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Mindestlohn DB AG - EVG setzt sich durch

Lange hat sich die Deutsche Bahn dagegen gewehrt, den Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 so anzuwenden, dass keine:r unser Kolleginnen und Kollegen Nachteile erleidet.

In zähen Verhandlungen haben wir jetzt erreicht, dass bis zum Abschluss der im März 2023 beginnenden Tarifverhandlungen Regelungen gelten, die wir angewendet wissen wollen:

  • So wird die DB AG sicherstellen, dass alle, die im EVG-Wahlmodell 12 Tage Mehrurlaub gewählt haben, die vollen 12 Euro/Stunde bekommen. Hier sollte es nach Vorstellung des Arbeitgebers eigentlich Abstriche geben. Bei allen, die sich für 6 Tage Mehrurlaub oder die Basistabelle entschieden haben, liegt der Mindestlohn um 2,6 % beziehungsweise 5,2% höher.
  • Zudem haben wir Sorge dafür getragen, dass die bestehenden Anrechnungsregelungen nicht zur Anwendung kommen. Die jährlichen Zuwendungen, die Energiepauschale und andere geregelte Entgeltbestandteile werden auf den Mindestlohn nicht angerechnet.
  • Die übertarifliche Erhöhung bezieht sich auf den gesetzlichen Mindestlohn (12 Euro ab dem 01.10.2022), nicht auf andere Branchenmindestlöhne (Gebäudereinigung/Zeitarbeit). Dies ist trotzdem ein Erfolg: der angerechnete Betrag wird geringer, der Betrag, der ausgezahlt wird, wird etwas höher.

Im Rahmen der Tarifrunde 2023 werden wir Sorge dafür tragen, dass der Mindestlohn tabellenwirksam wird.

Anne Jacobs

Pressesprecherin der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)

Vorstandsbereich Vorsitzender Klaus-Dieter Hommel

Reinhardtstr. 23 // 10117 Berlin

Tel. 0174 878 5351

Mail: anne.jacobs@evg-online.org

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