Berichtsentwurf der Expertenkommission Fracking für das Jahr 2020 veröffentlicht
Berlin (ots)
Die Expertenkommission Fracking legt am 26. Mai 2020 den Entwurf des zweiten turnusmäßigen Berichtes über ihre Tätigkeit vor. Sie wurde von der Bundesregierung berufen, um eventuelle Erprobungsmaßnahmen zum unkonventionellen Fracking wissenschaftlich zu begleiten und die erzielten Ergebnisse fachlich zu bewerten. Anträge auf Erprobungsbohrungen liegen bisher nicht vor.
Die Kommission hat gemäß ihres Auftrages aus WHG §13a Abs. (6) begonnen, Studien zu beauftragen, um den Stand von Wissenschaft und Technik in anderen Staaten zusammenfassend dokumentieren zu können.
Der Berichtsentwurf enthält erste Ergebnisse einer Studie, die die Expertenkommission zur Erfassung von Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten vergeben hat. Im Fokus der Studie stehen mögliche Szenarien zur Freisetzung von Methan im Rahmen der Erdgasgewinnung und des -transports, aber auch aus natürlichen Quellen. Hierzu werden im Wesentlichen Erfahrungen sowie der Stand der Technik im internationalen Umfeld zusammengefasst. Darüber hinaus werden im Laufe des Jahres noch zwei weitere Gutachten zum Monitoring von Grundwasser und Oberflächengewässer sowie zur Mikroseismizität beauftragt.
Der Berichtsentwurf ist im Internet unter https://expkom-fracking-whg.de/bericht veröffentlicht. Für die Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit der Stellungnahme bis zum 17.06.2020 (12 Uhr mittags), bevor der Bericht zum 30. Juni 2020 an den Deutschen Bundestag übermittelt wird. Konstruktive Hinweise und Fragen werden entweder im Bericht aufgenommen oder auf der Webseite unter FAQ anonymisiert aufgeführt und beantwortet. Deren Veröffentlichung auf der Webseite erfolgt schrittweise ab Juli 2020.
Hintergrund:
Zum Fracking gelten seit Februar 2017 strenge gesetzliche Regeln. Im Wasserhaushaltsgesetz, Paragraph 13a ist das generelle Verbot von unkonventionellem Fracking festgeschrieben. Möglich sind lediglich bis zu vier Erprobungsmaßnahmen zu ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken, um bestehende Kenntnislücken zu schließen. Die Erprobungsmaßnahmen, die nach § 13a Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zuvor von den zuständigen Landesbehörden zu prüfen und zu bewilligen sind, müssen Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt erforschen.
Weiterführende Informationen:
- Informationen zur Arbeit der Expertenkommission
- Anmerkungen, Fragen und Antworten der Expertenkommission Fracking
- Wasserhaushaltsgesetz §13a
- Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- Mitteilung der Bundesregierung
- Fragen und Antworten zum Thema Fracking des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Pressekontakt:
Anfragen und Stellungnahmen zu Berichten bzw. Berichtsentwürfen richten Sie bitte über das Kontaktformular auf der Webseite oder per Mail: ptj-expkom-fracking@fz-juelich.de an die Expertenkommission.
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