VW-Dieselbesitzer: Jetzt mit toga aus der Musterfeststellungsklage abmelden!
Berlin (ots)
Wechsel-Option nicht verpassen - die Zeit drängt: Nur noch bis zum 30. September 2019 können sich geschädigte Dieselbesitzer mithilfe der Online-Klageplattform toga Chancen auf Schadenersatz sichern.
Geschädigte Dieselbesitzer sollten jetzt schnell handeln. Nur noch bis zum 30.September haben Autobesitzer, die sich einer Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, die Möglichkeit, ihre Registrierung beim Klageregister durch die neue Online-Klageplattform toga zurückzunehmen und eine deutlich erfolgversprechendere Einzelklage einzureichen. toga ist die einzige Plattform, bei der sich die Betroffenen direkt abmelden können: Mit nur wenigen Mausklicks lässt sich unter www.toga.legal die Anmeldung beim Klageregister unkompliziert und kostenfrei zurücknehmen.
Durch die neue Online-Klageplattform toga haben alle VW-Kläger ab sofort eine reelle Chance auf individuellen Schadenersatz. Ziel der aktuellen Wechsel-Kampagne von toga ist die komplette Entschädigung durch den Hersteller - bis hin zur Rücknahme des Fahrzeugs unter Erstattung aller Kosten.
Dafür unterstützt toga alle Anspruchsinhaber bei der Erhebung von Zahlungsklagen durch erfahrene Rechtsanwälte. Die Finanzierung der Klage ist ebenfalls gesichert, dem einzelnen Geschädigten entstehen also keinerlei Kosten.
Initiiert wurde die Klageplattform von Rechtsanwalt und Verbraucherschützer Robert Peres, der das Instrument der Musterfeststellungsklagen generell für ungeeignet hält, um die Interessen geschädigter Dieselfahrer zu schützen. Unterstützt werden die Geschädigten bei der Wahrung ihrer Ansprüche und der Einreichung berechtigter Forderungen durch die erfahre-nen Rechtsanwälte der Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin, die bereits viele Dieselbesitzer gerichtlich vertreten.
Experten halten die Erfolgschancen der Diesel-Geschädigten bei Einzelklagen mittlerweile für wesentlich höher als die der langwierigen und unsicheren Musterfeststellungsklage. Ein weiterer Nachteil der Musterfeststellungsklage ist auch, dass die Kläger nach Abschluss des bis zu fünf Jahre dauernden Verfahrens individuell gegen Volkswagen prozessieren müssen, damit sie finanziell entschädigt werden.
Nachteile entstehen Betroffenen des Abgasskandals durch den Wechsel der Klageart nicht: Die Hemmung der Verjährung bleibt auch bei Antragsrücknahme gewahrt, wenn innerhalb von sechs Monaten eine Einzelklage gegen VW erhoben wird.
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