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Soziale Vermieter: Indexmieten sind ein unkalkulierbares Risiko

VNW-Direktor Andreas Breitner:

  1. Mietsprünge bergen die Gefahr, dass selbst Gutverdiener ihre Miete nicht mehr bezahlen können.
  2. Die Inflationsrate ist keine geeignete Grundlage zu Bestimmung der Wohnungsmiete.
  3. Indexmieten sollten gedeckelt werden.

8/2023

Eine immer größere Zahl von neuen Mietverträgen wird nach Angaben des Deutschen Mieterbunds an die Inflation gekoppelt. In größeren Metropolen seien im Schnitt bei 30 Prozent der Neuverträge im vergangenen Jahr sogenannte Indexmieten vereinbart worden, berichtete der Mieterbund am Freitag. Der DMB stützt sich bei dieser Schätzung auf Beratungen der Mietervereine in Hamburg, Berlin, Hannover, Köln, Frankfurt und Düsseldorf, die zusammen im Jahr rund 232.000 Beratungen durchführten.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Hohe Inflationsraten von bis zu zehn Prozent sind inzwischen (wieder) Realität – und wir werden noch eine Weile damit leben müssen. Angesichts dieser Entwicklung werden Indexmieten, die sich an der jährlichen Inflation ausrichten, für eine Mieterin bzw. einen Mieter zu einem unkalkulierbaren Risiko. Jährliche Mietsprünge bergen die Gefahr, dass selbst Gutverdiener ihre Miete nicht mehr bezahlen können und die Wohnung aufgeben müssen.

Ja, es ist richtig, dass Mieterinnen und Mieter mit einem Indexmietvertrag in den vergangenen Jahren von niedrigen Inflationsraten profitiert haben und dass der eine oder andere Vermieter jetzt einen gewissen Nachholebedarf sieht. Letztlich aber ist eine Planbarkeit von Mietsteigerungen sowohl für den Vermieter als auch für die Mieter sinnvoller. Dafür bieten die aktuellen gesetzlichen Regelungen einen guten Rahmen. Sie berücksichtigen die Interessen beider Seiten.

Grundsätzlich sollte bei einem Grundbedürfnis wie das Wohnen eine gewisse Planungssicherheit herrschen. Die von vielen ‚wohnungsfernen‘ Einflüssen abhängige Entwicklung der Inflationsrate ist daher keine geeignete Grundlage zu Bestimmung der Wohnungsmiete. Deshalb wäre es sinnvoll, das Instrument abzuschaffen. Wenn das nicht geht, sollte der Anstieg von Indexmieten auf drei bis vier Prozent pro Jahr gedeckelt werden.

Zwar ist die Indexmiete in Paragraph 557b BGB geregelt und grundsätzlich ein legitimes Mittel der Vertragsgestaltung. Allerdings haben in angespannten Wohnungsmärkten Wohnungsinteressenten oftmals keine Möglichkeit, sich zwischen einer Indexmiete oder einem ‚normalen‘ Mietvertrag zu entscheiden. Ihnen wird die Indexmiete aufgezwungen. Insofern dient eine Begrenzung der Erhöhung von Indexmieten der Chancengleichheit.“

22/01/2023

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 411 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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