Landgericht Berlin bestätigt Beitrag der Kernkraft zum Klimaschutz
Urteil gegen Einstweilige Verfügung der Verbraucherzentrale NRW ist rechtskräftig
Berlin (ots)
Durch den Verzicht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. auf weitere rechtliche Schritte ist das Urteil des Landgerichts Berlin vom 09.11.2010 nun rechtskräftig geworden: Die Werbung des Deutschen Atomforums in den vergangenen Monaten sei nicht irreführend. Sie verweise zutreffend darauf, dass bei der Stromerzeugung durch Kernkraftwerke wie bei der Stromerzeugung durch Windenergie bzw. Photovoltaik-Anlagen kein CO2 ausgestoßen wird.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte beantragt, mit einer einstweiligen Verfügung die Werbung des Deutschen Atomforums in Zeitungs- und Zeitschriftenanzeigen sowie Internet zu untersagen. Die Begründung: Die darin verwendeten Aussagen "Kernkraftwerk Brokdorf und Windenergie: CO2-Ausstoß = Null" und "Kernkraftwerk Neckarwestheim und Photovoltaik: CO2-Ausstoß = Null" seien irreführend. Diese Ansicht und die beantragte einstweilige Verfügung auf Untersagung der DAtF-Werbung wies das Landgericht Berlin am 09.11.2010 zurück und betonte in seinem Urteil: "Die Werbung bezieht sich erkennbar lediglich auf die Stromproduktion als solche, nicht auf sämtliche vorher und nachher erfolgenden Abläufe. Würde die gesamte Produktionskette in die Betrachtung einbezogen werden, ergäbe die Werbung erkennbar keinen Sinn, denn der Verbraucher weiß, dass auch bei der Herstellung von Windrädern oder Photovoltaik-Anlagen CO2 ausgestoßen wird."
Wem der Klimaschutz am Herzen liegt, kann sich nicht der Einsicht verschließen, dass Kernkraft und erneuerbare Energien einen großen Beitrag bei der Vermeidung von CO2 leisten. Sie sind und bleiben Partner auf dem Weg zu einer nachhaltigen Stromversorgung.
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