Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann
Offener Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI: Gericht bestätigt falsche Risikoeinstufung
Esslingen am Neckar (ots)
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat heute ein wegweisendes Urteil zu offenen Immobilienfonds und deren Risikoklassifizierung gefällt (Urteil vom 21.02.2025, Az. 4 HK O 5879/24, noch nicht rechtskräftig). Das Gericht hat entschieden, dass die ZBI Fondsmanagement GmbH für den offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI künftig nicht mehr die niedrigere Risikoklassifizierung "2" oder "3" ausweisen darf.
Der Fonds war im Sommer 2024 stark abgewertet worden und die Anleger*innen haben so hohe Verluste zu beklagen. In der Folge klagten zahlreiche Kunden und Kundinnen gegen Banken, die den Fonds als sichere Geldanlage verkauft hatten. Das Urteil ist für alle Betroffenen, die gegen die Fondsgesellschaft oder die beratende Bank vorgehen wollen, absolut positiv und bestätigt, dass sehr gute Chancen auf Schadensersatz und Rückabwicklung des Fonds bestehen.
"Unseren Mandanten wurden offene Immobilienfonds systematisch von Banken als absolut sichere Geldanlagen empfohlen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat nun unsere Ansicht bestätigt, dass diese Risikoklassifizierung falsch ist. Offene Immobilienfonds sind keine risikolosen Anlageprodukte. Das Urteil des Landgericht Nürnberg-Fürth hat enorme Auswirkungen, da von den Kernaussagen zahlreiche Fondsanbieter betroffen sind.", sagt Christopher Kress, Partner und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei AKH-H.
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