Bayerischer Landesverband für zeitgenössischen Tanz
Start des Solo-Selbständigenprogramms für Künstler*innen des Freistaats Bayern: Ab heute Antragstellung für freischaffende Kunst- und Kulturschaffende möglich
München (ots)
Seit März 2020 setzt sich der Bayerische Landesverband für zeitgenössischen Tanz (BLZT), in wachsender Zusammenarbeit und Abstimmung mit weiteren Verbänden der Künste in Bayern, für eine unbürokratische und zielgerichtete Unterstützung der Künstler*innen und der im Kunstbetrieb Arbeitenden ein. Wir freuen uns, dass unsere Appelle und praxisorientierten Empfehlungen Eingang in das Förderprogramm für Soloselbständige gefunden haben, das mit Wirkung zum 18. Dezember 2020 von der Bayerischen Staatsregierung auf den Weg gebracht wird.
Das neue Solo-Selbständigenprogramm kann ab heute rückwirkend für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2020 beantragt werden. Das Programm wird mit den Bundeshilfen im Bereich der Wirtschaftsförderung kumulierbar sein. "Nach komplexen Abstimmungen mit dem Bund können wir nun soloselbstständige Kunst- und Kulturschaffende, die als Berufsgruppe besonders schwer von der Pandemie getroffen wurden, unterstützen. Ich bin erleichtert, dass wir dieses hilfreiche Programm jetzt starten können", betonte Kunstminister Bernd Sibler.
Walter Heun, 1. Vorsitzender des BLZT, sagt dazu: "Bereits am 26. März 2020 sind wir mit konkreten Empfehlungen zur Unterstützung von Künstler*innen der Freien Szene in der Corona-Krise an die Bayerische Staatsregierung herangetreten. Dass unsere praxisorientierten Empfehlungen, die zuerst nur teilweise gehört wurden, jetzt in Form eines wirkungsvollen Solo-Selbständigenprogramms für Bayern umgesetzt werden, freut uns. Wir sind insbesondere erleichtert, dass die Konditionen gegenüber dem abgelaufenen Künstler*innen-Hilfsprogramm deutlich überarbeitet und der Kreis der Antragsberechtigten erweitert werden konnten - dank der Arbeit des Begleitausschusses mit Kunst- und Kulturverbänden und Vertreter*innen der Freien Szene. Wir danken der Bayerischen Staatsregierung und insbesondere Herrn Staatsminister Bernd Sibler und seinem Team für ihr Vertrauen in die Expertise der Verbände der Freien Szene und ihr offenes Ohr für die brisante Situation der zeitgenössischen Tanzszene in Bayern. Im Oktober 2020 versprach der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung Hilfe für Künstler*innen 'bis die Pandemie vorbei ist!' - hier möchten wir ihn beim Wort nehmen, denn die brisante Situation für freischaffende Künstler*innen ist keineswegs vorbei. Es gilt weiterhin, in der Krise zusammen zu stehen und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, die bedarfsgerecht sind und bei den Soloselbständigen Künstler*innen und jetzt auch bei denen, die im Kunstbetrieb arbeiten, ankommen. Daher sollte dieses Programm bei Fortbestehen der Situation auch bis weit in das Jahr 2021 fortgeführt werden."
Soloselbstständige Künstler*innen und Angehörige kulturnaher Berufe können einmalig für bis zu drei Monate im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2020 einen Antrag für eine Finanzhilfe in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz des entfallenen Unternehmerlohns stellen. Das Programm wird mit der November- und Dezember-Hilfe des Bundes kumulierbar sein.
Die Anträge können bis spätestens 31. März 2021 auf folgender Webseite gestellt werden: https://www.bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm
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Bayerischer Landesverband für zeitgenössischen Tanz (BLZT)
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