Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.
Lebenslang im Pandemiemodus?
Berlin (ots)
In ihrer 77. Sitzung vom 27. Mai bis 1. Juni 2024 in Genf soll die Weltgesundheitsversammlung (WHA) über die neu gefassten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) und den gänzlich neuen Pandemievertrag der WHO abstimmen. Dabei handelt es sich um zwei gravierende Vertragswerke, welche die Gesundheitsversorgung national wie auch global grundlegend verändern würden.
Die Notwenigkeit für Neuregelungen und das Festhalten am Abstimmungstermin werden mit der Corona-Pandemie begründet. Mit SARS-CoV-2 habe ein neues Virus die Welt in seine Gewalt genommen - ein Geschehen, auf das die internationale Gemeinschaft unzureichend vorbereitet gewesen sei. Das Resultat seien viele Todesfälle, überlastete Gesundheitssysteme und zahllose langfristige Erkrankungen ("Long Covid") gewesen. Das Festhalten am Abstimmungstermin birgt allerdings im Verfahren einen gravierenden Fehler, da die IHR in ihrer Endfassung nicht fristgerecht vorgelegt wurden.
Für die Zukunft erwartet die WHO, dass Pandemien häufiger auftreten werden, v. a. in Form von Zoonosen: die Virus-Übertragung von Wild- oder Haustieren auf den Menschen, ihrerseits verursacht durch den Klimawandel. Daher sei eine stärkere internationale Zusammenarbeit unter Führung der WHO unabdinglich, um Pandemien vorzubeugen, frühzeitig zu erkennen und wirksam zu bekämpfen. Mittel der Wahl hierfür sollen (mRNA-)Impfungen sein, die im Fall von Corona stets als "wirksam und sicher" eingestuft wurden.
Machtverschiebung hin zur WHO
Es ist davon auszugehen, dass bis zur Zusammenkunft der WHA weitere Änderungen in den Vertragsentwürfen formuliert werden, um Abstimmungsmehrheiten zu organisieren. Bislang zeichnen sich folgende Kernpunkte ab:
- Durch die Unterschrift der Mitgliedsstaaten werden aus den bis dato Empfehlungen der WHO künftig verbindliche Anordnungen, die befolgt werden müssen. Zwar betont der neueste Entwurf des Pandemievertrages die Hauptverantwortung der Mitgliederstaaten für die Förderung der Gesundheit und des Wohlergehens ihrer Bevölkerungen. Dieses Bekenntnis könnte sich jedoch als Mogelpackung erweisen, wenn gleichzeitig die Rolle der WHO als leitende und koordinierende Behörde für die internationale Gesundheitsarbeit einschließlich der Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion herausgestellt wird - was die nationalstaatliche Souveränität im Falle einer Pandemie konterkarieren könnte.
- Der WHO-Generaldirektor kann de facto im Alleingang einen gesundheitlichen Notstand und einen pandemischen Notfall für ein Land oder eine Region ausrufen und wieder beenden.
- Das Handeln von Behörden und internationalen Organisationen wird zeitlich vorgezogen, indem Vorbeugung, Vorsorge und Vorbereitung auf Gefahren für die öffentliche Gesundheit verlangt werden. Die Mitgliedsstaaten sind diesbezüglich der WHO rechenschaftspflichtig. Pandemiebezogene Maßnahmen und Überwachungen werden auf Dauer gestellt, Staaten und Gesellschaften in einen permanenten Alarmzustand versetzt.
- Künftig soll nicht mehr Krankheit, sondern Gesundheit nachgewiesen werden. Die WHO kann medizinische Untersuchungen und deren Nachweis verlangen: Maßnahmen zur Prophylaxe und Genesung, Impfungen, Vorlage von Aufenthalts- und Gesundheitsbescheinigungen, Kontaktnachverfolgung, Ein- und Ausreiseverbote, Quarantänen und andere Zwangsmaßnahmen.
