Klage gegen HARIBO abgewiesen!
Urteil des Landgerichts Bonn vom 19.04.2004 im "Lakritz-Fall"
Bonn (ots)
Wie erwartet hat das Landgericht Bonn heute die Klage einer Lakritzkonsumentin aus Berlin auf Zahlung von Schadensersatz und Verdienstausfall abgewiesen.
Die Klägerin hatte behauptet, sie habe einen gesundheitlichen Zusammenbruch erlitten, nachdem sie über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten täglich eine Packung 400g "Matador-Mix" verzehrt habe.
Lakritz enthält im Süßholzsaft natürlichen Süßholzzucker.
Jedes Lebensmittel kann - in übermäßigen Mengen genossen - negative Folgen haben. Das weiß jeder Verbraucher, so dass das Landgericht hier zu Recht die Klage abgewiesen hat. Die Klägerin ist für die angeblichen Folgen ihres abnormalen Verzehrverhaltens allein verantwortlich. Das Landgericht brauchte daher nicht mehr die Frage zu untersuchen, ob die behaupteten Verzehrmengen tatsächlich zutrafen und ob der gesundheitliche Zusammenbruch der Klägerin überhaupt auf ihren Lakritzkonsum zurückzuführen ist.
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