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Fristverlängerung für Anträge auf Corona Überbrückungshilfe

Fristverlängerung für Anträge auf Corona Überbrückungshilfe
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Fristverlängerung für Anträge auf Corona Überbrückungshilfe

Aufgrund der technischen Schwierigkeiten beim Online-Verfahren erfolgt eine Verlängerung der Antragsfrist, über den 31. August hinaus. Unternehmen können somit einen Monat länger die finanzielle Unterstützung beantragen.

Steuerberater Thomas Kuth von der FRTG Steuerberatungsgesellschaft Essen GmbH begrüßt den Schritt: "Die Verlängerung der Antragsfrist war dringend nötig. Unser Steuerberaterverband hat diese Forderung erhoben und wir sind froh, dass der Bund jetzt handelt."

Anträge auf Überbrückungshilfe können nunmehr bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Die Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August) bleibt unverändert bestehen.

"In der Praxis hat sich herausgestellt, dass sich bereits das Registrierungsverfahren bisweilen über zwei Wochen hinziehen kann. Die Antragstellung selbst erfordert erhebliche Bearbeitungszeiten", so Steuerberater Thomas Kuth.

Auch die Bundessteuerberaterkammer hatten vor diesem Hintergrund in mehreren Schreiben an die Politik eine Verschiebung des Fristablaufs gefordert, um den Berufsstand zu entlasten.

Zudem wurden die Hinweise und Erläuterungen zur Registrierung im Online- Antragsportal deutlich erweitert. Hier geht es zu den FAQs zur "Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen.

Kontakt für Rückfragen

Ralf Klein ( Betriebswirt)

Telefonnummer 0201/822896-22

E-Mail-Adresse Ralf.Klein@frtg-group.de

www.FRTG-Essen.de https://blog.frtg-essen.de/