- Der One-Health-Ansatz weitet den Begriff der Gesundheit auf eine kaum überschaubare Vielzahl möglicher Bedrohungen aus, von denen eine Gesundheitsgefahr ausgehen könnte, die aber nicht eindeutig zu definieren sind: Klimawandel, Umweltschutz, Biodiversität, Ökosysteme (inklusive Wildtiere, Pflanzen). Alles, was das körperliche, geistige oder soziale Wohlbefinden der Menschen beeinträchtigen könnte, kann künftig die WHO auf den Plan rufen: Missernten, "falsche" Ernährung, Umweltverschmutzung, Infektionen bei (Haus-)Tieren, aber auch die Verbreitung "falscher" Ideen (z. B. über die Eignung von Maßnahmen, Therapien, Impfstoffen).
- Die WHO bestimmt, welche Medizinprodukte, Medikamente und Impfungen zulässig sind und welche nicht (z. B. alternative Heilmethoden und Heilmittel). Entsprechend regelt die WHO die internationale Verteilung von pandemiebezogenen Gesundheitsprodukten. Dazu wird die WHO mit zahlreichen nicht staatlichen Akteuren (internationale und Nichtregierungsorganisationen, Forschungseinrichtungen, Privatunternehmen, sog. philanthropische Stiftungen) zusammenarbeiten.
- Zulassungshindernisse sollen beseitigt und weniger Qualitätskontrollen durchgeführt werden, um Arzneimittel und Impfstoffe in noch kürzerer Zeit bereitzustellen. Die Impfkoalition CEPI - ein öffentlich-privater Zusammenschluss von WHO, Regierungen, EU-Kommission, Forschungseinrichtungen, Impfstoff-Industrie und privaten Geldgebern zur Erforschung und Entwicklung neuer Impfstoffe -, in der wesentliche Geldgeber der WHO versammelt sind, hat als Ziel ausgegeben, neue Impfstoffe innerhalb von 100 Tagen zu entwickeln. Die mRNA-Technologie gilt demzufolge als zukünftige Standardtechnologie.
- Die Entwicklung, Forschung und Verbreitung pandemiebezogener Produkte auf nationaler und internationaler Ebene werden vorangetrieben. Gain-of-Function-Forschung, die Krankheitserreger für den Menschen gefährlicher macht, wird nicht explizit verboten.
- Die Mitgliedsstaaten werden verpflichtet, Informationen, die dem offiziellen Kurs der WHO widersprechen, entgegenzutreten und zu unterbinden. In diesem Zusammenhang sollen Informationskontrolle, Überwachung und Verhaltensforschung fester Bestandteil von Gesundheitssicherheit sein.
- Die Regierungen werden verpflichtet, die Einhaltung der WHO-Gesundheitsmaßnahmen durch alle nationalen Akteure durchzusetzen und dies gegenüber der WHO anzuzeigen. Darüber soll ein Ausschuss (IHR Implementation and Compliance Committee) wachen.
- Aufgrund ihrer Immunität greifen innerstaatliche Rechtsmittel (z. B. Beschwerden, Klagen) gegen die WHO nicht, eine internationale Rechtskontrolle ist ebenso wenig gegeben. Im Gegenteil: Ruft die WHO eine Pandemie aus, erkennen die Mitgliedsstaaten sie als Leitungs- und Koordinierungsbehörde an und sind verpflichtet, ihre Empfehlungen unverzüglich umzusetzen. Umgekehrt existiert keine unabhängige Instanz, die das Wirken der WHO kontrolliert.
ÄFI kritisiert Rechtfertigung und Folgen von Pandemievertrag und IHR
Die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) - ein unabhängiger und überparteilicher Verein, der in der Vergangenheit als Sachverständiger im Deutschen Bundestag und beim Bundesverfassungsgericht gehört wurde - kritisieren die beabsichtigten Vertragswerke und ihre Rechtfertigung durch die Corona-Pandemie.
