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Größte Änderungen des Kaufrechts seit 20 Jahren in Kraft getreten: Unternehmen müssen AGB und Rechtstexte dringend überarbeiten
Tausende Unternehmer, Onlinehändler und Dienstleister sind betroffen

Berlin (ots)

Am 01.01.2022 sind zahlreiche Gesetzesänderungen im Kaufrecht in Kraft getreten: Neben einem gänzlich neuen digitalen Kaufrecht wurden unter anderem die gesetzlichen Vorschriften zum Sachmangel, zur Nacherfüllung und zur Beweislastumkehr verändert. Unternehmer, die Verbrauchern Waren verkaufen oder Dienstleistungen anbieten, müssen jetzt Verträge, AGB und Produktbeschreibungen entsprechend anpassen. Rechtsanwalt Alex Goldberg ist Partner der IT-Kanzlei GAP Rechtsanwälte und erklärt, was nun zu tun ist:

Grund für die Gesetzesänderungen ist die Umsetzung zweier EU-Richtlinien. Ziel dieser Richtlinien ist es, das Kaufrecht innerhalb der EU stärker anzugleichen und den Anforderungen von Verträgen in einer digitalen Welt gerecht zu werden.

Die Änderungen betreffen vor allem das Verbrauchsgüterkaufrecht, also Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Doch auch im Verhältnis zwischen Herstellern und Lieferanten haben Neuerungen wie die Update-Pflicht Auswirkungen für digitale Produkte. Die Verbraucherrechte werden zulasten der Unternehmer weiter gestärkt, was sich besonders beim Verkauf gebrauchter Waren oder von B-Ware, im Online-Handel und beim Verkauf digitaler Güter deutlich bemerkbar macht.

Unternehmer sollten sich daher mit den neuen Regelungen vertraut machen und ihre Rechtstexte (AGB, Widerruf, Verträge etc.) gründlich prüfen. Neuerungen wie die Verlängerung der Frist für die Beweislastumkehr von sechs Monaten auf ein Jahr oder die gesetzliche Vorgabe, dass Nacherfüllung bereits dann geleistet werden muss, wenn der Kunde auf einen Mangel aufmerksam macht, müssen zudem in den Betriebsabläufen berücksichtigt und Mitarbeiter entsprechend geschult werden.

Rechtsanwalt Alex Goldberg: "Da es sich hierbei um die umfangreichste Erneuerung des Kaufrechts seit 20 Jahren handelt, sollten sich Unternehmer dringend von spezialisierten Anwälten beraten lassen und ihre AGB überarbeiten. Nur so können Schadenersatzansprüche, Abmahnungen oder andere böse Überraschungen vermieden werden."

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Alex Goldberg
GAP Goldberg Altenburg Rechtsanwälte

Tel. 030 / 6920 1214 - 0
E-Mail: info@gap.law

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