FREIE WÄHLER Niedersachsen fordern – Individual- und Generalprävention für Klimaproteste im Flugverkehr
Nach § 315 StGB wird ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr mit Freiheitsstrafe bis 10 Jahren bestraft, in minder schweren Fällen 3 Monate bis zu 5 Jahren. Bisher konnte man den Eindruck gewinnen, dass Politik und Medien den Kriminellen von der letzten Generation noch mit Sympathie oder gar Verständnis entgegentreten.
Die FREIEN WÄHLER Niedersachsen haben da einen klaren Standpunkt. In einem Rechtsstaat gilt das Strafgesetzbuch. Für jeden gleichermaßen und vor Gericht gilt das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz.
(Hannover) „Die Regeln im Luftverkehr sind mit Blut geschrieben.“ Dr. Andreas Hey ist wütend. „Als ehemaliger Privatpilot und eines an einem Flughafen ansässigen Flugzeugbauunternehmens kenne ich die Sicherheitsvorkehrungen sehr gut. Die Vorkehrungen und Sicherheitsvorschriften sind aus Erfahrungswerten entstanden, deren Übertretung direkt Leben gefährdet. Deshalb sind Verstöße gegen diese Vorschriften auch extrem scharf sanktioniert.“
Mitglieder der „Letzte Generation“ hatten zuletzt den Flugbetrieb am Berliner Hauptstadtflughafen BER lahmgelegt und sind aktuell bei Versuchen in München und Berlin an den Sicherheitskräften gescheitert. „Wegen des unbefugten Zutritts mehrerer Personen sind aktuell beide Start- und Landebahnen am BER gesperrt", teilte der Flughafen BER vor zwei Wochen mit.
Nach § 315 StGB wird ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr mit Freiheitsstrafe bis 10 Jahren bestraft, in minder schweren Fällen 3 Monate bis zu 5 Jahren. Bisher konnte man den Eindruck gewinnen, dass Politik und Medien den Kriminellen von der letzten Generation noch mit Sympathie oder gar Verständnis entgegentreten.
Die FREIEN WÄHLER Niedersachsen haben da einen klaren Standpunkt. In einem Rechtsstaat gilt das Strafgesetzbuch. Für jeden gleichermaßen und vor Gericht gilt das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz. Jetzt aber schlagen renommierte Juristen Alarm. Während z.B. bei den Querdenkerdemos aus guten Gründen besonders beschleunigte Verfahren zum Einsatz kamen, Haftbefehle vollstreckt wurden und anderes mehr, sind die im Bereich der Nötigung durch die letzte Generation ausgeworfenen Strafen doch eher von Milde und Verständnis durch die Richter geprägt. Selbst wenn im Gerichtssaal bereits neue Taten angekündigt werden, was sofort zu einer Strafschärfung und ggf. Verhängung einer Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr führen müsste, wird der rechtfertigende Notstand in der Strafzumessung völlig überdehnt. Darüber hinaus wäre in solchen Fällen auch sofort der durch den Verfassungsschutz neu geschaffene Beobachtungsgrund der Delegitimierung des Staates und seiner Organe zu prüfen. Mehr Delegitimierung staatlicher Organe, als das Verhalten der Straftäter, geht ja eigentlich gar nicht. Die abwiegelnden Äußerungen des Verfassungsschutzpräsidenten Haldenwang zu diesem Thema sind ein Skandal für sich. Finanzierung, Organisation und internationale Koordination deuten auf Netzwerke hin, die strafrechtlich auch als organisierte Kriminalität verfolgt werden könnten und müssten.
Der Gesetzestreue Normalbürger fragt sich: „Greifen Recht und Gesetz oder gilt Narrenfreiheit für rotgrüne Vorfeldorganisationen?“
„Die viel zitierte Härte des Rechtsstaates, die sonst bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit hervorgekramt wird, muss jetzt in der Rechtsprechung durch die rechtstaatlichen Instrumente der Individual- und Generalprävention tatsächlich angewendet werden.“ Ohne Urteile mit deutlicher Signalwirkung insbesondere bei Wiederholungstätern, wird es in Kürze Tote und Verletzte geben.“ ist sich Hey sicher.
Dr. Andreas Hey
Beauftragter für Presse und Kommunikation
FREIE WÄHLER Niedersachsen
Mühlenstraße 13
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