Die Grundannahme der WHO, wonach in Zukunft mit einer zunehmenden Zahl von Pandemien aus der Natur heraus zu rechnen sei, wurde bislang nicht belegt. Im Gegenteil: Jüngst hat eine Studie diese Voraussage sogar widerlegt und Besonnenheit angemahnt. Einer ihrer Autoren fragte überdies, ob die WHO nicht wisse, was eine Pandemie sei: "Die vorgeschlagenen Änderungen der IHR (insb. Artikel 13A) könnten Staaten zur Umsetzung solcher Maßnahmen [Quarantäne, Masken] verpflichten. Bei alldem ist wichtig zu bedenken, dass die meisten 'gesundheitlichen Notlagen internationaler Tragweite' keine Pandemien sind".
Der Ursprung von Corona ist weiterhin ungeklärt: Eine von der WHO immer wieder ins Feld geführte Zoonose gilt längst als unwahrscheinlich, ein Laborursprung (ob beabsichtigt oder versehentlich) einer Gain-of-Function-Forschungseinrichtung in Wuhan als wahrscheinlich ( a, b, c). Neueste Forschungen gehen von einer sich verringernden Zoonose-Gefahr aus.
Die WHO fiel während der COVID-19-Pandemie immer wieder mit starken Haltungswechseln auf, etwa bei der Anordnung von Quarantäne, Tests und Masken. Immer wieder war die Position der WHO nicht mit den Kriterien der evidenzbasierten Medizin in Einklang zu bringen: So verließ sie sich auf Modellierer mit Horrorprognosen und empfahl den frühen Einsatz von invasiver Beatmung bei Patienten ( a, b, c).
Es fehlt an einer fundierten Evaluierung der verhängten Maßnahmen während der Corona-Pandemie: Lockdowns, Masken, (PCR-)Tests, Schulschließungen, Kontaktverbote, 2G-/3G-Regelungen, Reiseverbote, Impfungen und Impfpässe wurden nicht systematisch auf ihren Nutzen noch auf ihre Risiken untersucht.
Von Corona waren nicht alle Teile der Welt gleichermaßen betroffen - ein Argument gegen den angestrebten Zentralismus der WHO und für eine epidemiologische Ursachenforschung.
Auffallend sind die unklaren Rechtsbegriffe im Pandemievertrag, wenn als Voraussetzung für die Ausrufung einer Pandemie die "Überforderung der Gesundheitssysteme" oder eine "hohe Todesrate" angeführt werden. Gleiches gilt für die Begriffe "Pandemie", "Pandemische Notlage" und "Gesundheitliche Notlage" im neuesten IHR-Entwurf. Demnach könnte bald jede tatsächliche oder vermutete Viruswelle, jeder eigentlich harmlose Virus zur Ausrufung einer pandemischen Situation herangezogen werden.
ÄFI weist auf die Gefahren für unser Gesundheitssystem, die gesundheitliche Versorgung und das Arzt-Patienten-Verhältnis hin:
- Die Menschenrechte dürfen niemals aufgegeben werden und müssen Grundlage jeglicher Art von Behandlung bleiben. Sollten sie eingeschränkt werden wie zur Corona-Pandemie, droht der Verlust grundlegender und bewährter medizinischer Standards:
- der informed consent und damit das Recht auf körperliche Unversehrtheit als Voraussetzung für die Verabreichung von Medikamenten und Impfstoffen,
- ein sorgfältiger, am Patientenwohl orientierter Zulassungsprozess für Medikamente und Impfstoffe,
- der Ausschluss medizinischer Versuche an (Teilen) der Bevölkerung,
- Wissenschaftsfreiheit und Meinungsfreiheit.
- Für die neuartigen mRNA-Impfstoffe als zentralem Baustein der WHO-Pläne fehlt es bislang an einer systematischen Erfassung und Analyse hinsichtlich ihrer Wirkungsweise, ihren zahlreichen Nebenwirkungen und Langzeitfolgen.
