Die Fortsetzung von "The Billion-Dollar-Code" oder David gegen Goliath?
BGH entscheidet: Microsoft verliert Klage gegen deutsches Patent - IT-Giganten droht Strafzahlung in Millionenhöhe
München (ots)
Die Pressemeldung, zusammengefasst
- Grundlagen des Cloud Computing wurden bereits 2000 in Deutschland zum Patent angemeldet
- Vorwurf der Patentverletzung: Microsoft verliert Nichtigkeitsklage
- Richtungsweisendes Urteil für die Durchsetzung von Softwarepatenten und computer-implementierten Erfindungen
- Patentpool Group prüft vergleichbare rechtliche Schritte in UK
Am 7. Oktober 2021 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine lang erwartete Entscheidung getroffen, jetzt liegt das schriftliche Urteil vor: Die Zoe Life Technologies AG (ein Unternehmen der Patentpool Group) siegte vollumfänglich in der Nichtigkeitsklage gegen Microsoft. Eine Nichtigkeitsklage ist im Patentrecht die Klage gegen einen Patentinhaber auf (Teil-) Nichtigerklärung seines Patents. Damit wurde höchstrichterlich entschieden, dass das durch die Microsoft Deutschland GmbH angegriffene Patent in Deutschland valide ist und in dem erteilten Umfang Bestand hat. Die Zoe Life Technologies AG ist ein Forschungsunternehmen der Patentpool Group, dessen Technologie beispielsweise zur Transaction- und Sentiment Analysis oder bei sicherheitsrelevanter Software Einsatz findet.
Dem Nichtigkeitsverfahren ging ein langjähriger Streit gegen die Microsoft Deutschland GmbH wegen des Vorwurfs der Patentverletzung voraus. Das nunmehr bestätigte Patent erstreckt sich auf eine bahnbrechende Basistechnologie, die verschiedene Konzepte des frühen Internets und des heutigen Cloud Computing erst möglich gemacht hat. Die Aspekte umfassen eine sichere Datenkommunikation sowie das serverseitige Erstellen von Webseiten.
Dr. iur. Heiner Pollert, CEO der Patentpool Group, erklärt hierzu: "Im nächsten Schritt geht es nun um die Höhe des Schadensersatzes - auf gerichtlichem oder außergerichtlichem Wege. Hierbei können auf die Microsoft Deutschland GmbH Kosten in Millionenhöhe zukommen; zumal Ansprüche bis zu zehn Jahre rückwirkend geprüft werden können." Wird eine Einigung vor Gericht verhandelt, droht Microsoft wohl eine Offenlegung der Buchhaltung, der Produktionskosten und der Werbeaktivitäten. Die Anwälte der Zoe Life Technologies AG sind in internationalen Verletzungsverfahren erfahren und haben bereits an weltweiten Patentstreitigkeiten gegen die größten Handyhersteller und Mobilfunkanbieter mitgewirkt. In vergangenen Verfahren konnten dreistellige Millionenbeträge vereinnahmt werden.
Dr. Pollert weiter: "Die Geschichte von Zoe und dessen Klage gegen den nach Marktkapitalisierung größten Konzern der Welt, Microsoft, erinnert in erstaunlicher Weise an die aktuelle Netflix-Erfolgsserie 'The Billion-Dollar-Code'. Eine kleine Berliner Firma erfindet hier Mitte der 1990er-Jahre den Vorläufer von Google Earth, verliert aber letztlich den Patentrechtsstreit gegen Google. Anders bei Zoe und Microsoft." Die in Deutschland und Großbritannien patentierte Technologie ist von verschiedenen internationalen Hightech-Konzernen jahrelang widerrechtlich unentgeltlich genutzt worden. Diese Ansprüche werden von nun an ebenfalls verfolgt.
Der Schutz von geistigem Eigentum nimmt in einem Rechtsstaat eine wichtige Rolle ein und ist in Deutschland im Grundgesetz Art. 14 GG verankert. Der gewerbliche Rechtsschutz sichert Investorengelder, Arbeitsplätze und die Wettbewerbskraft innovativer Unternehmen. Forschungsergebnisse sind geistiges Eigentum und sind als solches auch von internationalen Großkonzernen zu respektieren und zu vergüten. Selbst wenn Unternehmen nicht bewusst Patente verletzten, haben sie eine Marktbeobachtungspflicht: So kann auch die unwissentliche Verletzung von Schutzrechten geahndet werden.
Dr. Pollert abschließend: "Das Urteil ist auch ein Meilenstein in der Patentierung von Software. Sogenannte Softwarepatente oder computer-implementierte Erfindungen werden nunmehr von allen Ämtern weltweit erteilt und lassen sich konsequent durchsetzen. Rechtliche Schritte in UK, wofür ebenfalls ein Patent erteilt wurde, werden derzeit geprüft. Es ist eine analoge Situation wie in Deutschland zu erwarten."
