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Hohe Kosten, aber kaum Einsparung von Energie: Soziale Vermieter fordern Landesregierungen auf, im Bundesrat gegen eine Pflicht zum hydraulischen Heizungsabgleich zu stimmen

111/2022

Schwerin/Kiel/Hamburg. Die sozialen Vermieter Norddeutschlands haben die Landesregierungen in Schwerin, Kiel und Hamburg aufgefordert, im Bundesrat der Pflicht zum hydraulischen Abgleich von Heizungen nicht zuzustimmen.

Diese Maßnahme verursache hohe Kosten für einen erheblichen Aufwand vor Ort und für Planungsleistungen, führe am Ende aber am nur zu einer geringen Einsparung von Energie, heißt es in einem Schreiben von Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) an die Landesregierungen.

Sollte diese Pflicht beschlossen werden, müssten in Deutschland in den kommenden beiden Jahren für rund sieben Millionen Wohnungen nur für den hydraulischen Abgleich erhebliche Summen investiert werden. „Allein die norddeutsche Wohnungswirtschaft muss rund 200 Millionen Euro investieren.“

Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr steckten die im VNW organisierten Wohnungsgenossenschaften und am Gemeinwohl orientierten Wohnungsgesellschaften rund 1,3 Milliarden Euro in die gesamte Instandhaltung und Modernisierung ihrer Wohnungsbestände.

Wohnungsunternehmen würden über Monate lahmgelegt

Mit der Umsetzung einer Pflicht zum flächendeckenden hydraulischen Abgleich würden darüber hinaus die Wohnungsunternehmen monatelang lahmgelegt, so VNW-Direktor Andreas Breitner weiter. Es wäre zu befürchten, dass dadurch viele andere wichtige Aufgaben liegenbleiben.

Die in der Verordnung vorgeschriebenen Planungs- und Umsetzungsleistungen nach der sogenannten „Premiumvariante“ B verlangten die Datenaufnahme für jeden einzelnen beheizten Raum in allen Wohngebäuden mit Gaszentralheizung ab sechs Wohneinheiten. Hinzu kämen Heizlastberechnungen für jedes Gebäude, gegebenenfalls der Austausch einzelner Heizkörper, der Austausch von Ventilen in größerem Umfang und die Nachrüstung von Außentemperaturfühlern

„Allein in den drei norddeutschen Bundesländern müssten 200.000 Wohnungen begangen werden“, so VNW-Direktor Andreas Breitner. Aktuelle Ausschreibungen von Wohnungsunternehmen zufolge kostet der hydraulische Abgleich je nach den vorhandenen Gegebenheiten rund 1.000 Euro pro Wohnung.

Laut einschlägiger Studien führt der hydraulische Abgleich im Schnitt zu einer Energieeinsparung von bis zu sieben Prozent, so der VNW-Direktor weiter. Die sozialen Vermieter seien ohnehin seit langem dabei, alle zugänglichen Energieeinsparpotenziale in den Heizungsanlagen zu erschließen.

„Anlässlich von Veränderungen am Gebäude oder an der Anlagentechnik wird der hydraulische Abgleich natürlich durchgeführt. Außerhalb dieser Anlässe werden hier aber Kapazitäten und Geldmittel verbrannt, die woanders im Sinne des Klimaschutzes und der Energieeinsparung nutzbringender eingesetzt werden können.“

Hintergrund: Der Bundesrat will am 16. September 2022 unter Tagesordnungspunkt 57 die sogenannte Mittelfrist-Energieversorgungssicherungs-Maßnahmenverordnung (EnSimiMaV) beraten. Paragraph 3 schreibt den hydraulischen Abgleich nach dem anspruchsvollen Verfahren B vor.

Warmwasser-Heizungsanlagen verfügen in der Regel an den Heizkörpern der beheizten Räume über Thermostate, die den Durchfluss des Heizungswassers reduzieren, wenn die erwünschte Raumtemperatur erreicht ist. Dadurch schwanken die Durchflussmengen im gesamten Heizkreislauf beträchtlich.

In bestimmten Situationen kann das dazu führen, dass zu wenig warmes Wasser durch weiter von der Heizung entfernte Heizkörper fließt. Nutzer „drehen“ dann die Heizung weiter auf und es wird am Ende zu viel Heizungswärme erzeugt, was zu einem erhöhten Verbrauch von Energie führt. Der hydraulische Abgleich soll das verhindern und bei allen Betriebszuständen die gleichmäßige Versorgung der gesamten Anlage ermöglichen.

11/09/2022

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 407 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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