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Daimler-Abgasskandal: Neues OLG-Urteil aus Naumburg - und erstmals bald rechtskräftig

Berlin (ots)

Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg in Sachsen-Anhalt hat am 15. Oktober 2021 ein weiteres wichtiges und verbraucherfreundliches Urteil im Mercedes-Abgasskandal gefällt. Das Besondere: Es ist das erste OLG-Urteil gegen die Daimler AG im Dieselskandal, das demnächst rechtskräftig wird. Und: Die Richter in Naumburg sprechen sich eindeutig dafür aus, die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung als unzulässige Abschalteinrichtung anzusehen.

Die Kanzlei VON RUEDEN konnte für einen Mercedes-Fahrer einen Erfolg vor dem OLG Naumburg erreichen (Az. 8 U 24/21). Der achte Senat hob die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Magdeburg auf und sprach dem Verbraucher 16.543,40 Euro Schadensersatz zu - gegen Rückgabe des manipulierten Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4 MATIC mit dem Euro 5-Dieselmotor OM 651. Drei Punkte am OLG-Urteil aus Naumburg sind von besonderer Bedeutung:

1. Unzulässige Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung(KSR): Das OLG Naumburg stuft die KSR als unzulässig ein, auch wenn das Fahrzeug die Grenzwerte ohne diese Funktion einhalten würde. Das ist besonders positiv für Fahrzeugkäufer, die bisher nicht von einem verpflichtenden Rückruf, sondern von einer freiwilligen Kundendienstmaßnahme betroffen waren. "Der Senat erteilt damit der bisherigen Praxis des Kraftfahrt-Bundesamts eine Absage. Die Behörde hatte die Fahrzeuge nicht amtlich zurückgerufen, wenn sie die KSR nachweislich enthalten, aber bei abgeschalteter KSR die Grenzwerte einhalten.", sagt Rechtsanwalt Manuel Müller, der das OLG-Urteil für die Kanzlei VON RUEDEN federführend erstritten hat.

2. Baldige Rechtskraft: Im November wird das Urteil voraussichtlich rechtskräftig, weil das OLG Naumburg die Revision zum BGH nicht zugelassen hat. Eine dann noch mögliche Nichtzulassungsbeschwerde entfällt, da die erforderliche Beschwer von 20.000 Euro nicht erreicht wird. Damit können keine weiteren Rechtsmittel - wie etwa eine Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof - eingelegt werden. Dadurch wird diese verbraucherfreundliche OLG-Entscheidung richtungsweisend für weitere Verfahren im Daimler-Abgasskandal.

3. Unwirksame Klausel im Darlehensvertrag: Das OLG Naumburg bestätigt die Auffassung der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN, dass die in einer Vielzahl von Darlehensverträgen verwendete Klausel, mit der Ansprüche gegen konzernangehörige Unternehmen (Daimler AG, Leasinggesellschaften) "gleich aus welchem Rechtsgrund" an die Mercedes-Benz Bank AG abgetreten werden sollten, unwirksam ist. Das zuvor zuständige Landgericht Magdeburg hatte die Ansicht vertreten, dass der geltend gemachte Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nicht beim Kläger verblieben sei, sondern mit Abschluss des fahrzeugfinanzierenden Darlehensvertrags an die Mercedes-Benz Bank AG übergegangen sei. "Die Einschätzung des OLG Naumburg kann nun auch auf weitere dieser Fälle übertragen werden, sodass auch Verbraucher auf Schadensersatz klagen können, die das Fahrzeug über eine sogenannte Autobank finanziert haben", erklärt Rechtsanwalt Manuel Müller.

Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN konnte im Mercedes-Abgasskandal nicht nur die ersten vier Urteile gegen Daimler überhaupt, sondern auch das erste OLG-Urteil und nun auch das erste rechtskräftige OLG-Urteil erzielen. Die Kanzlei berät und vertritt bundesweit über 14.000 Diesel-Fahrer und Wohnmobil-Halter im Abgasskandal. VON RUEDEN wird von Finanztip als eine der führenden Kanzleien im Dieselskandal empfohlen.

Pressekontakt:

VON RUEDEN - Partnerschaft von Rechtsanwälten
Manuel Müller
Leipziger Platz 9
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030 / 200 590 770
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