European Industrial Hemp Association (EIHA)
Engagement der EIHA zahlt sich aus: THC-Gehalt für Industriehanf "auf dem Feld" auf 0,3 Prozent erhöht
Brüssel / Köln (ots)
Industriehanf aus Europa auf dem Weg zu besseren Wettbewerbsbedingungen: Das Europäische Parlament hebt mit der Reform der "Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)" den THC-Gehalt für Industriehanf "auf dem Feld" von 0,2 auf 0,3 Prozent an. Für die europäische Hanfindustrie und die europäischen Landwirte ein Meilenstein im internationalen Wettbewerb. Der Europäische Verband für Industriehanf (EIHA) begrüßt die Entscheidung der europäischen Abgeordneten ausdrücklich.
Daniel Kruse, Pionier der Hanfindustrie und Präsident der European Industrial Hemp Association (EIHA):
"0,1 Prozent ist ein kleiner Schritt für das Europäische Parlament, aber ein großer Schritt für die europäische Nutzhanfindustrie. Ich habe über ein Jahrzehnt für diesen Moment gekämpft. Das ist ein guter Tag für den Hanfsektor und für eine grünere Zukunft Europas."
HempConsult, das Beratungsunternehmen von Präsident Daniel Kruse, hat die EIHA bereits vor zehn Jahren mit einem Positionspapier zu diesem Themenspektrum unterstützt. Mit über 26 Jahren Erfahrung im Hanfbusiness gehört HempConsult zu den renommiertesten Ansprechpartnern im europäischen und internationalen Hanfsektor.
1999 wurde der europäische Grenzwert für den THC-Gehalt für Industriehanf "auf dem Feld" von 0,3 Prozent auf 0,2 Prozent gesenkt. Diese Maßnahme führte zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber nordamerikanischen und asiatischen Produzenten von Industriehanf. Mit dem jetzt erneut auf 0,3 Prozent angeglichenen THC-Gehalt wird wieder Chancengleichheit bei der Züchtung, der Sortenauswahl und den Erträgen herrschen.
EIHA Präsident Daniel Kruse:
"Die Verschärfung des THC-Grenzwerts für Industriehanf auf 0,2 Prozent seitens der EU galt dem angeblichen Anbau von Marihuana auf industriellen Hanffeldern. Eigentlich handelte es sich aber um einen marktpolitischen Schachzug der französischen Faserhanf-Lobby. Bei den aktuell geltenden THC-Messmethoden haben französische Faserhanf-Sorten gegenüber Samen-Sorten einen systembedingten Vorteil.
Im internationalen Vergleich ist 0,3 Prozent ein niedriger Grenzwert. Die Schweiz, im Herzen Europas, und auch andere Länder arbeiten bereits mit 1,0 Prozent zur Unterscheidung von Marihuana und Industriehanf. Wissenschaftliche Studien und langjährige Erfahrungen belegen, dass höhere Grenzwerte absolut kein Sicherheitsrisiko darstellen.
Gut, dass die EU das endlich eingesehen hat. Die Mitgliedstaaten sollten dem Europäischen Parlament folgen und die Grundlage für einen wachsenden, grünen und nachhaltigen industriellen Hanfsektor in unserer gesamten Union legen."
Der Europäische Verband für Industriehanf engagiert sich seit vielen Jahren für faire Wettbewerbsbedingungen auf dem internationalen Markt für Industriehanf. Mit dieser Entscheidung wird das enorme Engagement des Verbandes für die Mitglieder der EIHA nachhaltig belohnt.
Darüber hinaus stimmte das Europäische Parlament auch dafür, Produkte aus Industriehanf in die Liste für landwirtschaftliche Vermarktungsnormen und Etikettierungsvorschriften aufzunehmen. Damit unterliegen Hanfprodukte zukünftig Anforderungen zur Gewährleistung der Verzehrbarkeit, Klassifizierung und Kennzeichnung - entscheidend für Qualitätskontrolle und Verbrauchersicherheit. Auch diese Entscheidung wird nach Ansicht der EIHA den europäischen Markt für Hanflebensmittel und eine Vielzahl weiterer Industriehanfprodukte eindeutig nach vorn bringen.
EIHA Präsident Daniel Kruse:
"Endlich hat die EU die Chance auf wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen in Konkurrenz zum globalen industriellen Hanfsektor. Und mit den kommenden Vermarktungsnormen für Hanf hat die EU die weitere Chance, an Dynamik zu gewinnen und mit dem internationalen Wettbewerb gleichzuziehen."
Der neue Grenzwert von 0,3 Prozent für den THC-Gehalt für Industriehanf "auf dem Feld" ist aber nur ein Etappensieg. Nach wie vor kämpft die EIHA gegen Pläne der EU, Teile der Industriehanfpflanze als "Suchtstoff" einzustufen. Im Kern geht es um CBD-Extrakte aus den Blüten oder den Fruchtständen der Cannabispflanze, die als Betäubungsmittel gelten sollen. Die Meinung der Europäischen Kommission steht dabei im krassen Gegensatz zur Auffassung der Weltgesundheitsorganisation WHO, die bei CBD kein Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotenzial erkennt.
Weiterführende Informationen zur CBD-Thematik stellt die EIHA interessierten Journalist*innen gerne zur Verfügung.
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