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VNW-Direktor Andreas Breitner zum Einbruch beim Wohnungsbau: Grunderwerbsteuer befristet aussetzen

  1. ‚Grunderwerbsteuer Null‘ würde Unternehmen und Mieter kurzfristig entlasten.
  2. Einfachere Baustandards das Gebot der Stunde.
  3. Land muss Druck auf Kommunen erhöhen - in Form von Zielprämien?

69/2023

Die größeren Betriebe im Bauhauptgewerbe Schleswig-Holsteins haben im ersten Quartal 2023 Aufträge in Höhe von knapp 659 Millionen Euro eingeworben. Der Wert der Auftragseingänge sei damit gegenüber dem Vorjahresquartal um 13 Prozent gesunken, berichtet das Statistikamt Nord. Nach Abzug der Inflation errechne sich sogar ein Rückgang um 25 Prozent. Das größte Minus habe es im Wohnungsbau, wo der Wert der Auftragseingänge binnen Jahresfrist preisbereinigt um 35,5 Prozent eingebrochen sei.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Der Einbruch beim Wohnungsbau ist dramatisch und lässt für die kommenden Jahre Schlimmes erahnen. Die Baukonjunktur befindet sich im steilen Sinkflug. Die Kieler Landesregierung hat zwar frühzeitig auf die Entwicklung reagiert und die Förderung des Baus bezahlbarer Wohnungen massiv erhöht. Offenbar kann das jedoch den Wegfall vor allem im Bereich des frei finanzierten Wohnungsbaus nicht kompensieren.

Auch wenn erst heute ein VNW-Mitgliedsunternehmen berichtete, dass es in Meldorf den Bau von 33 Wohnungen zunächst auf Eis legen musste – die sozialen Vermieter versuchen, trotz der kritischen Lage ihre Bauprojekte erfolgreich zu Ende zu bringen. Zudem prüfen sie alle Möglichkeiten, wie weiterhin bezahlbare Wohnungen errichtet werden können.

Neben der öffentlichen finanziellen Förderung können Land und Kommunen in anderen Bereichen bauwilligen Wohnungsunternehmen unter die Arme greifen. Zunächst sollten mehr Grundstücke vorrangig an gemeinwohlorientierte Vermieter verkauft werden. Diese Vermieter sind eine Bank und haben seit Jahrzehnten unter Beweis gestellt, dass sie ihre Wohnungen zu bezahlbaren Mieten anbieten.

Ferner sind einfachere Baustandards das Gebot der Stunde. Auf alles, was nicht im Sinne der Sicherheit des Wohnens notwendig ist, sollte verzichtet werden. Bei weiteren Auflagen muss eine Pause eingelegt werden. Zudem sollten die örtlichen Bauämter über ihren Schatten springen und dem Bau standardisierte Wohngebäude Vorrang gewähren.

Grunderwerbssteuer befristet aussetzen!

Das Land wiederum kann mit der befristeten Aussetzung der Grunderwerbssteuer – beispielsweise für zwei Jahre - einen weiteren finanziellen Beitrag leisten, um den Rückgang des Wohnungsbaus abzumildern. Mit 6,5 Prozent gehört Schleswig-Holstein zu den Spitzenreitern. ‚Grunderwerbsteuer Null‘ würde Unternehmen und Mieter in Zeiten steigender Baukosten und Zinsen kurzfristig entlasten.

Zudem entbindet eine (zu) hohe Grunderwerbssteuer das Land von der Verpflichtung, zu sparen. Die Zeche zahlen die Haus- und Wohnungseigentümer im Lande. Sie werden steuerlich schlechter gestellt als in anderen Bundesländern.

Zu guter Letzt sollte die Landesregierung die Samthandschuhe ausziehen und den Druck auf die Kommunen erhöhen, damit diese ihre Planungshoheit für das bezahlbare Wohnen mehr nutzen. Der ‚höhere Druck‘ könnte ja in Form von Zielprämien daherkommen.

Alle Experten prognostizieren für Schleswig-Holstein einen steigenden Wohnraumbedarf. Das Land kann wenig gegen steigende Baukosten und Zinsen oder den Fachkräftemangel auf dem Bau unternehmen. Den Grunderwerbssteuersatz aber setzt es selbst. Hier kann gerade jungen Familien beim Eigenheimerwerb geholfen werden. Man muss nur wollen.“

07/06/2023

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 412 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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