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Vermietungsexperte: Hitze kein Grund für Mietminderung

Vermietungsexperte: Hitze kein Grund für Mietminderung
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Eine heiße Wohnung im Sommer ist kein Grund für eine Mietminderung. Vermietungsexperte Matthias Heißner betont: Hohe Temperaturen sind kein Mangel an der Mietsache. Kommunikation zwischen Vermietern und Mietern ist entscheidend für Lösungen. Bauliche Änderungen erfordern Zustimmung.

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Die im Sommer herrschende Hitze in Wohnungen ist vielerorts ein Problem. Mieter aus Ober- und Dachgeschosswohnungen erhoffen sich eine Mietminderung aufgrund der hohen Temperaturen. Dass dies jedoch kein Mangel an der Mietsache darstellt und wie man als Mieter dennoch Abhilfe schaffen kann, erklärt Matthias Heißner, Vermietungsexperte und Geschäftsführer der Vermieterwelt GmbH, in der unten stehenden Pressemitteilung.

Das Porträtbild im Anhang sowie das Begleitbild sind zur Veröffentlichung ohne Credits freigegeben.

Herr Heißner steht gerne für Rückfragen und Gespräche zur Verfügung. Bitte melden Sie sich jederzeit bei uns.

Herzliche Grüße,

i.A. Annalena Schneider

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Hitze kein Grund für Mietminderung

Stuttgart/Berlin. Vor allem in Ober- und Dachgeschosswohnungen erreichen die Temperaturen im Sommer Rekordwerte. Immer wieder entstehen dadurch Konflikte zwischen Vermietern und Mietern. Hohe Temperaturen in Wohnungen sind jedoch kein ausreichender Grund für Mietminderungen, betont Vermietungsexperte Matthias Heißner: “Grundsätzlich müssen Mieter aufgeheizte Wohnungen in Kauf nehmen.”

Vermieter entscheidet über bauliche Veränderungen

Hohe Temperaturen in Wohnungen stellen der Rechtssprechung zufolge keinen Grund für eine Mietminderung dar. “Mieter sollten sich bewusst sein, dass sie bei der Anmietung einer Ober- oder Dachgeschosswohnung damit rechnen müssen, dass es in den Sommermonaten besonders warm werden kann”, sagt Heißner, der selbst seit Jahrzehnten vermietet. “Dies ist kein Mangel an der Mietsache im Sinne des Mietrechts.” Gesetzliche Regelungen zu Höchsttemperaturen in Wohnungen gibt es nicht. Lediglich die sogenannte Wohlbefindlichkeitsschwelle bei ca. 25 Grad dient als Orientierung.

Viele Mieter behelfen sich selbst durch den Einsatz von Jalousien oder Ventilatoren. Bei baulichen Veränderungen wie beispielsweise einer dauerhaft installierten Klimaanlage sei die Rücksprache mit dem Vermieter unerlässlich. Heißner erklärt: “Die Entscheidungskraft über das Wohnobjekt hat der Vermieter. Jede bauliche Veränderung sollte vorher mit genügend Vorlauf abgestimmt werden.” Durch frühzeitige Absprachen können eventuell anfallende Umbaumaßnahmen sowie Kosten transparent geregelt werden.

Kommunikation ist der Schlüssel

Ein von Respekt geprägtes Vermieter-Mieter-Verhältnis sei immer erstrebenswert, so Heißner: “Der Schlüssel zum Erfolg ist Kommunikation. Kein Vermieter hat ein Interesse daran, dass seine Mieter sich unwohl fühlen.” Eine Mail oder ein Anruf können Konflikte schon früh entschärfen. Der Vermietungsexperte stellt jedoch abschließend klar: „Mieter dürfen bei hohen Temperaturen in ihrer Wohnung nicht eigenmächtig die Miete mindern.”

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