Wiener: Reform der EU-Richtlinie für nachhaltigen Pestizideinsatz hält nicht, was ihr Titel verspricht
Brüssel/Wien (ots)
Kommissionsvorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden geleakt; Sarah Wiener begrüßt die Umwandlung in eine bindende Verordnung, weist aber auf entscheidende Lücken hin.
Eigentlich hätte der Vorschlag der EU-Kommission für eine Überarbeitung der Richtlinie zum nachhaltigen Pestizideinsatz (SUD) erst im März 2022 veröffentlicht werden sollen. Doch am vergangenen Freitag sickerten schon vorab Informationen zu den Plänen der Kommission durch. Nach einer ersten Durchsicht des 67-seitigen Entwurfes zeigt sich: Damit diese Verordnung positive Auswirkungen hat, muss noch einiges passieren.
Sarah Wiener kommentiert: „Die Kommission scheint nicht ganz zu wissen, was sie will. Einerseits räumt man im Entwurf ein, dass die alte Richtlinie den Mitgliedsstaaten zu viel Spielraum gelassen hat und will sie deshalb in eine verbindliche Verordnung umwandeln. Auf der anderen Seite listet die Kommission nur unzureichende Maßnahmen auf, um das auch wirklich umzusetzen. Ich vermisse in diesem Vorschlag konkrete Anstöße für Veränderungen in der Landwirtschaft. Etwa eine obligatorische Fruchtfolge, damit wir unser wichtigstes Gut, unsere Böden, gesund zu halten können."
Die Schwachstellen in dem vorab veröffentlichen Vorschlag wiegen schwer. Denn um die in der Farm-to-Fork-Strategie und im Green Deal festgeschriebenen Ziele zu erreichen und den Einsatz und das Risiko durch chemische Pestizide bis 2030 um insgesamt 50 Prozent zu verringern, braucht es wirksame Instrumente.
Sarah Wiener: „83 Prozent der landwirtschaftlich-bewirtschafteten Böden in der EU sind schon mit Pestiziden belastet. Das schadet nicht nur dem Bodenleben und der Biodiversität, sondern in letzter Konsequenz auch uns. Deshalb müssen wir jetzt den Pestizideinsatz in der EU nachhaltig einschränken.“
Dazu genügt der vorliegende Entwurf für eine Verordnung noch nicht: Denn die Kommission möchte darin zwar das 50-Prozent-Reduktionsziel gesetzlich verbindlich machen und nennt auch konkrete Verbote für synthetische Pestizide, doch die sollen laut Vorschlag nur auf öffentlichen Flächen in Städten sowie Natura2000-Gebieten gelten. Pufferzonen um Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten, in denen der Einsatz von Pestiziden endgültig verboten wird, fehlen hier. Dabei ist gerade das unabdinglich, um die Gesundheit von Kindern zu schützen.
Sarah Wiener: „Außerdem hat die Kommission Integrierten Pflanzenschutz nur unzureichend verpflichtend gemacht. Dabei sollte es doch Mindestgrundlage sein, dass in der Landwirtschaft erst in letzter Konsequenz zu chemischen Mitteln gegriffen wird. Von der passenden Standortwahl bis hin zur Anbaumethode gibt es viele Möglichkeiten, um die Giftsprüherei zu vermeiden und unsere Bodengesundheit und Biodiversität zu schützen. Ich hoffe, dass der finale Vorschlag der Kommission diesbezüglich deutlich konkreter wird, ansonsten kommt da noch eine Menge Arbeit auf uns zu.“
Am 23. März wird die Europäische Kommission dann ihren Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden offiziell vorlegen. Danach müssen EU-Parlament und Rat über den Text beraten.
Pressekontakt:
Ludmilla Reisinger
Pressesprecherin Sarah Wiener, MEP
sarah.wiener@europarl.europa.eu
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