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Gerichtliche Absage an alternative Endlager-Standorterkundung

Berlin (ots)

Eine alternative Erkundung von möglichen Standorten
für die Endlagerung radioaktiver Abfälle ist nach dem Atomgesetz
nicht vorgesehen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG)
in der heute veröffentlichten Begründung zu seinem Urteil vom März
2006 in Sachen des Endlagers "Schacht Konrad" noch einmal
klargestellt. "Es geht darum, ein geeignetes, weil sicheres Endlager
zu finden. Das genehmigte Endlager "Schacht Konrad" erfüllt die
Sicherheitsanforderungen des Atomgesetzes.", erklärte dazu Dr. Walter
Hohlefelder, Präsident des Deutschen Atomforums.
Mit seinem Urteil hatte das OVG die Klagen gegen die Genehmigung
von "Schacht Konrad" als Endlager für schwach- und mittelradioaktive
Abfälle durch das niedersächsische Umweltministerium aus dem Jahr
2002 abgewiesen. Das Urteil erfolgte ohne die Zulassung einer
Revision. Durch die Entscheidung des OVG ist die nach der
Vereinbarung zwischen Bundesregierung und
Energieversorgungsunternehmen vom 11. Juni 2001 vorgesehene
gerichtliche Klärung im Hauptsacheverfahren erfolgt. "'Schacht
Konrad' muss jetzt zügig ausgebaut werden, damit es spätestens im
Jahre 2012 in Betrieb gehen kann", forderte Hohlefelder.
Das Urteil ist eine deutliche Absage an politische Forderungen,
nach einem "bestmöglichen" Endlagerstandort. "Das sicherste Endlager
gibt es nicht. Entweder ein Standort ist sicher, oder er ist es
nicht.", führte Hohlefelder weiter aus. So ist der Salzstock Gorleben
nach jetzigem Stand der Erkundung als Endlager für hochradioaktive
Abfälle geeignet. Da auch nach Abarbeitung der so genannten
Zweifelsfragen nichts gegen den Salzstock spricht, gibt es keinen
Grund, die ergebnisoffene Erkundung nicht unverzüglich wieder
aufzunehmen. Eine alternative Standorterkundung vor Abschluss der
Arbeiten in Gorleben, etwa auf Basis eines Endlagersuchgesetzes,
würde die Endlagerung um Jahrzehnte verschieben und zu zusätzlichen
Kosten in Milliardenhöhe führen. "Die alternative Standorterkundung
ist nicht Gegenstand der Vereinbarung zwischen Bundesregierung und
Energieversorgungsunternehmen.", betonte Hohlefelder abschließend.

Pressekontakt:

Christian Wößner
Tel.: 030 498555-20
Fax: 030 498555-17
E-Mail: presse@datf.de
www.kernenergie.de

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