- Durch das Zusammenspiel von Pandemievertrag und IHR droht ein permanenter Krisenmodus: Die Pandemie wird zum Dauerzustand - sei es, dass man sie konkret eindämmen und bekämpfen muss, sei es, dass man jederzeit darauf vorbereitet sein muss, dass sie eintritt.
Der ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky erklärt:
"Die Stoßrichtung der Vertragswerke ist klar: eine Verlagerung nationalstaatlicher Kompetenzen an die WHO und eine Beschneidung nationaler Souveränität, für die es keine Rechtfertigung gibt.
Die Erfahrungen der Corona-Pandemie und ihre bis heute ausstehende Aufarbeitung legen den Schluss nahe: Bei den neuen IHR und dem Pandemievertrag handelt es sich nicht um ein evidenzbasiertes medizinisches, sondern um ein politisches Konzept. Dies macht auch das Verwirrspiel um die RKI-Files deutlich. Dahinter verbergen sich handfeste ökonomische Interesse der Pharma- und Gesundheitsindustrie.
Die wahllose Ausdehnung des Gesundheitsschutzes, wie ihn die WHO betreibt, offenbart ihr beschränktes Verständnis von Gesundheit und Krankheit. Sie ignoriert die Notwendigkeit der selbstbestimmten Entscheidung von Patientinnen und Patienten. Werfen wir den informed consent über Bord, immerhin eine Errungenschaft in Reaktion auf Verbrechen im Namen der Medizin aus düstersten Zeiten, wird der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Ist ein pandemischer Notfall erst einmal erklärt, bleibt den Akteuren an der Basis keine Wahl: Sie müssen die von der WHO und ihren Partnern aus der Privatwirtschaft verordneten Maßnahmen umsetzen, um nicht in Konflikt mit dem Gesetz zu geraten. Für alle Ärzte bedeutet dies: Sie werden zu bloßen Erfüllungsgehilfen degradiert. Kritische Ärzte werden kein Gehör mehr finden. Das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis wird der Vergangenheit angehören.
Impfungen werden dann von oben herab diktiert, Impfpflichten kann dann nicht mehr widersprochen werden. Jede Ärztin, jeder Arzt, alle Therapeutinnen und Therapeuten sollten sich fragen, ob sie eine solche Entwicklung wollen oder ob nicht jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, die überfällige gesellschaftliche Debatte über den
Pandemievertrag und die IHR anzustoßen: mit ärztlichen Kollegen, Politikern und der vierten Gewalt im Staat, den Journalisten."
Erläuterungen:
Der Pandemievertrag ist ein neuer Vertrag und soll laut WHO eine koordinierte Vorgehensweise der 194 Mitgliedstaaten bei Pandemien hinsichtlich Prävention, Vorsorge und Reaktion gewährleisten. Er soll jederzeit gelten, also während wie auch zwischen Pandemien. Für den Pandemievertrag bedarf es in der WHA einer Zweidrittelmehrheit zur Annahme. Um völkerrechtlich und innerstaatlich Geltung zu erhalten, muss er danach innerhalb von 18 Monaten auf nationaler Ebene ratifiziert werden.
Die IHR sind ein bestehender völkerrechtlicher Vertrag und das maßgebliche Regelwerk für die Bewältigung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren. Sie regeln v. a. epidemiologische Überwachungs- und Meldepflichten sowie Maßnahmen im grenzüberschreitenden Reise- und Handelsverkehr. Sie gelten umfassend, nicht nur für Infektionskrankheiten, sondern auch für biologische, chemische und radionukleare Ereignisse. Zentrales Instrument der IHR ist die Feststellung einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite (Public Health Emergency of International Concern - PHEIC). Die IHR werden mit einfacher Mehrheit in der WHA beschlossen. Einzelne Staaten haben anschließend die Möglichkeit, sie innerhalb von 10 (vormals 18) Monaten zurückzuweisen. Ohne Widerspruch treten sie nach 12 (vormals 24) Monaten automatisch (!) zum 1. Juni 2025 als unmittelbar geltendes Recht in Kraft.
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