DWS-Greenwashing: Erste Anlegerklage landet vor Gericht
Berlin-Schönefeld (ots)
Deutschlands größter Vermögensverwalter, die DWS, steht erneut wegen Greenwashing-Vorwürfen im Fokus. Nachdem das Unternehmen in den USA bereits eine Millionenstrafe für irreführendes ESG-Marketing zahlen musste, wird nun die erste Klage eines Anlegers, der seine Rechtsansprüche mithilfe der Kanzlei Goldenstein Rechtsanwälte geltend macht, vor einem deutschen Gericht verhandelt. Das Landgericht Frankfurt hat dafür den 25. März 2025 als Verhandlungstermin angesetzt. Eine Uhrzeit steht bislang noch nicht fest.
Das sind die Hintergründe der Klage
Im Mittelpunkt der Klage steht ein Anleger, der 20.758,40 Euro in den DWS ESG Stiftungsfonds LD investierte. Motiviert durch die ESG-Kategorisierung des Fonds strebte er nicht nur eine Rendite an, sondern wollte mit seinem Investment auch einen positiven Beitrag für Umwelt und Gesellschaft leisten. Nach dem Bekanntwerden der US-Strafe hinterfragte der Kläger jedoch die Nachhaltigkeit seines Investments.
Es zeigte sich, dass der Fonds zwar mit dem Merkmal ESG beworben wurde, jedoch keine nachvollziehbare ESG-Anlagestrategie verfolgt. So fließen Investitionen unter anderem in Unternehmen, die weder Umweltschutz noch soziale Verantwortung in ausreichendem Maß berücksichtigen. Dazu zählen etwa Autohersteller wie BMW, Volkswagen, Mercedes und Stellantis, die weiterhin auf Verbrennungsmotoren setzen. Zudem wurde mit dem Fondsvermögen selbst in die Öl- und Gasunternehmen Wintershall Dea und Itochu Corporation investiert. Deshalb fordert der Mann die Rückzahlung seines vollständigen Investments.
Die Klage wurde bereits im Dezember 2023 eingereicht. Die DWS verzögerte das vorgerichtliche Verfahren allerdings durch mehrere Fristverlängerungen. Nun soll das Landgericht Frankfurt klären, ob die DWS durch unvollständige oder irreführende Angaben in Werbematerialien gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts und der Prospekthaftung verstoßen hat.
Klägeranwalt: "Sind bereit, eine Vorreiterrolle bei der juristischen Aufarbeitung einzunehmen"
"Unser Mandant hat darauf vertraut, dass ein als ESG-Fonds deklarierter Fonds auch tatsächlich nachhaltig ist", erklärt Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber und Geschäftsführer von Goldenstein Rechtsanwälte. Er ergänzt: "Die DWS hat jedoch bewusst verschwiegen, wie sie die Einhaltung von ESG-Kriterien kontrolliert, betroffene Anleger dadurch in die Irre geführt und gegen EU-Recht verstoßen. Hätte sich die DWS an geltendes Recht gehalten, hätte der Fonds nie als ESG-Fonds beworben werden dürfen und unser Mandant hätte nie darin investiert. Daher ist es nur rechtens, wenn er nun die gesamte investierte Summe zurückerhält.
Von dem Verfahren am Landgericht Frankfurt erwarten wir eine erste juristische Einschätzung. Wir gehen jedoch davon aus, dass der Fall in die nächste Instanz geht und zunächst noch kein rechtskräftiges Urteil verkündet wird. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Verfahren zunächst zugunsten der DWS entschieden wird. Mittelfristig sind wir jedoch sicher, dass die Rechtsprechung in der Sache verbraucherfreundlich ausfällt.
Erfahrungsgemäß entscheiden unterinstanzliche Gerichte in dieser Phase der rechtlichen Auseinandersetzung häufig zugunsten der Beklagten. Ein ähnlicher Verlauf zeigte sich beispielsweise im VW-Abgasskandal: Nachdem die ersten Klagen in der Sache eingereicht wurden, entschieden etwa 80 Prozent der Landgerichte in Deutschland zugunsten von Volkswagen. Erst mit dem von unserer Kanzlei erwirkten Grundsatzurteil vor dem Bundesgerichtshof im Mai 2020 konnten wir endgültig Rechtssicherheit für betroffene Verbraucher schaffen, sodass seitdem alle deutschen Gerichte zugunsten der Klägerseite entschieden haben. Das aktuelle Verfahren gegen die DWS wird voraussichtlich eine vergleichbare Dynamik entfalten und wir sind bereit, erneut eine Vorreiterrolle bei der juristischen Aufarbeitung eines waschechten Wirtschaftsskandals zu übernehmen."
Weitere Informationen zum Thema stehen unter dem nachfolgenden Link bereit: https://www.ra-goldenstein.de/dws-greenwashing/
Über Goldenstein Rechtsanwälte
Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.
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