AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
EANS-Kapitalmarktinformation: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik
Aktiengesellschaft
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs.
9 BörseG
-------------------------------------------------------------------------------- Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm § 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018 In der ordentlichen Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft am 4. Juli 2019 wurde zu Punkt 9. der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie zur Einziehung von Aktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 6. Juli 2017) folgender Beschluss gefasst: Die durch Beschluss der 23. ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2017 zu Punkt 8. der Tagesordnung erteilte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG und zur Einziehung von Aktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, wurde widerrufen und gleichzeitig wurde der Vorstand ermächtigt, a) gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG binnen 30 Monaten ab dem Tag der Beschussfassung der Hauptversammlung, b) eigene Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft, c) zu einem niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30% unter dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 30% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, zu erwerben. Die Ermächtigung umfasst auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Gesellschaft (§ 66 AktG). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen. Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden. Leoben-Hinterberg, Juli 2019 Der Vorstand Rückfragehinweis: Gerda Königstorfer Director Investor Relations & Communications Tel: +43 3842 200-5925 Mobil: +43 676 8955 5925 g.koenigstorfer@ats.net Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft Fabriksgasse 13 A-8700 Leoben Telefon: 03842 200-0 FAX: Email: ir@ats.net WWW: www.ats.net ISIN: AT0000969985 Indizes: ATX GP, WBI, VÖNIX Börsen: Wien Sprache: Deutsch
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