EANS-Stimmrechte: BWT Aktiengesellschaft
Veröffentlichung einer Mitteilung
gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
-------------------------------------------------------------------------------- Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Veröffentlichung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Angaben zum Mitteilungspflichtigen: ----------------------------------- Name: BWT AG Sitz: Mondsee Staat: Austria Ergebnis nach Ablauf der Nachfrist des Pflichangebots (§93 (2) BörseG) WAB-Gruppe erhöht Aktienbesitz auf 73,7%, Stimmrechtsanteil auf 78,4% mit Mitteilung vom 11.2.2013 an die BWT AG WAB Privatstiftung (FN 166606 i), FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH (FN 236576 g), FIBA BA Holding GmbH (FN 381217 p) und Aquivest GmbH (FN 381878 k) sowie Herr Andreas Weißenbacher teilen hiermit gemäß § 92a Abs 1 iVm §§ 91 ff BörseG in einer gemeinsamen Mitteilung in Bezug auf die Emittentin BWT Aktiengesellschaft (FN 96162 s) und deren zum Handel im Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassenen stimmberechtigten Aktien (ISIN AT0000737705) ("BWT-Aktien") wie folgt mit: Allgemeines - Gemäß § 91 Abs 1a BörseG ist der Anteil der Stimmrechte gemäß § 91 Abs 1 BörseG ausgehend von der Gesamtzahl der mit Stimmrechten versehenen Aktien zu berechnen, auch wenn die Ausübung dieser Stimmrechte ausgesetzt ist. Die Berechnung der in dieser Mitteilung angeführten Prozentsätze erfolgt daher grundsätzlich auf Basis der Gesamtzahl der mit Stimmrechten versehenen Aktien der BWT Aktiengesellschaft, das sind 17.833.500. Allerdings enthält diese Mitteilung zu Informationszwecken auch Angaben über Stimmrechtsquoten, die sich ergeben, wenn man von den insgesamt 17.833.500 Stimmrechten die aus den 1.072.898 eigenen Aktien der BWT Aktiengesellschaft ruhenden Stimmrechte abzieht, also von einer Stimmrechtsgesamtzahl von 16.760.602 ausgeht. Die so berechneten Stimmrechtsquoten werden in dieser Mitteilung als "bereinigte Stimmrechtsquoten" bezeichnet. - Für Zwecke dieser Mitteilung werden die von BWT Aktiengesellschaft gehaltenen 1.072.898 eigenen Aktien nicht den in dieser Mitteilung angeführten Personen gemäß § 92 BörseG zugerechnet. Mitteilung I. Diese Mitteilung § 92a Abs 1 iVm §§ 91, 92 BörseG wird im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot der Aquivest GmbH gemäß § 22 Übernahmegesetz (ÜbG) erstattet, in dessen Rahmen Aktionäre der BWT Aktiengesellschaft innerhalb der Nachfrist gemäß § 19 Abs 3 Z 1 ÜbG für das Pflichtangebot insgesamt weitere 2.555.799 BWT-Aktien einlieferten. Die Nachfrist endete am 8.2.2013. Das Settlement (= Zahlung des Angebotspreises Zug-um-Zug gegen Übertragung der BWT-Aktien) der im Rahmen der Nachfrist eingelieferten BWT-Aktien findet am 18.2.2013 statt. Der 18.2.2013 ist sohin das gemäß § 92a Abs 1 Z 3 BörseG relevante Datum, an dem die entsprechenden Schwellen gemäß dieser Mitteilung jeweils erreicht und überschritten werden (der "Stichtag"). Aquivest GmbH wird zum Stichtag direkt weitere 2.555.799 BWT-Aktien erwerben (entspricht rund 14,33%) und damit unter Berücksichtigung der von ihr aktuell bereits direkt gehaltenen 5.551.379 BWT-Aktien (entspricht rund 31,13%) insgesamt 8.107.178 BWTAktien halten (entspricht rund 45,46%) und damit die Schwellen von 35%, 40% und 45% der Stimmrechte der BWT Aktiengesellschaft erreichen und überschreiten. Dies entspricht einer bereinigten Stimmrechtsquote von rund 48,37%. Unter Anwendung der Zurechnungsregeln gemäß § 92 BörseG gilt das Gleiche für FIBA BA Holding GmbH, die Alleingesellschafterin der Aquivest GmbH ist und direkt keine BWT-Aktien hält, mit der Maßgabe, dass FIBA BA Holding GmbH an BWT Aktiengesellschaft eine indirekte Beteiligung über Aquivest GmbH hält. Alleingesellschafterin der FIBA BA Holding GmbH ist FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH. FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH hält aktuell direkt 1.543.600 BWT-Aktien (entspricht rund 8,66%); weiters sind ihr aktuell die oben angeführten BWT-Aktien der Aquivest GmbH zurechenbar, sodass gemäß §§ 91 ff BörseG die Beteiligung der FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH an BWT Aktiengesellschaft aktuell 7.049.979 BWT-Aktien oder rund 39,78% beträgt. Unter Berücksichtigung der oben angeführten weiteren 2.555.799 BWT-Aktien wird FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH zum Stichtag direkt und indirekt bzw zurechenbar insgesamt 9.650.178 BWT-Aktien (entspricht rund 54,11%) halten und damit die Schwellen von 40%, 45% und 50% der Stimmrechte der BWT Aktiengesellschaft erreichen und überschreiten. Dies entspricht einer bereinigten Stimmrechtsquote von rund 57,58%. Sämtliche Anteile der FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH, deren Alleingesellschafter Herr Dr Wolfgang Hochsteger ist, werden treuhändig für WAB Privatstiftung gehalten. WAB Privatstiftung hält aktuell direkt 3.175.000 BWT-Aktien (entspricht rund 17,80%); weiters sind ihr aktuell die oben angeführten BWT-Aktien der Aquivest GmbH und der FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH sowie weitere 310.910 BWT-Aktien gemäß § 92 BörseG zurechenbar, sodass gemäß §§ 91 ff BörseG die Beteiligung der WAB Privatstiftung an BWT Aktiengesellschaft aktuell 10.580.889 BWT-Aktien oder rund 59,33% beträgt. Unter Berücksichtigung der oben angeführten weiteren 2.555.799 BWT-Aktien wird WAB Privatstiftung zum Stichtag direkt und indirekt bzw zurechenbar insgesamt 13.136.688 BWT-Aktien halten (entspricht rund 73,66%). Eine Schwelle gemäß § 91 Abs 1 BörseG wird nicht erreicht oder überschritten. Dies entspricht einer bereinigten Stimmrechtsquote von rund 78,38%. Bei Qualifikation der WAB Privatstiftung als einer im Sinne des ÜbG von ihrem Stifter Herrn Andreas Weißenbacher kontrollierten Privatstiftung wird dessen Beteiligung gemäß §§ 91 ff BörseG zum Stichtag 13.136.688 BWT-Aktien betragen (entspricht rund 73,66). Eine Schwelle gemäß § 91 Abs 1 BörseG wird nicht erreicht oder überschritten. Dies entspricht einer bereinigten Stimmrechtsquote von rund 78,38%. Mitteilung II. Wie zur Mitteilung I. dargestellt, wurden insgesamt 2.555.799 BWT-Aktien (entspricht rund 14,33%) innerhalb der Nachfrist des Pflichtangebots eingeliefert. Hinsichtlich dieser Aktien steht Aquivest GmbH gegen die Aktionäre der BWT, die ihre BWTAktien im Rahmen der Nachfrist einlieferten, ein Anspruch auf Übereignung Zug-um-Zug gegen Zahlung des Angebotspreises zum Settlement zu. Dieser Anspruch kann ein Finanzinstrument gemäß § 91a Abs 1 BörseG darstellen. Gemäß § 92a Abs 1 iVm §§ 91a Abs 1, 92 BörseG wird sohin weiters mitgeteilt, dass per 8.2.2013 die zur Mitteilung I. genannten Personen direkt (Aquivest GmbH) oder indirekt bzw zurechenbar (FIBA BA Holding GmbH, FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH, WAB Privatstiftung und Herr Andreas Weißenbacher) 2.555.799 Finanzinstrumente im Sinne des § 91a Abs 1 BörseG auf ebenso viele BWT-Aktien erworben und damit in Bezug auf diese Finanzinstrumente die Schwellen von 4%, 5% und 10% der Stimmrechte der BWT Aktiengesellschaft erreicht und überschritten haben. Zum Settlement am 18.2.2013 werden die direkten und indirekten Beteiligungen an diesen Finanzinstrumenten wieder auf null fallen und damit die genannten Schwellen wieder unterschreiten, und zwar zeitgleich mit dem oben zur Mitteilung I. gemeldeten direkten und indirekten sachenrechtlichen Erwerb der 2.555.799 BWT-Aktien. Rückfragehinweis: BWT Aktiengesellschaft Mag. Ralf Burchert ralf.burchert@bwt-group.com Tel.: 06232/5011-1113 Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: BWT Aktiengesellschaft Walter-Simmer-Str. 4 A-5310 Mondsee Telefon: 06232/5011-0 FAX: 06232/4058 Email: office@bwt.at WWW: www.bwt-group.com Branche: Wasser ISIN: AT0000737705 Indizes: ATX Prime Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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