All Stories
Follow
Subscribe to dpa-Faktencheck

dpa-Faktencheck

BGH hat keine Entscheidung zur Existenz von Masernviren gefällt

Berlin (ots)

"Der Bundesgerichtshof lässt den Glauben an die Viren untergehen", heißt es in einem mehrere Jahre alten Artikel, der aktuell wieder vermehrt in sozialen Netzwerken verbreitet wird. Angeblich hätten die Richter in einem Beschluss bestätigt, "dass alle Behauptungen zur Ansteckung von Masern, zu Masern-Impfungen und zum Masern-Virus keine wissenschaftliche Grundlage haben". (http://dpaq.de/ddyJF)

BEWERTUNG: Es gibt keinen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Existenz von Masernviren. Das Gericht wies lediglich eine Beschwerde im Zusammenhang mit einem nicht gezahlten Preisgeld zurück.

FAKTEN: Im November 2011 lobte der Biologe Stefan Lanka ein Preisgeld in Höhe von 100 000 Euro aus. In der Ausschreibung hieß es: "Das Preisgeld wird ausgezahlt, wenn eine wissenschaftliche Publikation vorgelegt wird, in der die Existenz des Masern-Virus nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen und darin u. a. dessen Durchmesser bestimmt ist." (Zitiert nach dem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart, http://dpaq.de/MH7fM.)

Der damalige Medizinstudent David Bardens schickte Stefan Lanka daraufhin sechs wissenschaftliche Publikationen zu Masernviren und seine Kontonummer. Als Lanka das Geld nicht überwies, zog Bardens vor Gericht. Das Landgericht Ravensburg gab ihm Recht und verurteilte Lanka dazu, die 100 000 Euro zu zahlen (http://dpaq.de/gNkFC).

Lanka ging in Berufung - und bekam vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Recht. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem so: "Im Ergebnis hat die Berufung (...) jedenfalls Erfolg, weil das Kriterium der Auslobung, den Beweis der Existenz des Masernvirus durch "eine wissenschaftliche Publikation" zu führen, durch den Kläger nicht erfüllt wurde." (http://dpaq.de/MH7fM)

Zusammengefasst: Die Anforderungen für die Auszahlung wurden nach Ansicht des OLG von Bardens nicht erfüllt, da dieser nicht eine, sondern mehrere Publikationen einreichte. Ob Masernviren existieren oder nicht, spielt in der Urteilsbegründung des OLG keine Rolle. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Dagegen ging wiederum Bardens vor: Er reichte beim BGH eine Nichtzulassungsbeschwerde ein. Das BGH wies diese am 1. Dezember 2016 zurück - "weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung habe und die Fortbildung des Rechts oder eine Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts nicht erfordere" (http://dpaq.de/sH3Zx). Mehr ist dieser Rückweisung nicht zu entnehmen. Die Frage nach der Existenz von Masernviren spielt - wie im Urteil des OLG Stuttgart - keine Rolle.

Auch die Faktenprüfer von "Mimikama" haben sich bereits mit dem Fall beschäftigt (http://dpaq.de/fwBVn).

   ---

Links:

Beitrag: https://quantisana.ch/gesundheit-neu-denken/expertenberichte/der-bundesgerichtshof-laesst-den-glauben-an-die-viren-untergehen/ (archiviert: http://dpaq.de/ddyJF)

Urteil des Landgerichts Ravensburg: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Landgerichte&Art=en&sid=b9661a61381354aad69ab3c54d8bb2d4&Sort=1&nr=19277&pos=0&anz=1

Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart: https://openjur.de/u/892340.html

Beschluss des Bundesgerichtshofes: https://impfen-nein-danke.de/u/BGH+I_ZR__62-16.pdf (archiviert: http://dpaq.de/sH3Zx)

Faktencheck bei "Mimikama": https://www.mimikama.at/allgemein/falschmeldung-masern-viren-existieren-nicht/

   ---

Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com

© dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH. Die vorstehenden Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Nutzung von Texten, Grafiken und Bildern ohne vertragliche Vereinbarung oder sonstige ausdrückliche Zustimmung der dpa ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für die Verbreitung, Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe sowie Speicherung, Bearbeitung oder Veränderung. Alle Rechte bleiben vorbehalten.

More stories: dpa-Faktencheck
More stories: dpa-Faktencheck
  • 11.05.2020 – 13:11

    Angela Merkel war keine Bekannte der NSU-Terroristen

    Berlin (ots) - Auf Facebook und Twitter teilen Nutzer eine Foto-Collage, die Angela Merkel "in trauter Eintracht mit den zwei alten Bekannten" Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zeigen soll. Merkels Bekanntschaft mit den Rechtsterroristen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) sei der Grund dafür, warum die NSU-Akten angeblich auf ihr Geheiß hin 125 Jahre lang unter Verschluss bleiben sollen. ...

  • 07.05.2020 – 18:37

    Aufnahmen ohne Masken entstanden Monate vor Einführung der Corona-Regeln

    Berlin (ots) - In sozialen Medien wird ein Bild aus einer Nachrichtensendung verbreitet: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und Bundesfinanzminister Olaf Scholz geben sich die Hand, dicht neben ihnen steht Bundeskanzlerin Angela Merkel - dazu die Einblendung "Kampf gegen das Corona-Virus". Im Text zu dem Bild wird auf angebliche "gravierende Fehler" der gezeigten ...

  • 07.05.2020 – 09:51

    Kein Beleg für Zusammenhang von Impfungen und Autismus

    Berlin (ots) - In der Diskussion um das Thema Impfpflicht verbreitet sich derzeit eine Videobotschaft des US-amerikanischen Anti-Impf-Aktivisten Robert F. Kennedy Jr. in den sozialen Netzwerken. Darin stellt Kennedy einen Zusammenhang zwischen Impfungen und Autismus sowie Krankheiten wie Asthma und Diabetes her (http://dpaq.de/ZxL3R). BEWERTUNG: Wissenschaftliche Belege für einen solchen Zusammenhang gibt es nicht. ...