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Brandschutz für Gebäude

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VDI-Pressemitteilung

Brandschutz für Gebäude

Ein Brandschutzplan stellt die zeichnerische Umsetzung der Brandschutzanforderungen dar. Brandschutzpläne entwickeln sich vom ersten Entwurf über das Bauantragsverfahren bis zur Übergabe des Gebäudes und in der späteren Nutzung weiter. Die Gestaltung der Pläne ist derzeit noch sehr von Autoren und Vorgaben einzelner Bauherren oder Behörden abhängig. Die neue Richtlinie VDI 3819 Blatt 4 schlägt daher einen Standard vor, der die Gestaltung der Pläne vereinheitlicht und die Lesbarkeit sicherstellt.

Neue Richtlinie VDI 3819 Blatt 4 schlägt Standard vor, der die Gestaltung von Brandschutzplänen vereinheitlicht

Die Richtlinie kann auch zur Erstellung von Brandschutzplänen für Gebäude ohne Brandschutzkonzept angewendet werden. Die Empfehlungen der VDI 3819 Blatt 4 sind unabhängig von der Methode der Planerstellung und können sowohl bei der Handzeichnung, bei EDV-Zeichentools als auch bei der Ausgabe von Zeichnungen aus einem BIM-Werkzeug umgesetzt werden.

Die beschriebenen Anforderungen beziehen sich dabei auf einen fertigen Plan. Hierfür werden Mindestinhalte und -qualitäten in Leistungsphasen beschrieben, Gestaltungsempfehlungen gegeben und Grundlagen für ordnungsgemäße Planung, Errichtung und sicheren Gebäudebetrieb festgelegt.

Die Richtlinie bietet durch die Angaben von RGB-Werten zu den unterschiedlichen Schraffierungen die Möglichkeit einer systemunabhängigen Reproduzierbarkeit. Darüber hinaus gibt die VDI 3819 Blatt 4 anhand eines Musterhaus-Beispiels einen Brandschutzvisualisierungsplan.

Herausgeber der Richtlinie VDI 3819 Blatt 4 "Brandschutz für Gebäude - Anforderungen an Brandschutzpläne" ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie erscheint im Dezember 2019 als Entwurf und kann zum Preis von EUR 101,80 beim Beuth Verlag (+49 30 2601-2260) bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Onlinebestellungen sind unter www.beuth.de oder www.vdi.de/3819 möglich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gbg@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 31.05.2020. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.

Fachlicher Ansprechpartner im VDI:

Rouven Selge M. Eng. https://www.vdi.de/tg-fachgesellschaften/vdi-gesellschaft-bauen-und-gebaeudetechnik

VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG)

Telefon: +49 211 6214-119

E-Mail: selge@vdi.de

Der VDI - Sprecher, Gestalter, Netzwerker

Die Faszination für Technik treibt uns voran: Seit 160 Jahren gibt der VDI Verein Deutscher Ingenieure wichtige Impulse für neue Technologien und technische Lösungen für mehr Lebensqualität, eine bessere Umwelt und mehr Wohlstand. Mit rund 145.000 persönlichen Mitgliedern ist der VDI der größte technisch-wissenschaftliche Verein Deutschlands. Als Sprecher der Ingenieure und der Technik gestalten wir die Zukunft aktiv mit. Mehr als 12.000 ehrenamtliche Experten bearbeiten jedes Jahr neueste Erkenntnisse zur Förderung unseres Technikstandorts. Als drittgrößter technischer Regelsetzer ist der VDI Partner für die deutsche Wirtschaft und Wissenschaft.

Beste Grüße

--
Stephan Berends
Presse und Kommunikation

Telefon: +49 211 6214-276 
presse@vdi.de

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