DTB - Deutscher Tennis Bund e.V.
Rothenbaum-Prozesskosten: ATP geht in Berufung
Hamburg (ots)
Hamburg - Die ATP hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, mit dem US-Richter Mitte Oktober die Klage der Organisation auf Erstattung der Anwaltskosten abgewiesen hatten. Dr. Georg von Waldenfels, Präsident des Deutschen Tennis Bundes (DTB), erreichte die Nachricht am Donnerstag Abend. Bis zum 16. Dezember muss die ATP nun ihre Berufung beim zuständigen Berufungsgericht in Philadelphia begründen.
"Dieser Schritt ist nicht überraschend", so der DTB-Präsident. "Ich bin sehr optimistisch, dass diese Berufung keinen Erfolg haben wird. Die Argumente für eine Klageabweisung, die der erstinstanzliche Richter gefunden hat, sind eindeutig und überzeugend." Bereits vor der Verkündung des Urteils im US-Bundesstaat Delaware hatte Dr. Georg von Waldenfels stets betont, dass die im Oktober 2008 eingegangene Klage der ATP auf Erstattung ihrer Anwaltskosten keine Grundlage habe. Die internationale Organisation behauptet, der Rechtsstreit um das Rothenbaum-Turnier habe Anwaltskosten in Höhe von ca. 17 Mio. US-Dollar verursacht.
Der DTB hatte im März 2007 gegen die Entscheidung der ATP geklagt, der Hamburger Traditionsveranstaltung seinen Masters-Status sowie seinen traditionellen Mai-Termin zu entziehen. Im August 2008 entschied eine achtköpfige Jury am Bundesbezirksgericht in Wilmington im US-Bundesstaat Delaware zugunsten der ATP. Gegen dieses Urteil legte der DTB kurz darauf Berufung ein. Eine Entscheidung des zuständigen Gerichts in Philadelphia wird im Frühjahr 2010 erwartet.
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