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Tipps für Fahrrad- und E-Bike-Verleih im Urlaub

Tipps für Fahrrad- und E-Bike-Verleih im Urlaub
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Paris verbietet ab heute den Verleih von E-Scootern und setzt stattdessen in Zukunft auf Fahrräder. Viele europäische Städte lassen sich hervorragend vom Fahrradsattel aus erkunden. Gut ausgebaute Radwege und eine große Auswahl an Leihfahrrädern machen es möglich.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland informiert auf seinen Internetseiten über Anbieter und Preise in beliebten Städten. Außerdem gibt es Tipps, worauf beim Ausleihen zu achten ist, wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht und wie man sich bei einem Unfall richtig verhält.

Preise und Tarife variieren je nach Stadt und Anbieter

Standardfahrräder und teilweise auch E-Bikes stehen in vielen Städten im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung. Die Ausleihe erfolgt in der Regel über eine Online-Registrierung und die Smartphone-App des Anbieters. Der Vorteil: Die Räder können spontan ausgeliehen und jederzeit wieder im öffentlichen Raum abgestellt werden. Für eine 45-minütige Fahrt mit einem normalen Fahrrad in Paris zahlt man beim größten Anbieter beispielsweise 3 Euro, in Prag kosten 30 Minuten umgerechnet 1,26 Euro, eine halbe Stunde in Wien 60 Cent.

Wer ein Fahrrad oder E-Bike für einen ganzen oder sogar mehrere Tage mieten möchte, kommt in einem Fahrradgeschäft günstiger weg. Dort kann man auch zwischen verschiedenen Modellen wählen, bekommt Zusatzausrüstung (z. B. einen Helm) und Tipps für Touren vor Ort. In der Hochsaison empfiehlt es sich, im Voraus zu reservieren. Für ein einfaches E-Bike muss man im Geschäft mit einem Mietpreis von ca. 25 Euro pro Tag rechnen.

Versicherungsschutz vor Fahrtantritt prüfen

Wer mit dem gemieteten Fahrrad einen Dritten verletzt oder einen Sachschaden, zum Beispiel an einem Auto, verursacht, ist in aller Regel über die Haftpflichtversicherung des Vermieters abgesichert. Urlauber sollten aber vor der Fahrt prüfen, zum Beispiel durch einen Blick in die App oder auf die Website, ob der Versicherungsschutz auch tatsächlich besteht.

Die Haftpflichtversicherung des Vermieters springt auch ein, wenn ein ordnungsgemäß abgestelltes oder angeschlossenes Mietfahrzeug während der Mietzeit gestohlen wird.

Der Vermieter sollte idealerweise auch eine Personenversicherung abgeschlossen haben, die für eigene Verletzungen des Ausleihenden bei einem Unfall aufkommt. In der Regel werden diese Kosten aber bereits von der Krankenkasse übernommen.

Selbstverschuldete Schäden am Fahrrad oder dem E-Bike müssen in Gänze oder bis zu einer Höchstsumme oft aus eigener Tasche bezahlt werden. Denn: Nicht jede private Haftpflichtversicherung deckt Schäden am oder durch ein Leihfahrrad ab. Dies muss als Zusatzleistung ausdrücklich im Versicherungsumfang eingeschlossen sein. Prüfen Sie dies unbedingt, bevor Sie ein Fahrrad ausleihen.

Bei Unfall Vermieter und Polizei benachrichtigen

Bei einem Unfall müssen sich Mieter so schnell wie möglich mit dem Vermieter in Verbindung setzen. Meist ist dies auch im Mietvertrag festgelegt. Da viele Versicherungen einen polizeilichen Unfallbericht verlangen, sollte auch die Polizei informiert werden. Daneben ist oft ein Formular zur Schadensmeldung des Vermieters auszufüllen.

Bei verletzten Personen, größeren Sachschäden oder wenn der Unfallgegner nicht anwesend ist, ist die Benachrichtigung der Polizei Pflicht.

Für Interview-Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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