Finanzielle Entschädigungen für Deutschlands Gastgewerbe: Bund der Gastfreundschaft und Gansel Rechtsanwälte starten gemeinsame Initiative
Berlin / Hamburg (ots)
- Bund der Gastfreundschaft und Gansel Rechtsanwälte wollen finanzielle Entschädigungen für das deutsche Gastgewerbe durchsetzen
- Schadensersatzansprüche werden gegenüber den Bundesländern geltend gemacht
- Alle Gastronomen und Hoteliers können ohne finanzielles Risiko teilnehmen
Der Bund der Gastfreundschaft und Gansel Rechtsanwälte, Deutschlands größte Verbraucherschutzkanzlei, haben sich zusammengetan, um finanzielle Entschädigungen für die krisengeplagte Gastronomie- und Hotellerie-Wirtschaft durchzusetzen. Ziel ist, Schadensersatzansprüche aufgrund Corona-bedingter Betriebsschließungen gegenüber den Bundesländern geltend zu machen. Interessierte Unternehmer können sich ab sofort und ohne jegliches Kostenrisiko unter gansel-rechtsanwaelte.de/corona für die Aktion anmelden.
Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sind in vielen Bereichen des Lebens noch zu spüren. Politik und Behörden griffen spätestens ab März zum gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung zu drastischen Maßnahmen. Der Umsatz des deutschen Gastgewerbes brach daraufhin laut DEHOGA allein im April um ca. 76 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat ein, in vielen Bereichen lagen die Verluste sogar bei über 90 Prozent. Erste Betriebe mussten infolgedessen bereits schließen und zehntausende weitere könnten folgen. Dabei ist das Gastgewerbe mit mehr als 220.000 Betrieben, ca. 2,4 Mio. Beschäftigten und einem Gesamtumsatz von etwa 90 Mrd. Euro im Jahr 2019 einer der wichtigsten Wirtschaftszweige Deutschlands.
Patrick Rüther, Mitgründer des Bundes der Gastfreundschaft: "Um eine unkontrollierbare Virus-Ausbreitung zu verhindern, waren die von der Politik getroffenen Einschränkungen sicher angemessen und sinnvoll. Aber obwohl alle Bürgerinnen und Bürger davon profitierten, wurde die Rechnung nicht fair aufgeteilt. Ganz besonders das Gastgewerbe mit seinen Restaurants, Bars, Caterern, Eventveranstaltern und Hotels musste bisher die Last tragen - und trägt sie auch weiterhin."
Klagen auf Entschädigung - völlig ohne Kostenrisiko
Da nach wie vor für große Teile der Gastronomiebranche die wirtschaftliche Perspektive fehlt, gehen die Gastronomen nun gemeinsam mit der auf zivilrechtliche Großschadensfälle spezialisierten Kanzlei Gansel Rechtsanwälte den nächsten Schritt: in einer juristischen Sammelaktion werden die Gastronomen auf dem Klageweg Schadensersatzansprüche anmelden. Betroffene Gastronomie- und Hotellerie-Betriebe aus ganz Deutschland können an dieser Sammelaktion teilnehmen und damit gemeinsam als Branche ihr Recht auf faire Entschädigung erkämpfen. Der entscheidende Vorteil: für die Betriebe besteht keinerlei Kostenrisiko.
Philipp Caba, Rechtsanwalt bei Gansel Rechtsanwälte: "Natürlich darf ein Unternehmer, der sich unserer Sache anschließt, keine weiteren Kosten dadurch zu befürchten haben. Wir versprechen daher: Kein Betrieb, der sich mit uns für den Rechtsweg entscheidet, wird dadurch finanziell schlechter dastehen als vorher. Die entstehenden Kosten werden wir entweder über eine vorhandene Rechtsschutzversicherung oder einen Prozessfinanzierer abdecken. Für die Betroffenen gibt es somit kein finanzielles Risiko, egal durch wie viele Instanzen wir gehen müssen."
Für Kläger ohne eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung erhält der Prozessfinanzierer nur im Erfolgsfall eine Provision von bis zu 35 Prozent der Entschädigungssumme. Rechtsschutzversicherte Kläger erhalten im besten Fall sogar eine volle Erstattung ihres Einnahmen-Ausfalls.
