Vereinigung der Pflegenden in Bayern (KöR)
VdPB: Pflegefachassistenzausbildung wichtiger Schritt in der Professionalisierung
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VdPB: Pflegefachassistenzausbildung wichtiger Schritt in der Professionalisierung VdPB begrüßt bundeseinheitliche Regelung / Ausbildungsdauer von 18 Monaten ist als Anerkennung der Ausbildungskomplexität positives Signal / VdPB fordert Bestandsschutzregelungen und Korrekturen an Zugangsvoraussetzungen
München, 05.09.2024 – Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) begrüßt die im Bundeskabinett in Berlin beschlossene Einführung der Pflegefachassistenzausbildung. Das bislang in den Ländern höchst unterschiedlich geregelte Berufsbild der Pflegeassistenz bundesweit zu vereinheitlichen ist nach Ansicht der VdPB ein längst überfälliger Schritt, insbesondere um die Professionalisierung der Pflege insgesamt weiter voranzutreiben. Auch die generalistische Ausrichtung der geplanten neuen Ausbildung wird von der VdPB begrüßt, da sich das Berufsbild dadurch nahtlos in die seit 2020 geltende Generalistik einfügt.
„Wir tragen auch die in dem Gesetzentwurf vorgegebene Ausbildungsdauer von 18 Monaten mit. In Bayern gibt es bereits die staatlich geregelte einjährige Ausbildung in der Pflegefachhilfe. Die Verlängerung der Ausbildung um ein halbes Jahr ist nach unserer Ansicht eine Anerkennung der komplexen Kompetenzen, die in der Pflegeassistenz benötigt werden, und insofern für uns ein positives Signal an die Berufsgruppe“, erläutert VdPB-Präsidentin Kathrin Weidenfelder und ergänzt: „Wir halten es zudem auch für eine richtige und wichtige Entscheidung im Sinne der zu versorgenden Menschen, die einen Anspruch auf eine hohe Qualität und Sicherheit der Pflege haben.“
Kritik übt die Vereinigung allerdings an den vorgesehenen Zugangsvoraussetzungen. „So sehr wir einen möglichen Quereinstieg in die Pflegefachassistenz für notwendig halten und für den Beruf geeigneten Menschen die Ausbildung ermöglichen wollen, es braucht dennoch dringend ein verbindliches Eignungsfeststellungsverfahren. Eine „positive Prognose“ der Pflegeschule kann nicht ausreichen, um eine Eignung festzustellen und einen fehlenden allgemeinen Schulabschluss zu kompensieren“, mahnt Weidenfelder. Hinzu kämen massive rechtliche Bedenken hinsichtlich der vorgesehenen Regelung. In diesem Sinne fordert die VdPB Nachbesserungen am Gesetzentwurf. „Wir brauchen außerdem zwingend Bestandsschutzregelungen für die Kolleginnen und Kollegen, die heute schon in den Einrichtungen in der Pflegeassistenz arbeiten und eine landesrechtlich geregelte Ausbildung nachweisen können“, fordert die VdPB-Präsidentin.
Darüber hinaus sieht die VdPB auch nach dem regulären Gesetzgebungsprozess, der mit dem Kabinettsbeschluss erst die erste Etappe hinter sich hat, auf allen Seiten noch zahlreiche Herausforderungen zu bewältigen. Die Länder, so fordert die Vereinigung, müssten die Schulen bei der anspruchsvollen Umsetzung der neuen Ausbildung massiv unterstützen. Selbstverwaltungen der Pflege seien gefordert, zügig entsprechende Kompetenzprofile zu erarbeiten, und die Tarifpartner in der Pflicht, angemessene Vergütungen auszuhandeln, die die erweiterten Kompetenzen der Pflegefachassistenz berücksichtigen. Um seinen eigenen Ankündigungen gerecht zu werden, müsse schließlich der Bund sehr zeitnah auch das geplante Pflegekompetenzgesetz verabschieden. „Die Berufsgruppe der Pflegenden ist bereit, die weiteren Schritte der Professionalisierung zu gehen und die Verantwortung, die mit erweiterten Kompetenzen einhergeht, zu übernehmen“, erklärt Kathrin Weidenfelder.
Die VdPB
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Die VdPB wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetz gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung weiterzuentwickeln – sowohl im Interesse der Berufsgruppe als auch für die Versorgungssicherheit der Menschen in Bayern. Dazu wirkt die VdPB an Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in Gremien wie beispielsweise dem Landespflegeausschuss. Zudem berät sie ihre Mitglieder kostenlos in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Fragen und verantwortet den Bereich der Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden. Die VdPB ist außerdem die für die Führung des Berufsregisters und die Registrierung der Praxisanleitungen in der Pflege zuständige Behörde. Die Mitgliedschaft in der VdPB ist für professionell Pflegende freiwillig und kostenlos. Seit Juni 2024 ist Kathrin Weidenfelder Präsidentin der Vereinigung der Pflegenden in Bayern.
Vereinigung der Pflegenden in Bayern KöR Prinzregentenstraße 24 80538 München info@vdpb-bayern.de Präsident: Georg Sigl-Lehner