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Am 25. Mai 2018 wird die neue Datenschutzgrundverordnung wirksam
Der E-Commerce-Experte Stefan Quisdorf berät kleine Unternehmen in Sachen DSGVO

Am 25. Mai 2018 wird die neue Datenschutzgrundverordnung wirksam / Der E-Commerce-Experte Stefan Quisdorf berät kleine Unternehmen in Sachen DSGVO
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Hamburg (ots)

Ende Mai wird es für Unternehmer ernst: Die seit dem 24.05.2016 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU wird ab dem 25.05.2018 verbindlich wirksam. Unternehmen, die bis dahin nicht DSGVO-konform arbeiten, drohen empfindliche Geldstrafen: Mit bis zu 20 Millionen Euro wird bei Verstößen geahndet bzw. mit bis zu 4 Prozent des Umsatzes - je nachdem, welche Summe höher ist. Auch Google, Facebook & Co. sollen so dazu gebracht werden, sich in Zukunft datenschutzrechtlich korrekt zu verhalten.

Die neue Verordnung betrifft jedoch nicht nur die Giganten der Branche - ausnahmslos alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind unter Zugzwang, unabhängig von der Größe. Trotz der stark gestiegenen Anforderungen und der drohenden Bußgelder scheuen kleine Unternehmer aber häufig den Weg zum spezialisierten Datenschutz-Anwalt: Zu hoch die Kosten, zu schwierig aktuell einen Termin zu bekommen.

Der E-Commerce-Experte Stefan Quisdorf aus Hamburg hat deshalb ein spezielles Informationsangebot für kleine Unternehmen entwickelt, welches Paketangebote von spezialisierten Dienstleistern vergleicht. Diese Paketlösungen sind jederzeit implementierbar und kosten nur einen Bruchteil dessen, was ein Anwalt für die Einzelbeauftragung verlangt. Quisdorf vergleicht den Leistungsumfang, benennt Vor- und Nachteile und weist auf Rabattaktionen hin.

Ein solches Angebot tue Not, führt der Experte aus: "Die DSGVO betrifft alle Unternehmen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werde, also z.B. Namen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, IP-Adressen usw. Das umfasst nicht nur die Daten der Kunden, sondern auch die der eigenen Mitarbeiter! Es wird deshalb kaum ein Unternehmen geben, welches die Umsetzung der DSGVO ignorieren kann."

Befragt nach den wichtigsten Neuerungen der DSGVO führt Quisdorf aus: "Der große Unterschied ist: Vor Inkrafttreten der DSGVO musste die Datenschutzbehörde dem Unternehmer nachweisen, dass ein Verstoß vorliegt. Ab dem 25. Mai 2018 ist das umgekehrt: Nun muss der Unternehmer der Behörde gegenüber nachweisen können, dass er sich an die Datenschutzvorschriften hält. In der Praxis heißt das zum Beispiel, dass ein Verzeichnis geführt werden muss, welches die Verarbeitung personenbezogener Daten offenlegt. Dieses Verzeichnis muss den Aufsichtsbehörden jederzeit vorgelegt werden können."

Es gibt also viel zu tun bis zum 25. Mai 2018 für kleine Unternehmer! Auf den von Stefan Quisdorf eingerichteten Informationsseiten unter https://www.tikal.de/rechtssicher-shop-website-dsgvo/ kann man sich aber jetzt noch rechtzeitig über einfache und preisgünstige Lösungen in Sachen DSGVO informieren.

Pressekontakt:

TIKAL Communication GmbH & Co. KG
Stefan Quisdorf
Lilienstr. 11
20095 Hamburg

Tel. 040-28463720
E-Mail: info@tikal.de

Web:
https://www.tikal.de
https://stefan-quisdorf.de

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