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K+S Aktiengesellschaft

EANS-Hauptversammlung: K+S Aktiengesellschaft
Einberufung der Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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K+S Aktiengesellschaft
mit Sitz in Kassel
ISIN: DE000KSAG888
WKN: KSAG88

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Mittwoch, 9. Mai 2012, 10.00 Uhr, im Kongress Palais Kassel - Stadthalle,
Holger-Börner-Platz 1, 34119 Kassel.


I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der K+S Aktiengesellschaft, des
gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts, des Konzernlageberichts und
des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2011, sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs.
4 HGB

Diese Unterlagen finden Sie im Internet unter www.k-plus-s.com/hv. Sie liegen
auch in den Geschäftsräumen der K+S Aktiengesellschaft,
Bertha-von-Suttner-Straße 7, 34131 Kassel, aus und können dort eingesehen
werden. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.
Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den Konzernabschluss gebilligt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu diesem Tagesordnungspunkt
keine Beschlussfassung. Erläuterungen hierzu finden Sie im Internet unter
www.k-plus-s.com/hv.

2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 wird wie folgt verwendet:

Ausschüttung einer Dividende von je 1,30 EUR auf 
191.400.000 dividendenberechtigte Stückaktien 248.820.000,00 EUR
Gewinnvortrag 11.231.126,11 EUR
Bilanzgewinn 260.051.126,11 EUR

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die
Deloitte & Touche GmbH, Hannover, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.

6. Aufsichtsratswahl

Das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dr. Bethke endet mit Beendigung der
Hauptversammlung am 9. Mai 2012.

Auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor,

Herrn Dr. Ralf Bethke (69), Diplom-Kaufmann, Unternehmer (als Mitglied in den
unten genannten Aufsichtsräten), Deidesheim (den Lebenslauf finden Sie im
Internet unter www.k-plus-s.com/hv), für die Zeit ab Beendigung der
Hauptversammlung am 9. Mai 2012 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, erneut in den
Aufsichtsrat zu wählen.

Der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Dr. Bethke als Vorsitzenden zu bestätigen.

Herr Dr. Bethke ist Mitglied in den Aufsichtsräten der Benteler International
AG, Salzburg (stellvertretender Vorsitzender), der Dr. Jens Ehrhardt Kapital AG,
Pullach (Vorsitzender), der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungsgenossenschaft EG,
Stuttgart-Ochsenfurt, sowie der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt, Mannheim. 
        
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101
Abs. 1 des Aktiengesetzes und nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Mitbestimmungsgesetzes.
An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden.

7. Beschlussfassung über die Neufassung von § 12 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass eine ausschließlich fixe
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder besser als die bisherige - auch einen
variablen Anteil beinhaltende - Vergütungsform geeignet ist, den unabhängig vom
Unternehmenserfolg generell bestehenden Beratungs- und Kontrollaufgaben des
Aufsichtsrats Rechnung zu tragen. Ferner erscheint es angemessen, die Vergütung
für die Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats dem gestiegenen
Arbeitsaufwand und Komplexitätsgrad anzupassen. Die Aufsichtsratsvergütung soll
auch künftig sicherstellen, Mitglieder für den Aufsichtsrat gewinnen zu können,
die über hohe Kompetenz sowie langjährige, auch internationale Erfahrung in der
Führung und Beratung von Wirtschaftsunternehmen oder wirtschaftsnahen
Institutionen verfügen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen, § 12 der Satzung
wie folgt neu zu fassen:

"§ 12
Aufsichtsratsvergütung, Auslagenersatz

(1) Ein Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung von 100.000
EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, der stellvertretende
Vorsitzende das Eineinhalbfache der Vergütung gemäß Satz 1.

(2) Ein Mitglied des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats erhält eine weitere
Vergütung von 15.000 EUR pro Jahr. Der Vorsitzende dieses Ausschusses erhält das
Doppelte, ein stellvertretender Vorsitzender das Eineinhalbfache dieser weiteren
Vergütung.

(3) Ein Mitglied des Personalausschusses des Aufsichtsrats erhält eine weitere
Vergütung von 7.500 EUR pro Jahr. Der Vorsitzende dieses Ausschusses erhält das
Doppelte, ein stellvertretender Vorsitzender das Eineinhalbfache dieser weiteren
Vergütung.

