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Terroranschläge in Israel – was Reisende jetzt wissen müssen

Terroranschläge in Israel – was Reisende jetzt wissen müssen
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Seit dem 7. Oktober 2023 ist Israel das Ziel der islamistischen Hamas. Das Auswärtige Amt warnt daher vor Reisen nach Israel und in die palästinensischen Gebiete. Was sollen Urlauber tun, die bereits eine Reise gebucht haben oder vor Ort sind? Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland informiert.

Werde ich kostenlos aus Israel ausgeflogen?

Bei staatlichen Rückholaktionen muss man die Kosten für das Ticket selbst bezahlen. Die Fluggesellschaft, die den eigentlich geplanten Flug angeboten hat, muss allerdings den Flugpreis erstatten und über mögliche Ersatzflüge informieren, sofern der ursprünglich geplante Flug storniert wird.

Pauschalreise

Welche Rechte habe ich, wenn der Veranstalter die Reise absagt?

Herrschen am Urlaubsort unvermeidbare außergewöhnliche Umstände, beispielsweise bei Terror und kriegerischen Handlungen, die es dem Reiseveranstalter unmöglich machen, die Pauschalreise durchzuführen, darf er die Reise absagen. Haben Sie bereits eine Anzahlung geleistet oder den vollständigen Reisepreis bezahlt, haben Sie Anspruch auf Erstattung. Einen Gutschein können, müssen Sie jedoch nicht annehmen. Auch die Umbuchung auf ein anderes Ziel kann eine Lösung sein.

Darf ich die Pauschalreise vor der Abreise kostenlos stornieren?

Das ist bei außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umständen am Zielort oder in dessen unmittelbarer Nähe möglich, wenn hierdurch die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt oder unmöglich gemacht wird. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist ein starkes Indiz für solche Umstände. Informieren Sie Ihren Reiseveranstalter, und verlangen Sie, dass Ihre Reise aufgrund der aktuellen Gegebenheiten vor Ort kostenfrei storniert wird. Sie haben dann einen Anspruch auf vollständige Erstattung des Reisepreises. Voraussetzung: Die Reise muss unmittelbar bevorstehen und konkret beeinträchtigt sein. Liegt das Reisedatum erst in der Zukunft, müssen Sie mit dem Reiseveranstalter verhandeln und sind auf dessen Kulanz angewiesen. Stornieren Sie nicht vorschnell selbst, es könnten sonst Storno-Kosten auf Sie zukommen.

Ich befinde mich derzeit in Israel und möchte die Reise abbrechen. Was gilt?

Wird die Reise durch außergewöhnliche Umstände stark beeinträchtigt, können Sie den Pauschalreisevertrag kündigen und die Rückreise antreten. Für Reiseleistungen, die Sie aufgrund der frühzeitigen Beendigung des Vertrages nicht mehr nutzen können, können Sie eine Erstattung verlangen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Ihre Rückreise zu organisieren, sofern diese Bestandteil des Vertrages war. Etwaige Mehrkosten gehen dann zu Lasten des Reiseveranstalters.

Die Heimreise verzögert sich. Welche Rechte gelten?

Müssen Sie länger am Urlaubsort bleiben, als ursprünglich geplant, da aufgrund der außergewöhnlichen Umstände eine Rückreise nicht möglich ist, muss der Veranstalter die Hotelkosten für maximal drei weitere Tage übernehmen.

Individualreise

Grundsätzlich gilt: Individualreisende sind rechtlich schlechter gestellt als Pauschalreisende, selbst im Fall einer Reisewarnung. Kann die gebuchte Leistung erbracht werden, richten sich die Stornobedingungen nach dem konkreten Vertrag.

Was ist mit dem Flug?

Wenn die Fluggesellschaft den Flug streicht, haben Sie entweder Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises oder auf eine anderweitige Beförderung. Wenn Ihr Flug aufrechterhalten wird, können Sie diesen normalerweise nicht kostenlos stornieren, wenn Sie nicht ausdrücklich einen flexiblen und stornierbaren Tarif gewählt haben. Setzen Sie sich mit der Fluggesellschaft in Verbindung, und fragen Sie, ob dennoch ein kostenloses Storno oder eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt möglich ist.

Kann ich mein Hotel kostenfrei stornieren?

Ob Stornogebühren anfallen oder nicht können Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie von vorne herein eine stornierbare Buchung gewählt haben. Falls nicht, sollten Sie das Hotel kontaktieren und fragen, ob Sie den Aufenthalt aus Kulanz auf einen späteren Zeitpunkt verschieben oder kostenfrei stornieren können.

Greift meine Reiserücktrittsversicherung?

Die meisten Reiserücktrittsversicherungen decken Kriege, kriegsähnliche Ereignisse und Terrorakte nicht ab. Die Versicherung kommt also nicht für die entstehenden Kosten auf, wenn Sie aufgrund von Krieg oder Terror Ihre Reise nicht antreten können. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen. Manche Kreditkarten enthalten ebenfalls eine Reiserücktrittsversicherung. Ob dieser Versicherungsschutz greift, können Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Kreditkarte entnehmen.

Ansprechpartner für die Presse: Peter J. Koop |  07851 991 48 30 |  koop@cec-zev.eu

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