Standortauswahlgesetz eröffnet Möglichkeit zu sachlichem Dialog auch über Gorleben
Berlin (ots)
Die heutige Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes (StandAG) im Bundesrat dokumentiert nach über 30 Jahren der politischen Auseinandersetzung einen überparteilichen Konsens bei der Frage der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Dieser kann die Möglichkeit zu einem künftig sachlichen Dialog im Sinne einer verantwortungsvollen und zügigen politischen Lösung bieten.
Das DAtF begrüßt ausdrücklich, dass der Salzstock Gorleben im Standortauswahlverfahren verbleiben soll. Schließlich haben sich aus der jahrzehntelangen wissenschaftlichen Erkundung bis heute keine Ergebnisse ergeben, die gegen eine Eignung als Endlager für hochaktive Abfälle sprechen.
Der Bund muss jedoch den Verbleib des Salzstockes Gorleben im Auswahlverfahren rechtlich und operativ absichern. Zu einem transparenten und Vertrauen schaffenden Verfahren gehört auch, dass die bisher in Deutschland erworbenen allgemeinen und standortspezifischen Erkenntnisse wissenschaftlich bewertet und im weiteren Prozess objektiv berücksichtigt werden.
Die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke als wesentliche Verursacher der hochaktiven Abfälle stehen in vollem Umfang zu ihrer Verantwortung, den notwendigen Aufwand für die Endlagerung zu tragen. So wurden bis dato mehr als 1,6 Milliarden Euro von den Betreibern in die ergebnisoffene Erkundung des Salzstockes Gorleben investiert. Für die Übernahme der Kosten für eine alternative Standortauswahl durch die Betreiber besteht keine Grundlage, solange keine abschließende Bewertung zur Eignung von Gorleben vorliegt. Diese rechtliche Auffassung wird durch das StandAG nicht verändert, denn weiterhin liegt keine sachliche Notwendigkeit für die neue Standortsuche vor.
Das DAtF ist davon überzeugt, dass Deutschland mit dem Zwischenlager Gorleben und der angeschlossenen technischen Infrastruktur über eine sehr gute Lösung verfügt. Nachdem die Zwischenlagerung weiterer verglaster Reststoffe aus der Wiederaufarbeitung in Gorleben durch das Gesetz ausgeschlossen wird, ist die Politik nun in der Pflicht, alternative Lösungen zu entwickeln. Neben den technischen und logistischen Belastungen, die hieraus für die Betreiber entstehen, sind die eheblichen finanziellen Mehraufwendungen von der öffentlichen Hand zu tragen.
Das DAtF und seine Mitglieder werden das weitere Verfahren mit ihrer fachlichen Expertise konstruktiv begleiten. Ziel muss dabei sein, dass der Bund seiner Verantwortung nachkommt, zeitnah ein sicheres Endlager für hochaktive Abfälle bereitzustellen.
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