AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Glaser: Kompromiss der Koalition zum Wahlrecht in mehrfacher Hinsicht widersinnig
Berlin (ots)
Im Nachgang zur gestrigen Koalitionsrunde wird über eine Einigung zum Wahlrechtsproblem berichtet. Für die Bundestagswahl 2025 sei eine größere Reform geplant, die unter anderem mit der Verkleinerung der Zahl der Wahlkreise einhergehen soll. Bei der Bundestagswahl im nächsten Jahr soll es möglich sein, Überhangmandate, die eine Partei in einem Bundesland erringt, in einem anderen Bundesland mit dort errungenen Listenmandaten auszugleichen. Auf diese Weise soll die Gesamtzahl der Überhangmandate, die bisher die Aufblähung des Bundestages herbeigeführt hat, verringert werden. Zudem soll eine bestimmte Anzahl von Überhangmandaten nicht zu Ausgleichsmandaten führen.
Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied der Schäuble-Kommission zur Wahlrechtsreform, Albrecht Glaser:
"Man muss davon ausgehen, dass im Koalitionsausschuss der Regierungsparteien keine Fachleute anwesend waren, welche hinreichende Kenntnisse in dieser schwierigen Materie haben. Soweit man den 'Beschluss des Koalitionsausschusses' verstehen kann, ist er in mehrfacher Hinsicht widersinnig.
Zum einen führt der Ausgleich von Überhangmandaten einer Partei, die sie in einem Bundesland errungen haben, durch Verrechnung mit Listenmandaten in einem anderen Land zu einer Verschiebung des Länderproporzes. Dies wird mit dem Föderalismusgedanken nicht in Einklang zu bringen und daher verfassungsrechtlich unzulässig sein.
Zum anderen sollen 'bis zu drei Überhangmandate unausgeglichen' bleiben. Wieso gerade drei und wie will man die bestimmten Parteien zuordnen, zumal es bekanntlich mehr als drei Parteien gibt. Diese Aussage des Koalitionsausschusses ist unverständlich. Es sieht alles nach einem faulen Politikerkompromiss aus, der mehr Probleme aufwirft als löst.
Allein die AfD-Fraktion hat einen Entwurf, der die Probleme des adipösen Bundestages löst und der dem Stand der wissenschaftlichen Diskussion entspricht."
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