Gerechtigkeitslücken im Finanzausgleich der Krankenkassen
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Gerechtigkeitslücken im Finanzausgleich der Krankenkassen belasten Beitragszahlende
Gutachten: Finanzielle Lasten in der Solidargemeinschaft sind ungleich verteilt, Änderungen beim Risikostrukturausgleich dringend notwendig
Drei neue Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesamt für Soziale Sicherung bestätigen: Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA), der Unterschiede bei den finanziellen Risiken in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgleichen soll, hat deutliche Schwächen. Insbesondere Versorgerkassen, die viele Versicherte mit einer hohen Krankheitslast und einem eher geringen Einkommen versichern, werden systematisch benachteiligt. Der Verwaltungsrat der AOK Rheinland/Hamburg fordert die Politik auf, die seit langem bekannte Schieflage zu beheben und weitere Merkmale in den Morbi-RSA aufzunehmen. Auch Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sieht die Notwendigkeit, dass Versorgerkassen einen angemessenen Ausgleich für ihre faktischen Mehrausgaben erhalten.
Aus dem Gesundheitsfonds fließt zu wenig Geld in die Versorgung sogenannter vulnerabler Versichertengruppen: Krankenkassen, die überdurchschnittlich viele Menschen versichern, die besondere Versorgungsbedarfe haben, erhalten zu geringe Zuweisungen. Das heißt, die Kassen müssen mehr Geld für die Versorgung von Versicherten mit einer hohen Krankheitslast und einem eher geringen Einkommen aufwenden, als sie erhalten.
Die alternierenden Verwaltungsratsvorsitzenden der AOK Rheinland/Hamburg, Wolfgang Ropertz (Vertreter der Arbeitgeberseite) und Günter Roggenkamp (Versichertenvertreter), fordern von der Politik deshalb eine sofortige Anpassung der Ausgleichssystematik:
„Die Politik muss jetzt aktiv werden, um die systematische finanzielle Unterdeckung von Personengruppen zu beheben, die unter mehreren Erkrankungen leiden oder chronisch krank sind und zugleich über ein geringes Einkommen verfügen. Dazu notwendige Versichertenmerkmale – wie die Zuzahlungsbefreiung und der Bezug von Bürgergeld – liegen den gesetzlichen Krankenkassen vor, eine Anpassung des Risikostrukturausgleichs ist daher zügig und ohne großen Aufwand umsetzbar.“ Diese Adjustierung sei insbesondere vor dem Hintergrund erforderlich, dass das bestehende System junge, gesunde Versichertengruppen finanziell überkompensiere und damit erhebliche Anreize für Krankenkassen schaffe, sich stärker um jüngere, kostengünstigere Versicherte zu kümmern als um vulnerable und sozioökonomisch schlechter gestellte Menschen, so die Verwaltungsratsvorsitzenden.
Die Dringlichkeit des Anliegens zeigt auch ein Beschluss der letzten Gesundheitsministerkonferenz, in dem der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann ebenso wie die Mehrheit der Länder mit Blick auf die Spreizung bei den Zusatzbeiträgen eine Überprüfung des Risikostrukturausgleichs forderte.
„In den vergangenen Jahren haben wir gesehen, dass sich die Beitragssätze zwischen den Krankenkassen immer stärker unterscheiden. Grundsätzlich ist das positiv, da es den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen befördert. Wir wollen jedoch nicht, dass diejenigen Kassen ins Hintertreffen geraten, die aufgrund ihrer Historie besonders viele pflegebedürftige oder sozial benachteiligte Versicherte haben. Hier muss der Bund den Risikostrukturausgleich überprüfen. Krankenkassen mit einem hohen Anteil besonders vulnerabler Versicherter brauchen einen angemessenen Ausgleich für ihre faktischen Mehrausgaben“, so Laumann.
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