VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V.
Maßnahmen zum Hochwasserschutz
Düsseldorf (ots)
- Wichtige Gebäudetechnik in das Dachgeschoss - VDI-Richtlinie 6004: Tipps der Experten minimieren Schäden
Der VDI rät gegen Hochwasser bereits im Vorfeld Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um mögliche Schäden an Gebäuden gering zu halten. Eine Checkliste mit allen wichtigen Vorsichtsmaßnahmen bietet die Richtlinie VDI 6004 - 1 "Schutz der Technischen Gebäudeausrüstung vor Hochwasser - Gebäude, Anlagen, Einrichtungen". Gerade nach den starken Niederschlägen und dem zu erwartenden Schmelzwasser in Flüssen ist es wichtig, die Aufmerksamkeit der in Hochwasserrisikogebieten Lebenden noch einmal zu schärfen. Professor Klaus W. Usemann, Obmann dieser VDI-Richtlinie, weist auf die Gefahren bei Hochwasser hin: "Nach Möglichkeit sollte niemals in Hochwassergebieten mit Öl-Heizanlagen gearbeitet werden, sondern mit Gas. Zudem sollte die Elektrik in den Häusern geschossweise schaltbar sein, so dass die Bewohner bei voll gelaufenen Kellern nicht ganz von der Außenwelt abgeschnitten sind und zum Beispiel Medien wie Fernseher und Radio noch bedienbar sind."
Keller in Hochwassergebieten sollten zudem nicht mit Klima- und Raumlüftungsanlagen ausgestattet sein, da diese nach einem Flutschaden meist nicht reparabel sind. Ähnliches gilt für Kühl- und Heizanlagen. Ist bekannt, dass die Bauten in einem gefährdeten Gebiet liegen, empfiehlt der VDI dringend, Heizanlagen mit der immer teurer werdenden Elektronik und Kühlsysteme in die Dachgeschosse zu verlegen.
"Vorsicht gilt ebenfalls bei anschließenden Trocknungsvorgängen mit speziellen mobilen Geräten. Nicht alle Firmen arbeiten fachgerecht, denn mit dem Trocknen alleine ist es nicht getan. Böden müssen auf Risse überprüft werden, Ähnliches zählt für Leitungsrohre, Dämmungen und Dichtungen", so VDI-Experte Usemann weiter, "viele der Firmen sind branchenfremd." Da Hochwasserbetroffene in der heutigen Zeit nicht auf Versicherungshilfen hoffen können, empfiehlt Usemann die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Geldgeber in der Not. Die KfW bietet in Not Geratenen günstige Kredite für die entsprechenden Schadensregulierungen.
Die Richtlinie VDI 6004 Blatt 1 kann unter www.beuth.de bestellt werden.
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