Psychotherapeutenkammer Hessen
"Psychotherapie-Kompetenz in den Sachverständigenrat!"
Psychotherapeutenkammer: Reformbedarf bei Gremium für Gesundheit
Berlin (ots)
Die Psychotherapeutenkammer Hessen fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, den Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR Gesundheit) durch zumindest eine Expertin oder einen Experten für psychische Erkrankungen zu ergänzen. Dies geht aus einer Resolution hervor, die von der Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer in Wiesbaden einstimmig verabschiedet wurde: "Mit Blick auf den hohen Anteil psychischer Erkrankungen beim Krankenstand und bei Frühverrentungen muss die Kompetenz des Sachverständigenrates dringend um diesen Bereich erweitert werden: durch eine Expertin oder einen Experten, die/der die Versorgungsleistungen von Psychologischen Psychotherapeut(inn)en bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut(inn)en kennt und die Notwendigkeit dieser Versorgungsleistungen bei der Entwicklung des Gesundheitswesens in den Diskussionsprozess des Sachverständigenrates einbringen kann." Nur so könne der Sachverständigenrat seiner Aufgabe, "Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzuzeigen, mit geweitetem Blick nachkommen".
"Zukunftskonzepte für wirksames Vernetzen im Gesundheitswesen"
"Funktionierende Zukunftskonzepte für ein sinnvolles Vernetzen der Leistungserbringer im Gesundheitswesen lassen sich nur von Fachleuten entwickeln, die alle beteiligten Akteure im Blick haben und auch in die Konzepte einbeziehen", heißt es in der am Montag (5.11.) veröffentlichten Resolution der Psychotherapeutenkammer. Derzeit besteht der SVR Gesundheit aus Gesundheits- und Pflegewissenschaftlern sowie Experten für Volkswirtschaftslehre, das Management im Gesundheitswesen, für Klinische Pharmakologie, für Innere Medizin und Allgemeinmedizin. Für das Gutachten 2018, das Wege für eine bessere Koordination der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen suchte, hätte der Sachverständigenrat nach Überzeugung der Psychotherapeutenkammer Hessen sehr viel stärker Fachleute einbeziehen können, die sich mit ambulanten Therapieangeboten auskennen (auch mit Blick auf das Grundprinzip "ambulant vor stationär"). Um eine zu starke Fixierung auf Kliniken künftig zu vermeiden und praktikable Wege für eine optimierte Koordination der Versorgung von Menschen mit seelischen Störungen zu finden, bieten Hessens Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dem SVR ihre Mitarbeit an.
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