(4) Ein Mitglied des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats erhält eine
weitere Vergütung von 7.500 EUR pro Jahr, sofern in dem jeweiligen Jahr
mindestens zwei Sitzungen stattgefunden haben. Der Vorsitzende dieses
Ausschusses erhält das Doppelte, ein stellvertretender Vorsitzender das
Eineinhalbfache dieser weiteren Vergütung.

(5) Ein Mitglied des Aufsichtsrats, welches dem Aufsichtsrat bzw. einem seiner
Ausschüsse nur für einen Teil des Jahres angehört hat, erhält für jeden
angefangenen Monat seiner Mitgliedschaft ein Zwölftel der jeweiligen
Jahresvergütung gemäß Absatz 1 bis 4.

(6) Die Gesellschaft gewährt jedem Mitglied des Aufsichtsrats für die Teilnahme
an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder eines seiner Ausschüsse, denen er
angehört, ein Sitzungsgeld von 750 EUR, bei mehreren Sitzungen an einem Tag
jedoch maximal 1.500 EUR pro Tag.

(7) Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben gegenüber der Gesellschaft Anspruch
auf Ersatz der zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendigen und angemessenen
Auslagen. Sie haben ferner Anspruch auf Ersatz der von ihnen aufgrund ihrer
Aufsichtsratstätigkeit zu entrichtenden Umsatzsteuer.

(8) Die Regelungen dieses § 12 gelten erstmals für die für das Geschäftsjahr
2012 zu zahlende Vergütung."
8. Beschlussfassung über die Ergänzung von § 15 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, § 15 der Satzung um
folgenden Absatz 2 zu ergänzen, wodurch der bisherige Text unter § 15 zu Absatz
1 wird:

"(2) Der Vorstand kann vorsehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der
Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer
Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand bestimmt auch die näheren
Einzelheiten des Verfahrens, die er mit der Einberufung der Hauptversammlung
bekanntmacht."


II. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung

1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts   

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch einen Bevollmächtigten -
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft bis spätestens 2. Mai 2012, 24.00 Uhr,
angemeldet haben und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen
sind.

Die Anmeldung kann über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.k-plus-s.com/hv erfolgen. Aktionäre, die im Aktienregister verzeichnet sind,
erhalten ihre Aktionärsnummer und ein zugehöriges Zugangspasswort mit dem
Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per Post zugesandt.

Die Anmeldung kann auch an die Anschrift

K+S Aktiengesellschaft
c/o Computershare HV-Services AG
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49 89 / 30903-74675
E-Mail:  anmeldestelle@computershare.de

erfolgen. Ein Formular, das hierfür verwendet werden kann, wird den Aktionären,
die im Aktienregister eingetragen sind, mit dem Einladungsschreiben zur
Hauptversammlung zugeschickt. Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie
bitte den Hinweisen auf dem Anmeldeformular oder auf der Internetseite
www.k-plus-s.com/hv.

Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am 3. Mai 2012, 0.00
Uhr, im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich, da Umschreibungen
im Aktienregister zwischen diesem Zeitpunkt und dem Ende des Tages der
Hauptversammlung nicht stattfinden.

Mit der Anmeldung kann der Aktionär eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung
anfordern. Aktionäre, die sich über den Online-Service anmelden, haben die
Möglichkeit, sich ihre Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken.

Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht
Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an
den Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung.

Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann es das Stimmrecht
für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs
ausüben. Entsprechendes gilt für Aktionärsvereinigungen und sonstige gemäß § 135
Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen.

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert;
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung
weiterhin frei verfügen.

Inhaber von American Depositary Receipts (ADRs) wenden sich bei Fragen bitte an
die Bank of New York Mellon, New York, Tel.: +1 888 269 2377, oder an ihre Bank
bzw. ihren Broker.

2. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut
oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine
rechtzeitige Anmeldung Sorge zu tragen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und können der Gesellschaft
unter der Internetadresse 

www.k-plus-s.com/hv 

gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren übermittelt werden.