Historie, Hintergrund und Parallelen zum "The Billion-Dollar-Code"
Die hinter der Zoe Life Technologies AG stehende Patentpool Group arbeitete Ende der 1990er-Jahre mit dem US-Computerwissenschaftler und IT-Systemarchitekten Hardy Schloer zusammen und griff seine technologischen Visionen auf, die er zuvor unter dem Projektnamen "Tosca" verfolgt hatte. Ziel war es, seine "Dynamische IT-Systemarchitektur" und seine damals als revolutionär eingestuften Internetkonzepte zu verwirklichen. Das europäische Patent hierfür wurde 2000 angemeldet und 2006 für Deutschland und Großbritannien erteilt. Die Patentstrategie: Aufgrund der Vielschichtigkeit und der Radikalität der Innovation konnten nicht alle Ideen abgesichert werden. Man konzentrierte sich auf eine sogenannte Gatekeeper-Funktion. Mit ihr schützte man im Wesentlichen nur die eine zentrale und elementar notwendige Komponente, die jeder verletzt, der dynamische Web-Inhalte schafft.
Seit dem Jahr 2000 begann die von Patentpool und Schloer gemeinsam gegründete und mit Investorenkapital finanzierte Ravenpack AG, die diesem Patent zugrunde liegende Technologie in verschiedenen Anwendungsfeldern zu vermarkten. Zahlreiche Projektansätze wurden der IT-Industrie, unter anderem auch Microsoft, mehrfach angeboten. Wie so oft bei bahnbrechenden Innovationen haben die Verantwortlichen in den Chefetagen und Entwicklungsabteilungen der angesprochenen Firmen eine Kooperation abgelehnt. Dabei ging viel Know-how nach außen, was unvermeidbar ist, wenn man Technologien präsentiert. Vor Nachahmern schützt schließlich das Gatekeeper-Patent.
Aus heutiger Sicht grotesk wirkende Zitate hochbezahlter Innovationsscouts schmücken Schloers Erinnerungen an damals: "Wozu braucht man dynamische Webpages?" oder "Tracking von Kundendaten ist moralisch nicht vertretbar" oder "Das ist ja viel zu kompliziert." Folge: Die Projektvorschläge blieben in den Schubladen der Unternehmen zunächst liegen. Trotz zahlreicher wissenschaftlicher Publikationen zur Schloer-Technologie haben damals nur wenige Fachleute geprüft, welches Potential sich hinter diesem neuartigen Umgang mit Daten verbarg. Daher konzentrierte man sich bei Ravenpack in den Folgejahren darauf, eine eigene, möglichst lukrative Anwendung der Technologie zu entwickeln und diese unternehmerisch zu nutzen. Daraus wurde der Weltmarktführer im Bereich News Analysis der Financial Industry: Ravenpack.
Die Programmierer wanderten nach Fertigstellung des Ravenpack-Systems zu anderen Firmen und das patentrechtlich geschützte Know-how verbreitete sich weiter. Erst 2012, nachdem der Begriff Cloud Computing bekannt geworden war und Microsoft seine neue Benutzerplattform Azure der Öffentlichkeit vorstellte, wurde auch für Dritte sichtbar, wie weit es das 2000 zum Patent eingereichte Intellectual Property gebracht hatte. Was 2000 unter dem Titel "Method and Device to present Data to an User" und "One Page Web" patentiert wurde, gilt heute als zentraler und elementar notwendiger Bestandteil des Cloud Computings. Der globale Cloud-Computing-Markt wird von voraussichtlichen 445 Milliarden Dollar in diesem Jahr auf 947 Milliarden Dollar in 2026 anwachsen und sich damit mehr als verdoppeln.
Über die Patentpool Group
Als effiziente Manager von patentrechtlich schutzfähigen Technologien transformiert die Patentpool Group seit 1998 innovative Ideen in marktfähige Technologien und Produkte. In mehr als 20 Jahren konstanter Marktpräsenz hat die Patentpool Group mit mehr als 240 angemeldeten Patenten revolutionäre Ideen auf Erfolgskurs gebracht. Die Patentpool Group findet, prüft und begleitet patentierbare Projekte in der Frühphase und übernimmt, anders als bei klassischen Venture Capital Unternehmen, nicht nur die Finanzierung, sondern auch das operative Management der Projekte. Innovatoren können sich so ausschließlich auf die technische Entwicklung ihrer Produkte konzentrieren. Zudem ist die Patentpool Group darauf bedacht Investoren an den sich daraus ergebenden Chancen teilhaben zu lassen.
Pressekontakt:
Bettertrust GmbH für Patentpool
Ansprechpartner: Sebastian Here, Matthias Buck
E-Mails: s.here@bettertrust.de, m.buck@bettertrust.de
Telefon: 030 340601080
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