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Wirtschaftsministerium stellt neue Förderprogramme zur Beschleunigung der Transformationsprozesse hin zu einer klimafreundlichen Wirtschaft vor

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Wirtschaftsministerium stellt neue Förderprogramme zur Beschleunigung der Transformationsprozesse hin zu einer klimafreundlichen Wirtschaft vor

Vor gut 100 interessierten Abgeordneten, Vertretungen der Landkreise und kreisfreien Städte, den Landesbeauftragten und Vertretungen von Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Wirtschaftsverbänden und DGB hat der niedersächsische Wirtschaftsminister Olaf Lies gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium und der NBank neu aufgelegte Förderprogramme zur Unterstützung der Wirtschaft vorgestellt.

„Das vor uns liegende Jahrzehnt wird im Zeichen der Transformation unseres Landes stehen. Wir müssen noch schneller unabhängig, sicher und klimafreundlich werden. Dafür brauchen wir eine aktive Industrie- und Ansiedlungspolitik. Mit den heute vorgestellten Programmen bieten wir den kleinen und mittleren Unternehmen im gesamten Landesgebiet eine Möglichkeit, Investitionen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bei Minimierung des CO2-Ausstoßes mit Zuschüssen zu fördern“, sagte Minister Lies auf der Veranstaltung. „Damit können wir die jetzt notwendigen Transformationsprozesse fördern und ihnen noch einmal einen deutlichen Schub geben.“

Gefördert werden Investitionen zu Kapazitätserweiterungen, wenn damit auch innovative Aspekte und Digitalisierungsanstrengungen verbunden sind. Hier können je nach Unternehmensgröße und Investitionsort 10 bis 35 Prozent der Ausgaben mit einem Zuschuss gefördert werden. Für CO2-minimierende Zusatzinvestitionen können darüber hinaus höhere anteilige Zuschüsse von bis zu 65 Prozent gewährt werden und werden den Umbau zu einer klimafreundlichen Wirtschaft beschleunigen. Bereitgestellt wird die Förderung zum einen aus der von Bund und Land finanzierten Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und ergänzend aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Die Anwendungsmöglichkeiten der GRW waren im letzten Jahr von Bund und Ländern erweitert worden und so bekräftigt Dr. Raphael L’Hoest, im Bundeswirtschaftsministerium zuständig für die Regional- und Strukturpolitik: „Klimaschutz muss in allen Bereichen und Sektoren mitgedacht werden. Ich freue mich, dass Niedersachsen die neu geschaffenen Möglichkeiten der GRW so rasch in konkrete Förderprogramme umgesetzt hat. Damit unterstützten wir die Wirtschaft und leisten gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz.“

Ab sofort können Informationen zu den Förderprogrammen bei der NBank abgerufen werden und auch die Antragstellung ist bereits möglich. Michael Kiesewetter, Vorstand der NBank, betont: „Wir haben bereits während der Neukonzeption der Förderprogramme eng mit dem Wirtschaftsministerium zusammengearbeitet. Im Ergebnis können Unternehmen die Antragstellung in diesen wichtigen neuen Programmen ab heute über unser neues Kundenportal vornehmen.“

Neben der direkten Förderung für Unternehmen stehen auch die vorbereitenden Arbeiten der Kommunen im Fokus. Bei der Schaffung hochwertiger Gewerbeflächen wird die Einbettung in übergeordnete regionale Entwicklungskonzepte und die ressourcenschonende Umsetzung an Bedeutung gewinnen. Lies zeigte sich überzeugt: „Auch künftig werden wir für wirtschaftliche Entwicklung zum Erhalt unseres Wirtschaftsstandortes entsprechend hochwertig erschlossene Flächen benötigen. Wir werden zukünftig nicht nur die bauliche Realisierung finanziell mit 60 Prozent der Ausgaben unterstützen, sondern in GRW-Gebieten zusätzlich auch die vorgelagerten Planungsleistungen und die Erstellung von integrierten regionalen Entwicklungskonzepten. Hier stehen wir weiter mit einem starken Förderangebot an der Seite der Kommunen.“

Zahlen, Daten und Fakten zur GRW:

Mittelvolumen Niedersachsen jährlich: 76 Mio. Euro (38 Mio. Euro Bund, 38 Mio. Euro Land)

Niedersächsischer Anteil: 6,08 Prozent an den Gesamtmitteln des Bundes, damit ist Niedersachsen der zweitgrößte Empfänger von GRW-Mitteln in Westdeutschland (nach NRW)

Größe der Gebietskulisse: 29 Landkreise und kreisfreie Städte mit zusammen 4,1 Mio. Einwohnern (entspricht mehr als der Hälfte der niedersächsischen Einwohner und rund 60 Prozent der Gebietskörperschaften)

Förderfälle pro Jahr: 200 bis 300

Förderhöhe je Fall: von 20.000 Euro bis zu 11 Mio. Euro zuzüglich ggf. weiterer max. 15 Mio. Euro für Umweltschutzbeihilfen, die durchschnittliche Förderhöhe beträgt rund 250.000 Euro

Förderschwerpunkte:

Förderung von Investitionen in der gewerblichen Wirtschaft zur Schaffung von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung sowie zur Stärkung von Nachhaltigkeit und Klimaschutz

Förderung von hochwertiger wirtschaftsnaher Infrastruktur (Gewerbegebiete)

Förderung von Hotels und touristischer Infrastruktur

Förderung von Technologie und Gründerzentren

Förderung von Hafeninfrastruktur in kommunalen Häfen

Förderung von Vernetzung und Kooperation auf kommunaler und interkommunaler Ebene

Förderung von Innovation und Digitalisierung im betrieblichen Bereich

Neuerungen in der Förderung: konsequente Ausrichtung auf die Ziele Nachhaltigkeit und Klimaschutz mit besonderer finanzieller und inhaltlicher Schwerpunktsetzung auf diesen Bereich

Start der Richtlinien: ab sofort

Ende der Laufzeit: 31.12.2029

Ansprechpartner für den Inhalt dieser Informationen:

Pressesprecher:

Christian Budde
Telefon: 0511 / 120 - 5427
Email:  christian.budde@mw.niedersachsen.de

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Mit freundlichen Grüßen
-Pressestelle-

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511 / 120 - 5564
Email:  pressestelle@mw.niedersachsen.de
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Homepage (MW):
www.mw.niedersachsen.de
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