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Europäischer Gerichtshof bestätigt Anwendbarkeit der Bereichsausnahme im Rettungsdienst - Johanniter begrüßen Klarstellung

Berlin (ots)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 21. März 2019 bestätigt, dass der Rettungsdienst unter die sogenannte Bereichsausnahme fällt. Dieser unterliegt damit nicht dem generellen Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge, sofern die Leistung von einer gemeinnützigen Organisation erbracht wird.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe begrüßt die Entscheidung des EuGH. "Das Urteil hat große Bedeutung für den Erhalt der Ehrenamtsstrukturen im Katastrophenschutz in Deutschland. Hier ist die öffentliche Hand in besonderem Umfang über den Rettungsdienst hinaus auch für die Gefahrenabwehr bei außergewöhnlichen Schadensereignissen zuständig. Das Ehrenamt ist die Basis für einen leistungsfähigen Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland. Ehrenamtliche Kräfte müssen an den hauptamtlichen Rettungsdienst angebunden sein, um in der Praxis für Einsätze im Zivil- und Katastrophenschutz geübt zu sein. Daher ist die heutige Entscheidung des EuGH, die Bereichsausnahme zu erhalten, aus unserer Sicht absolut richtig", sagt Jörg Lüssem, Mitglied des Bundesvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe.

Die Johanniter bewerten zudem positiv, dass der EuGH mit dem Urteil den qualifizierten Krankentransport als "Dienstleistung der Gefahrenabwehr" ebenfalls von den Regelungen für öffentliche Ausschreibungen ausgenommen hat.

Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. ist mit rund 22.000 Beschäftigten, mehr als 37.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und knapp 1,3 Millionen Fördermitgliedern eine der größten Hilfsorganisationen in Deutschland und zugleich ein großes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Die Johanniter engagieren sich in den Bereichen Rettungs- und Sanitätsdienst, Katastrophenschutz, Betreuung und Pflege von alten und kranken Menschen, Fahrdienst für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Hospizarbeit und anderen Hilfeleistungen im karitativen Bereich sowie in der humanitären Hilfe im Ausland.

Pressekontakt:

Therese Raatz, Pressesprecherin
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Bundesgeschäftsstelle
Lützowstraße 94, 10785 Berlin
Telefon 030 26997 360
Mobil 0173 6193102
Fax 030 26997 55 360
therese.raatz@johanniter.de, www.johanniter-medien.de

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