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Finanzierung und Versicherungen: Was Immobilienkäufer 2021 beachten müssen

Finanzierung und Versicherungen: Was Immobilienkäufer 2021 beachten müssen
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Frankfurt am Main, Januar 2021. (ots)

Corona-bedingte Beschränkungen, Lockdown und Home Office - viele träumen nicht erst seit der Corona-Pandemie von mehr Platz in den eigenen vier Wänden und damit verbunden auch vom Eigenheim. Doch insbesondere in Krisenzeiten sollte der Schritt ins Eigenheim gut durchdacht sein. Dazu gehören neben der richtigen Finanzierung auch wichtige Versicherungen. Gute Neuigkeiten gibt es derweil von der Gesetzesfront: Einige wichtige Änderungen treten zum 01.01.2021 in Kraft, die den Schritt ins Eigenheim erleichtern können.

Der erste Schritt zum Eigenheim: Die richtige Finanzierung finden

Mittlere bis hohe sechsstellige Beträge - die wenigsten haben ausreichend Eigenkapital, um den Traum vom Eigenheim aus eigener Tasche zu finanzieren. Die große Mehrheit benötigt daher eine Baufinanzierung. Da es zahlreiche Möglichkeiten der Immobilienfinanzierung gibt - sei es ein Annuitätendarlehen, Tilgungsdarlehen oder auch endfällige Darlehen - sowie geförderte Finanzierungsmöglichkeiten - beispielsweise durch Bausparkassen, KfW oder Landesförderinstitute - sollte man sich ausführlich von Experten beraten lassen. "Hat man unter Berücksichtigung des Eigenkapitals berechnet, was man sich leisten kann, beginnt die Finanzplanung erst so richtig", erklären die CLARK-Experten. "Wie hoch sind die Zinsen, die man zusätzlich zur Tilgungsrate monatlich zahlen muss, gibt es versteckte Kosten und welche Laufzeit sollte man für das Immobilienfinanzierung wählen - diese Faktoren helfen, die Finanzierung zu finden, die am besten zu den eigenen Bedürfnissen sowie finanziellen Möglichkeiten passt."

Neu ab 2021: Verbesserte Wohnungsbauprämie, verlängertes Baukindergeld und verteilte Maklerkosten

Gute Neuigkeiten gibt es in punkto staatliche Förderungen: Ab 2021 können deutlich mehr Häuslebauer von der erhöhten Wohnungsbauprämie profitieren. Alle Ehepaare, die ein zu versteuerndes Einkommen von weniger als 70.000 Euro (zuvor 51.200 Euro) und einen maximalen Sparbetrag von monatlich 1.400 Euro (zuvor 1.024 Euro) vorweisen, erhalten eine Förderung von 10 Prozent (zuvor: 8,8 Prozent).Ein Bausparvertrag ist somit nach wie vor ein wichtiger Bestandteil für jede Finanzierung / Finanzierungsplanung.

Außerdem können alle, die bis zum 31. März 2021 einen notariellen Kaufvertrag unterzeichnen vom Baukindergeld der KfW profitieren. Der Zuschuss beläuft sich auf bis zu 12.000 Euro pro Kind und wird in zehn Jahresraten ausgezahlt. Die Gehaltsobergrenze für das Baukindergeld pro Haushalt liegt bei 75.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen.

Maklerkosten werden bei Einfamilienhäusern und Wohnungen zukünftig gleichermaßen von Käufer und Verkäufer getragen. Der Käufer kann mit der Zahlung warten, bis der Verkäufer die Zahlung seines Anteils nachgewiesen hat. So sollen private Immobilienkäufer von Kaufnebenkosten entlastet und der Kauf einer Immobilie erleichtert werden.

Die fünf wichtigsten Versicherungen für Immobilienbesitzer

Steht die Finanzierung und ist die passende Immobilie gefunden, sollte man sich umgehend mit dem Thema Versicherungen auseinandersetzen. Dabei gibt es einige Must-Haves für Immobilienbesitzer. Dies sind die fünf wichtigsten im Überblick:

  1. Eine Wohngebäudeversicherung ist ein Must-Have für jeden Immobilienbesitzer: Sie greift bei Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser. Die Wohngebäudeversicherung greift bei Schäden am Gebäude sowie an fest installiertem Inventar - also zum Beispiel an Wänden, Böden oder Decken. "Die Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers geht automatisch auf den neuen Besitzer der Immobilie über, wenn man nicht rechtzeitig kündigt", wissen die CLARK-Experten. "Nachdem die neuen Besitzer ins Grundbuch eingetragen wurden, haben sie einen Monat Zeit, die Versicherung entweder fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Da viele ältere Verträge überteuert sind, kann sich ein Wechsel finanziell lohnen."
  2. Zusätzlich können Hausbesitzer, die in von Überschwemmung, Lawinen oder Starkregen betroffenen Gebieten wohnen, eine Elementarschadenversicherung abschließen. Diese ist ein optionaler Baustein der Wohngebäude- oder Hausratversicherung und kann auch nur in Kombination mit einer dieser beiden Versicherungen abgeschlossen werden.
  3. Mit einer Hausratversicherung kann man das bewegliche Inventar eines Hauses - also zum Beispiel Möbel, technische Geräte oder Wertsachen - gegen Rohrbrüche, Feuer oder Diebstahl absichern.
  4. Eine private Haftpflicht (oder bei vermieteten Objekten eine Grundbesitzerhaftpflicht) schützt Hausbesitzer für den Fall, dass eine Person auf dem eigenen Grundstück zu Schaden kommt. Rutscht beispielsweise im Winter ein Pizzabote auf dem Gehweg vorm Haus aus, weil man nicht gestreut hat, so haftet der Grundbesitzer.
  5. Kommt es zum Schlimmsten und der Hauptverdiener der Familie verstirbt, fällt damit häufig das Einkommen weg, mit dem der Kredit hauptsächlich getilgt wurde. Dies kann die Hinterlassenen in schwere finanzielle Schwierigkeiten bringen. Damit die Kreditraten weiterhin getilgt werden können, kann man Partner und Familie mit einer Risikolebensversicherung finanziell absichern.

"Nach geklärter Finanzierung haben viele Immobilienkäufer keine große Lust, sich mit noch mehr Papierkram und vermeintlich komplexen Versicherungen zu beschäftigen", wissen die CLARK-Experten. "Die richtige Beratung bringt jedoch schnell den Durchblick, so dass frischgebackene Hausbesitzer sich ganz auf ihre Freude über das Eigenheim konzentrieren können."

Hier könnte man noch anmerken das unser Finanzierungsprozess fast komplett digital und Papierfrei abläuft. Hier ein paar Fakten:

  • Beratung über Zoom / Google Meet / Teams
  • Kunde ist live mit in der Plattform , 350 Bankpartner deutschlandweit
  • Elektronische Anforderung von Grundbuchauszügen, Teilungserklärungen und anderen wichtige Urkunden via GeoPace
  • Elektronische Unterlagenakte, Uploadcenter für den Kunden
  • Versand aller Darlehensunterlagen per E-Mail

Pressekontakt:

presse@clark.de

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