Die Übermittlung kann auch an die Anschrift

K+S Aktiengesellschaft
c/o Computershare HV-Services AG
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49 89 / 30903-74675
E-Mail:  k-plus-s-hv2012@computershare.de

erfolgen. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht
werden kann, wird den Aktionären mit dem Einladungsschreiben bzw. der
Eintrittskarte zur Hauptversammlung nebst weiteren Informationen zur
Vollmachtserteilung übermittelt. 

Am Tag der Hauptversammlung kann die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung unter www.k-plus-s.com/hv elektronisch, unter
der Telefax-Nr. +49 89 / 30903-74675 oder an den Eingangsschaltern der
Hauptversammlung erfolgen.

Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen
bestehen (vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG).

Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Erteilung
der Vollmacht und ihr Widerruf bedürfen der Textform und können unter der
Internetadresse www.k-plus-s.com/hv oder an die oben genannte Adresse
übermittelt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben
das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten
Weisungen aus. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder
Anträgen entgegennehmen.

Aktionäre, die die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter oder am Online-Service teilnehmenden Kreditinstitute und
Aktionärsvereinigungen über das Internet vornehmen möchten, benötigen hierfür
ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort.

Wir weisen darauf hin, dass über das internetbasierte System erteilte
Vollmachten und Weisungen nur über dieses System geändert und nur dort oder
durch persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung und Abgabe einer Erklärung
in Textform widerrufen werden können.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen
oder mehrere von diesen zurückweisen.

3. Rechte der Aktionäre

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder
den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht
werden. Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen bei der Gesellschaft schriftlich
mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 8. April 2012, 24.00
Uhr, eingehen. Wir bitten, Ergänzungsanträge an folgende Adresse zu übersenden:

K+S Aktiengesellschaft
Investor Relations
Bertha-von-Suttner-Straße 7
34131 Kassel

Jeder Aktionär ist berechtigt, einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu übersenden.
Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der
Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse spätestens am 24.
April 2012, 24.00 Uhr, eingeht. 

Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der
Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§
127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu
machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten
Adresse spätestens am 24. April 2012, 24.00 Uhr eingeht.
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im Internet
unter www.k-plus-s.com/hv zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen
Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir
ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig
eingehende Ergänzungsanträge werden wir bekanntmachen, sofern sie den
gesetzlichen Anforderungen genügen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären sind ausschließlich zu richten an:

K+S Aktiengesellschaft
Investor Relations
Bertha-von-Suttner-Straße 7
34131 Kassel
Telefax: +49 561 / 9301-2425
E-Mail:  investor-relations@k-plus-s.com

Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und
Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, gebeten,
diese Fragen möglichst frühzeitig an o. g. Adresse zu übersenden. Diese
Übersendung ist keine Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht
bleibt hiervon unberührt.

Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.k-plus-s.com/hv zur Verfügung.

4. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt
in 191.400.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit ebenso vielen
Stimmrechten. 

5. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Die Informationen nach § 124a AktG sowie weitere Erläuterungen zu den
vorgenannten Rechten der Aktionäre stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.k-plus-s.com/hv zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung
auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. 

Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter +49 561 / 9301-1100.

6. Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird bis zum Ende der Rede des Vorstandsvorsitzenden unter
www.k-plus-s.com/hv im Internet übertragen. 


Kassel, im März 2012

Der Vorstand
K+S Aktiengesellschaft
mit Sitz in Kassel


Rückfragehinweis:
Kai Kirchhoff
Telefon: +49(0)561-9301-1885
E-Mail:  kai.kirchhoff@k-plus-s.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    K+S Aktiengesellschaft
             Bertha-von-Suttner-Straße  7
             D-34131 Kassel
Telefon:     +49 (0)561 9301-1460
FAX:         +49 (0)561 9301-2425
Email:        christian.herrmann@k-plus-s.com
WWW:         http://www.k-plus-s.com
Branche:     Chemie
ISIN:        DE000KSAG888
Indizes:     DAX, Midcap Market Index, CDAX, Classic All Share, HDAX, Prime All
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Börsen:      Regulierter Markt: Hannover, Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf,
             Stuttgart, Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt 
Sprache:    Deutsch

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