"Wir haben in den letzten Monaten über Briefe, Initiativen und eine Petition mit 123.000 Unterschriften versucht, einen offenen politischen Dialog zu erwirken. Leider hat das bisher nicht dazu geführt, dass wir eine wirtschaftliche Perspektive für unser Gewerbe erkennen können. Deutschland ohne bunte Gastrolandschaft - dieser Gedanke ist für uns unerträglich. Nun gehen wir diesen neuen Weg und glauben fest daran, dass eine breite juristische Auseinandersetzung mit der Thematik dringend notwendig ist. Schließlich steht für unsere Branche längst alles auf dem Spiel! Wir sind uns sicher, dass sich viele Gastronomen und Hoteliers anschließen.", sagte Johannes Riffelmacher, Mitgründer des Bundes der Gastfreundschaft.
Infektionsschutzgesetz als juristische Grundlage
Für finanzielle Entschädigungen gibt es verschiedene juristische Ansätze - in erster Linie das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Danach müssen in analoger Anwendung diejenigen entschädigt werden, die wegen staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung einer Infektion Vermögensnachteile erleiden (§ 65 IfSG). Auch ist im Gesetz bereits eine Entschädigung für all jene Betriebe vorgesehen, die aufgrund einer konkreten Infektion schließen müssen ($ 56 IfSG). In analoger Anwendung müssten somit Betriebe, die vorsorglich zum Handeln verpflichtet werden, erst recht entschädigt werden. Als weiterer Ansatz könnte auch ein sogenannter Aufopferungsanspruch aus dem Staatshaftungsrecht geltend gemacht werden. Hierbei stünde den Betrieben Entschädigung aus einem enteignenden oder enteignungsgleichen Eingriff zu.
Nächste Schritte: einfach und digital
Interessierte Unternehmer können sich unkompliziert unter www.gansel-rechtsanwaelte.de/corona registrieren. Gansel Rechtsanwälte hilft anschließend dabei, die Höhe des entstandenen Schadens zu ermitteln und reicht schließlich die Klage ein. Über den Stand des Verfahrens können sich die Mandanten dann stets online informieren.
Über den Bund der Gastfreundschaft:
Der Bund der Gastfreundschaft wurde im März 2020 im Zuge der Covid-19-Pandemie und den verheerenden Folgen des Lockdowns für die Gastronomie- und Hotelbranche von Johannes Riffelmacher, Koral Elci und Patrick Rüther gegründet. Ziel der Initiative ist es, die bunte Artenvielfalt im Gastgewerbe zu erhalten und gemeinsam Wege aus der Krise zu finden. Die drei Hamburger Gastronomen hatten im Namen zahlreicher Betriebe zunächst einen offenen Brief an Hamburgs Bürgermeister verfasst. Letztlich sendeten betroffene Unternehmer aus allen Bundesländern den Brief an ihre jeweilige Landesregierung. Zeitgleich setzten die Initiatoren eine Petition auf ( change.org/WirSindBereit), die inzwischen von über 123.000 Menschen unterschrieben und im Juni 2020 ans Bundesministerium für Wirtschaft und Energie überreicht wurde.
Über Gansel Rechtsanwälte:
Gansel Rechtsanwälte zählt mit knapp 300 Mitarbeitern und mehr als 15 Jahren Erfahrung in zivilrechtlichen Großschadensfällen zu den führenden Verbraucherschutzkanzleien und Legal-Tech-Unternehmen in Deutschland. Ein Schwerpunkt der Tätigkeiten liegt auf dem Abgasskandal sowie dem Bank-, Versicherungs-, Arbeits- und Verkehrsrecht. Die Kanzlei betreut allein im Abgasskandal mehr als 27.000 Mandate und trägt mit über 7.000 Urteilen und Vergleichen maßgeblich zur Rechtsprechung in Deutschland bei. Im Bankrecht gilt Gansel Rechtsanwälte als Wegbereiter des Widerrufsjokers und hat in den letzten Jahren mehr als 35.000 Immobilienfinanzierungen geprüft, wodurch über 100 Millionen Euro an Ersparnissen für die Mandanten realisiert wurden.
Ansprechpartner bei Rückfragen und Kontakt zu teilnehmenden Gastronomen in Ihrer Nähe:
Ingo Valldorf
Pressesprecher Gansel Rechtsanwälte
Tel.: +49 30 226674-216
E-Mail: valldorf@gansel-rechtsanwaelte.de
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