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Vermögen verschenken: Was ist steuerfrei möglich?
400.000 Euro für Kinder, 200.000 Euro für Enkelkinder

Weißenthurm (ots)

Weihnachten und der Jahreswechsel sind in vielen Familien der Anlass, nicht nur kleine Präsente, sondern auch Vermögen zu verschenken. Worauf es dabei ankommt, weiß das Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. (NDEEX).

Gemäß Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) müssen Erbschaften und Schenkungen nicht versteuert werden, wenn sie unter dem geltenden Freibetrag bleiben. Dieser liegt für Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften bei 500.000 Euro, für Kinder und Stiefkinder bei 400.000 Euro, für Enkelkinder bei 200.000 Euro und für andere Personen bei 20.000 Euro. "Das Ziel der Vermögensübertragung sollte es also sein, Schenkungen klug aufzuteilen und das Vermögen möglichst denjenigen Personen zukommen zu lassen, die hohe Freibeträge haben", sagt Martina Klose, NDEEX-Mitglied und Fachanwältin für Erbrecht.

Ist dies nicht möglich, können mehrere Personen mit kleineren Beträgen bedacht werden, anstatt eine Person mit einem großen. Ein Beispiel: Eine Frau möchte ihrem Bruder für seine Familie 80.000 Euro überlassen. Schenkt sie ihm die Summe auf einmal, muss er den über 20.000 Euro hinausgehenden Betrag versteuern. Teilt die Schwester die Summe aber in vier Schenkungen à 20.000 Euro an den Bruder, dessen Ehefrau und seine zwei Kinder auf, erhält die Familie 80.000 Euro steuerfrei.

Zudem sollte berücksichtigt werden, dass der steuerliche Freibetrag alle zehn Jahre neu entsteht. Es ist daher sinnvoll, Vermögen "häppchenweise" zu übertragen.

Um zusätzliche Freibeträge zu nutzen, kann es sinnvoll sein, das Vermögen vor der Weitergabe zwischen den Eheleuten aufzuteilen. "Kinder können die geltenden Freibeträge gegenüber jedem Elternteil nutzen. Das heißt: Sie können sowohl von der Mutter als auch vom Vater alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei erhalten", erklärt Martina Klose.

Wer bei der Vermögensübertragung auf Nummer sicher gehen möchte, sollte eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Erbrecht konsultieren. Adressen unter: www.ndeex.de.

Pressekontakt:

Christoph Kommunikation
Telefon: 040 609 4399-30
ndeex@christoph-kommunikation.de

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