VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V.
Gefahren durch Asbest in Gebäuden erkennen und Risiken vermeiden
Gefahren durch Asbest in Gebäuden erkennen und Risiken vermeiden
Asbest findet sich heute noch in sehr vielen Gebäuden und deren technischen Anlagen, die renoviert oder abgebrochen werden. Das lange in der öffentlichen Wahrnehmung etwas vergessene Gesundheitsrisiko durch Asbest besteht weiterhin!
Jedes Jahr gelangen Asbestfasern durch unsachgemäße Entsorgung auch in recycelte Baumaterialien, mit Risiken für die Menschen, die unwissentlich einer Asbestfaserbelastung ausgesetzt werden können. Auch Asbesthaltige Bestandteile in Brandschutzklappen sind eine mitunter vergessene Gefahr.
Die neu erarbeiteten Richtlinien VDI 6202 Blatt 3.1 E, Blatt 10 E und Blatt 20.1 formulieren klare Vorgaben für die Erkundung, Probenahme und Bewertung solcher möglicherweise asbesthaltigen Produkte.
Rund vier Millionen Tonnen Asbest wurden zwischen 1950 und 1985 nach Deutschland importiert und in Häuser und Wohnungen verbaut. Sie stecken beispielsweise in Bodenbelägen, Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern oder Brandschutzklappen. Die Richtlinien wurden überarbeitet, um unter anderem den wachsenden Anforderungen bei der Asbestsanierung und dem Recycling gerecht zu werden und hilfreiche normative Vorgaben für alle Beteiligten verfügbar zu machen. Die Richtlinien definieren in erster Linie die Erkundung von und den Umgang mit schadstoffbelasteten Materialien und schließt bestehende Lücken in der Bewertung von Asbestprodukten.
Bewertung von Recyclingmaterialien nach VDI 6202 Blatt 10
Dieses Blatt der Richtlinienreihe thematisiert vor allem die Erkundung und Bewertung von Asbest, das durch Sanierungs- und Abbrucharbeiten in potenzielles Recyclingmaterialien gelangt ist. Die Richtlinie adressiert Bauherren, Sachverständige und Unternehmen, die mit Abbruch- und Umbauarbeiten beschäftigt sind. Dabei ist es wichtig, exakte Kenntnisse über die Zusammensetzung von Baustoffen zu haben, um die Gefahrstoffbelastung korrekt zu bewerten. Ohne eine umfassende technische Erkundung und genaue Probenahme besteht die Gefahr, dass gefährliche Asbestprodukte unbemerkt in den Recyclingkreislauf gelangen und so erneut in Baumaterialien verarbeitet werden.
Sichere Bewertung von Asbest in Brandschutzklappen nach VDI 6202 Blatt 3.1
Diese neuen Richtlinien liefern klare Handlungsanweisungen für die Erkundung von Asbestvorkommen in raumlufttechnischen Anlagen und Brandschutzklappen. Bauherren sind verpflichtet, bei asbesthaltigen Brandschutzklappen eine individuelle Bewertung durch Sachverständige vornehmen zu lassen.
Mit den Jahrzehnten sind die Asbestprodukte in den Brandschutzklappen gealtert und entsprechend hat sich ihr Zustand deutlich verschlechtert und Asbestfasern können in die Raumluft gelangen. Dies gilt es zu verhindern! Ist dies nicht möglich, muss sichergestellt sein, dass sich Gebäudenutzende sowie Wartungstechniker und -technikerinnen keiner Gesundheitsgefährdung durch Asbestprodukte aussetzen.
Qualifizierung von Fachkräften nach VDI 6202 Blatt 20.1
Eine weitere Neuerung betrifft die VDI-MT 6202 Blatt 20.1. Sie legt Standards für die Qualifizierung von Fachkräften fest, die mit asbestbelasteten baulichen und technischen Anlagen arbeiten. Sie richtet sich an Schadstoffgutachter und -gutachterinnen sowie Sanierungsplaner und -planerinnen und definiert detaillierte Schulungsinhalte und Prüfungsanforderungen.
VDI 6202 Blatt 3.1 E „Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen – Asbesthaltige Brandschutzklappen“; Einsprüche bis 28.02.2025 im elektronischen Einspruchsportal oder an gbg@vdi.de .
VDI 6202 Blatt 10 E „Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen – Asbest im Bauschutt, in Recyclingmaterial und in Altablagerungen“; Einsprüche bis 31.01.2025 im elektronischen Einspruchsportal oder an gbg@vdi.de .
VDI 6202 Blatt 20.1 „Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen – Asbest - Qualifizierung von Personal
Text: ContentQualitäten
Fachlicher Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. (FH) Frank Jansen
VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG)
E-Mail: gbg@vdi.de
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