 22) ist hierfür montags bis sonntags sowie an Feiertagen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar. Außerhalb der Sprechzeiten sollten die für den Landkreis zuständigen ehrenamtlichen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater direkt kontaktiert werden. Die Liste mit den Kontaktdaten ist auf der Homepage des WZH einsehbar.

Tierhalterinnen und Tierhalter können unter bestimmten Voraussetzungen für nachweislich von Wölfen verursachte Schäden an Nutztieren einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Abwicklung der Ausgleichszahlung läuft über die jeweiligen Regierungspräsidien.

Weitere Informationen:

hlnug.de/wolf

https://wolfsmonitoring.hlnug.de

https://www.hlnug.de/dossiers/wolfsmonitoring

https://www.dbb-wolf.de/die-dbbw

https://www.bfn.de/pressemitteilungen/aktuelle-wolfszahlen-bundesweit-157-rudel-bestaetigt

https://llh.hessen.de/tier/herdenschutz/

https://rp-kassel.hessen.de/presse/onb-des-rp-kassel-erteilt-ausnahmegenehmigung-zur-wolfsentnahme-in-der-hessischen-rhoen

Pressesprecherin Franziska Vogt
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Rheingaustraße 186
D-65203 Wiesbaden
0611 - 6939 307 
franziska.vogt@hlnug.hessen.de
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