Outplacement wird stärker gefördert
Düsseldorf (ots)
Muss sich ein Unternehmen im Rahmen einer Sozialplanmaßnahme von Mitarbeitern trennen, fördert die Agentur für Arbeit Outplacement, d.h. eine professionelle Beratung zur beruflichen Neuorientierung, die vom Arbeitgeber für den scheidenden Mitarbeiter finanziert wird. Die Förderung beträgt nach dem Gesetz für moderne Dienstleistungen (Hartz III) die Hälfte der Kosten bis maximal 2.500 EUR pro Mitarbeiter.
"Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber den positiven Nutzen von Outplacement für Unternehmen, Mitarbeiter und die Gesellschaft erkannt hat", sagte Christian Jerusalem, geschäftsführender Gesellschafter der Outplacement-Beratung von Rundstedt und Partner in Düsseldorf.
Gerade wenn Unternehmen Restrukturierungen vornehmen, die ganze Abteilungen betreffen, nutzen sie zunehmend die Beratung zur beruflichen Neuorientierung von tariflichen und gewerblichen Mitarbeitern in Gruppen. So hat auch die sog. Teamberatung bei von Rundstedt im Jahr 2003 stark zugenommen. Immer mehr Unternehmen würden die Vorteile erkennen, die Outplacement nicht nur für die Motivation der verbleibenden Mitarbeiter sondern auch für das Unternehmensimage habe. Andererseits würden die scheidenden Mitarbeiter die Beratung schätzen, weil sie dort lernen, wie sie erfolgreich einen neuen Arbeitsplatz finden. Dies sei, so Jerusalem, angesichts der schwierigen Situation am Arbeitsmarkt heute mehr denn je wichtig. "Die Menschen müssen lernen, wie sie sich auf dem Arbeitsmarkt von der Masse von Bewerbern unterscheiden. Und wie dies erfolgreich geht, zeigen wir ihnen in unserer Beratung." Oftmals könne auf diesem Weg Arbeitslosigkeit verhindert werden.
Die Teamberatung habe zudem den Vorteil, dass die Teilnehmer einen motivierten Erfahrungsaustausch mit ihren Kollegen erlebten. Sinnvoll sei es, die Teamberatung mit der Einzelberatung zu koppeln, damit auch zusätzliche persönliche Fragen, die oftmals für die Entscheidung für einen neuen Job maßgeblich sind, erörtert werden könnten.
Neu ist, dass die Zuständigkeit der Förderung von Outplacement infolge der neuen Gesetzgebung auf die lokalen Arbeitsagenturen übertragen wurde. Während es früher im Ermessen der Landesarbeitsämter stand, ob und wie hoch Outplacement gefördert wurde, ist der Anspruch heute gesetzlich geregelt.
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