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Tipps für den Kauf von Weihnachtsgeschenken im Internet

Tipps für den Kauf von Weihnachtsgeschenken im Internet
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Kein Gedränge in den Geschäften, kein Stress mit Ladenöffnungszeiten – Weihnachtsshopping im Internet hat seine Vorteile. Zumal Shops in der ganzen EU nur einen Mausklick entfernt sind. Doch was passiert, wenn die Ware nicht rechtzeitig ankommt oder man auf einen Betrüger reingefallen ist? Wir sagen, worauf man achten sollte.

So schützen Sie sich vor Betrug:

  • Seien Sie skeptisch bei extrem günstigen Preisen. Auch wenn es im Internet Waren häufig zu attraktiven Preisen gibt, zu verschenken hat niemand etwas. Lassen Sie sich also nicht zu unüberlegten Handlung hinreißen.
  • Prüfen Sie den Online-Shop vor der Bestellung. Ist das Impressum korrekt angegeben? Wo hat der Händler seinen Sitz? Ist er telefonisch erreichbar? Hilfreich ist es auch, den Shop im Internet zu googeln. Wenn es negative Bewertungen gibt, lassen Sie lieber die Finger davon. Das gleiche gilt, wenn Sie gar keine Kundenmeinungen finden.
  • Wehren Sie sich gegen Falschlieferungen. Wenn Pakete mit falschem oder leerem Inhalt ankommen, sollten Sie die Bestellung widerrufen. Erfahrungen des EVZ zeigen, dass dies auch auf großen Online-Marktplätzen vorkommen kann. Wie Sie dagegen vorgehen können beschreiben wir hier.
  • Sichern Sie Ihre Zahlung ab. Wenn Sie den Online-Shop nicht kennen oder es um viel Geld geht, sollten Sie auf keinen Fall im Vorfeld per Banküberweisung bezahlen. Denn einmal überwiesene Beträge können nicht mehr zurückgebucht werden. Sicherer ist die Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte. Online-Zahlungsdienste bieten in gewissen Fällen auch einen Käuferschutz an. Mehr dazu hier.
  • Achten Sie auf empfehlenswerte Gütesiegelwie „Trusted Shops“, „s@fer Shopping“ (TÜV Süd), „EHI Geprüfter Online-Shop“ oder „internet privacy standards“.

Wenn die online bestellte Ware nicht Ihren Erwartungen entspricht

In diesem Fall haben Sie ein europaweites Widerrufsrecht. Erklären Sie den Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich. Eine E-Mail genügt. Lassen Sie sich den Widerruf vom Online-Shop bestätigen.

Beachten Sie: Einige Waren sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, z. B. online bestellte Veranstaltungstickets oder gebuchte Reisen. Gleiches gilt für Waren, die speziell auf Wunsch des Kunden gefertigt wurden (z. B. Fotoalben mit Familienbildern oder gravierter Schmuck).

Zu bedenken ist auch, dass die Kosten der Rücksendung dem Verbraucher auferlegt werden können. Darüber muss der Online-Shop aber auf seiner Website korrekt informieren. Anders sieht es aus, wenn die Ware mangelhaft ist, also einen Defekt aufweist. In diesem Fall trägt der Händler die Rücksendekosten.

Gerade in der Weihnachtszeit bieten Online-Shops oft eine freiwillige Rückgabegarantie an, bei der Sie das Paket auch noch lange nach Ablauf der Widerrufsfrist zurücksenden können. Behandeln Sie die Ware in diesem Fall sorgfältig, sonst müssen Sie Wertersatz leisten.

Zustellprobleme vermeiden und an den nachhaltigen Versand denken

Wenn es Ihnen um eine schnelle Zustellung vor Heiligabend geht, stellt die Lieferung in eine Postfiliale oder Packstation eine gute Option dar. Hierdurch vermeiden Sie wiederholte Zustellversuche oder den Verlust des Pakets auf den letzten Metern.

Ein weiterer Vorteil: Der Transportweg wird verkürzt und CO2 eingespart. Wenn Ihnen nachhaltiges Einkaufen wichtig ist, sollten Sie auf Expresslieferungen verzichten. Mehr zum nachhaltigen Versand.

Wenn die Ware nicht bis Heiligabend geliefert wird

Achten Sie noch vor Abschluss des Online-Kaufs darauf, ob ein verbindlicher Liefertermin angegeben ist, z. B. „Lieferung bis Heiligabend garantiert“ (Formulierungen wie „Lieferzeit 3-5 Werktage“ reichen nicht aus). Kommt der Online-Shop mit der Lieferung in Verzug, können Sie die Bestellung dann wie beschrieben widerrufen oder vom Vertrag zurücktreten. Sie erhalten Ihr Geld zurück.

Wurde Ihnen verbindlich zugesagt, dass Sie die Ware bis Heiligabend erhalten, können Sie zudem zusätzlich Schadensersatzansprüche geltend machen, z. B. wenn Sie wegen der Nichtlieferung in aller Eile ein Ersatzprodukt im Geschäft kaufen mussten. Dazu müssen Sie dem Verkäufer aber vorher eine Nachfrist setzen. Mehr zu Ihren Rechten bei verspäteter Lieferung und Paketverlust.

Was ist bei Geschenkgutscheinen zu beachten?

Geschenkgutscheine sind vor allem in der Weihnachtszeit beliebt. Zum einen, weil der Beschenkte das Geschenk selbst aussuchen kann, zum anderen, weil viele Waren nach Weihnachten günstiger angeboten werden.

Käufer sollten jedoch bedenken, dass Gutscheine in den meisten Fällen eine Befristung haben. Nach Ablauf der Frist kann der Händler die Einlösung verweigern. In Deutschland verlieren Gutscheine in der Regel nach drei Jahren ihre Gültigkeit, da sich der Online-Shop dann auf Verjährung berufen kann. In anderen Ländern gelten zum Teil noch strengere Regeln. So wird die Gültigkeitsdauer in Italien und Frankreich alleine vom Händler festgelegt.

Bei weiteren Fragen oder Problem im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Online-Käufen steht Ihnen das EVZ Deutschland kostenlos zur Verfügung.

Ansprechpartner für die Presse: Peter J. Koop |  07851 991 48 30 |  koop@cec-zev.eu

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