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Betriebliche Altersversorgung: Was bedeutet "Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung" für die Arbeitnehmer?

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Düsseldorf (ots)

Ein pdf-Dokument zur betrieblichen Altervorsorge
   liegt in der digitalen Pressemappe zum Download vor.
Die jüngste Rentenreform räumt jedem
Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche
Versorgungsleistungen durch Umwandlung von Entgeltbestandteilen ein.
Seit dem 1. Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer ein Recht darauf,
Teile seines Monatsgehaltes, das Weihnachts- oder Urlaubsgeldes
direkt in den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung zu
investieren. Arbeitgeber, die bisher keine betriebliche Versorgung
eingerichtet haben, müssen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zur
Entgeltumwandlung einräumen. Dort, wo bereits ein
Entgeltumwandlungs-Modell existiert, ist zu prüfen, ob es dem
Rechtsanspruch genügt. Wichtig für Arbeitnehmer ist: Ein einmal durch
Entgeltumwandlung erworbener Anspruch auf Betriebsrente kann nicht
mehr erlöschen, auch nicht bei Betriebs- oder Berufswechsel. Er ist
"unverfallbar".
Das Recht auf Entgeltumwandlung ist allerdings dem sogenannten
Tarifvorrang untergeordnet, der sich auf das Gehalt bezieht, das auf
der Grundlage eines Tarifvertrags gezahlt wird. Über- und
außertarifliches Entgelt ist davon nicht betroffen. Mitglieder einer
Gewerkschaft oder Beschäftigte, für die ein allgemein verbindlicher
Tarifvertrag gilt, können also ihren Anspruch auf die Umwandlung der
tarifgebundenen Entgeltbestandteile nur dann geltend machen, wenn der
Tarifvertrag dies ausdrücklich vorsieht, d.h. eine sogenannte
Tarif-Öffnungsklausel enthält.
Unabhängig von der Größe des Betriebes profitieren von der
Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung alle Arbeiter,
Angestellten und Azubis, die in der gesetzlichen Rentenversicherung
(GRV) pflichtversichert sind. Die Bestimmungen gelten weitestgehend
auch für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Arbeitnehmer, die
sich an dieser freiwilligen betrieblichen Altersversorgung
beteiligen, erwerben zusätzlich zu ihren gesetzlichen
Rentenansprüchen eine Anwartschaft auf eine spätere betriebliche
Rentenzahlung. "Die Entgeltumwandlung eröffnet den Arbeitnehmern
attraktive Möglichkeiten, ihre privaten Altersvorsorgemaßnahmen
sinnvoll zu ergänzen", erklärt Frank Neuroth, Vorstandsmitglied der
zur ERGO Versicherungsgruppe gehörenden VICTORIA Lebensversicherung
AG. "Im günstigsten Fall können betriebliche und private Vorsorge
sogar so miteinander kombiniert werden, dass der Arbeitnehmer doppelt
profitiert."
Für die Entgeltumwandlung stehen prinzipiell fünf verschiedene
Durchführungswege zur Wahl, die von den Unternehmen selbst oder von
externen Anbietern umgesetzt und verwaltet werden:
Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage und
Unterstützungskasse. Bei drei von ihnen, bei Direktversicherung,
Pensionskasse und Pensionsfonds, ist zusätzlich die staatliche
Förderung mit finanziellen Zulagen und Steuervergünstigungen
("Riester-Rente") möglich.
Für weitere Informationen:
Jakob Schmitz
VICTORIA Versicherungs-Gesellschaften
Tel.: 0211 / 477 - 3003
Fax:  0211 / 477 - 3113
E-Mail:  presse@victoria.de
www.victoria.de
Katharina Bonnenberg
Fleishman-Hillard Germany
Tel.: 069 / 40 57 02 - 540
Fax:  069 / 43 03 73
E-Mail:  BonnenbK@fleishman.com
www.fleishman.de

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